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Erstattung des Semesterticketbeitrages

In besonderen Situationen kann ein Anspruch auf Erstattung des Semesterticketbeitrages bestehen. In welchen Fällen das möglich ist, ist im Semesterticketvertrag vereinbart worden.

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Inhaltsverzeichnis:

  • Anträge aus formalen Gründen
  • Befreiungsgründe
  • Fristen
  • Antragstellung
  • Anträge aus sozialen Gründen:
  • Voraussetzungen
  • Antragstellung
  • FAQ
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29.11.2024 13:00 Uhr: Aufgrund eines Systemausfalls der Universität ist eine Antragstellung derzeit nicht möglich.

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Aktuelle Hinweise: Aus Kapazitätsgründen kommt es aktuell zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, das Problem zu beheben. Wir bitten um Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Anträge aus formalen Gründen

Befreiungsgründe

Alle Informationen zur Erstattung aus formalen Gründen durch das AStA Semesterticketbüro sind in der Ordnung zum Deutschlandsemesterticket der Studierendenschaft der Universität Potsdam (DSemTixO) vom 04. März 2024 festgelegt.

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Ordnungen & Verträge:

DSemTixO vom 4. März 2024137.9KB
Vertrag zum Deutschland Semesterticket 2024/2025628.3KB
Anlage 2 zum Deutschland Semesterticket 2024/20251236.3KB
‣
Schwerbehinderung (Antrag aus formalen Gründen)
‣
schwere Erkrankung (Antrag aus formalen Gründen)
‣
Urlaubssemester (Antrag aus formalen Gründen)
‣
Exmatrikulation (Antrag aus formalen Gründen)
‣
Widerruf der Immatrikulation (Antrag aus formalen Gründen)
‣
Immatrikulation im laufenden Semester (Antrag aus formalen Gründen)
‣
Mehrfachimmatrikulation mit Besitz eines Semestertickets einer anderen Hochschule im
‣
studienbedingter Aufenthalt von mind. 3 zusammenhängende Monaten (im jeweiligen Semester) außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets (Praxissemester, Auslandssemester oder im Rahmen der Studienabschlussarbeit) (Antrag aus formalen Gründen)
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PROMOTIONSSTUDIERENDE, STUDIERENDE IN ERGÄNZUNGS-, ZUSATZ-, UND AUFBAU-STUDIENGÄNGEN, sowie TEILZEITSTUDIERENDE erhalten ab dem Wintersemester 2024/2025 wieder ein Semesterticket (Deutschlandsemesterticket)!

Fristen

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Frist für die Einreichung von Anträgen:

☀️ 01.03.2024 (für SoSe2024), ❄️ 01.09.2024 (für WiSe2024/2025-Anträge)

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Frist für die Einreichung von verspäteten Anträgen:

☀️ 01.04.2024  (für SoSe2024) ❄️ 01.10.2024 (für WiSe2024/2025-Anträge)

  • Maximale Rückerstattung für 5 Monate möglich.
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Letzte Frist (Ausschlussfrist): vier Wochen nach Vorlesungsbeginn

  • Maximale Rückerstattung für 4 Monate möglich.

Anträge aus anderen Gründen sind unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes zu stellen.

  • Dabei ist zu beachten, dass in der Regel nur Anträge gemäß §3 (6) DSemTixO (insbesondere bei schwerer Erkrankung oder Schwerbehinderung) abweichend von den genannten Fristen bearbeitet werden können. In diesen Fällen ist entweder keine Sperrung des Tickets erforderlich oder es liegt ein besonderer Härtefall vor.
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Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand können leider aus Kapazitätsgründe nicht beantwortet werden.

Antragstellung

Alle Anträge müssen online über das Online-Formblatt des AStA gestellt werden. Die benötigten Nachweise sind dabei einzureichen. Dazu gehören:

  • Ein vom AStA bereitgestelltes Formblatt
  • Die Unterschrift auf dem generierten Antragsformular,
  • Der Nachweis der Zahlung des Semesterticketbeitrags,
  • Weitere Nachweise, je nach Grund des Antrags (z. B. Schwerbehindertenausweis, Urlaubssemesterbescheinigung, Nachweis über den Aufenthalt außerhalb des Gültigkeitsbereichs)
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Online-Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets aus formalen Gründen

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Wohin muss ich den Antrag schicken?

Mit Unterschrift per E-Mail an:

📧  semtix.formal@astaup.de

Die Post-Adresse lautet:

AStA der Universität Potsdam Semesterticketberatung Sozialfonds

Hermann Elflein Str. 10 14467 Potsdam

Anträge aus sozialen Gründen:

SoFoO Ordnung Uni Potsdam142.2KB

Der Sozialfonds der Studierendenschaft der Universität Potsdam unterstützt Studierende, denen der Erwerb des Semestertickets finanziell nicht zumutbar ist. Der Fonds soll sicherstellen, dass auch Studierende mit geringerem Einkommen oder besonderen finanziellen Belastungen weiterhin mobil bleiben können. Die Förderung erfolgt durch eine anteilige oder vollständige Erstattung des Semesterticketbeitrags.

Voraussetzungen

Studierende können eine Förderung durch den Sozialfonds beantragen, wenn sie für das jeweilige Semester zum Bezug des Semestertickets berechtigt sind und die folgenden Bedingungen erfüllen:

‣
Einkommensgrenzen
‣
Besondere Härtefälle
‣
Vermögensprüfung
‣
Anrechnung von Einkünften

Bitte beachte, dass die Voraussetzungen auf dieser Webseite vereinfacht dargestellt werden. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind die Regelungen in der Ordnung zum Sozialfonds der Studierendenschaft der Universität Potsdam.

Antragstellung

Online-Antrag: Der Antrag erfolgt schriftlich über das Online-Formular auf der AStA-Website. Nach dem Ausfüllen muss der Antrag unterschrieben an den AStA geschickt werden.

Wichtige Unterlagen für den Antrag

  • Einkommensnachweise und aktuelle BAföG-Bescheide
  • Mietvertrag oder Nachweise über Wohngeldleistungen
  • Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Erklärung über vorhandenes Vermögen
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Aktuelle Hinweise: Aus technischen Gründen ist der Online-Antrag aktuell nicht abrufbar. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, das Problem zu lösen, und bitten um Entschuldigung.

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Online-Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets aus sozialen Gründen

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Wohin muss ich den Antrag schicken?

Mit Unterschrift per E-Mail an:

📧 semtix.sozial[at]astaup.de

Die Post-Adresse lautet:

AStA der Universität Potsdam Semesterticketberatung Sozialfonds

Hermann Elflein Str. 10 14467 Potsdam

FAQ

‣
Was ist der Semesterticketbeitrag?
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Kann ich den Semesterbeitrag später oder in Raten bezahlen?
‣
Ist eine Befreiung von der Zahlung des Semestertickets im Voraus möglich?
‣
Wer kann einen Antrag auf Erstattung des Semesterticketbeitrags stellen?
‣
Wann und wie kann ich einen Antrag stellen?
‣
Welche Unterlagen muss ich mit dem Antrag einreichen?
‣
Wie wird über meinen Antrag entschieden?
‣
Wann erhalte ich das Geld, wenn mein Antrag bewilligt wurde?
‣
Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?
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