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Änderung des Finanzleitfaden

Erstellt
November 18, 2024
Zusammenfassung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit gebe ich gemäß § 4 Abs. 1 letzter Satz der Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam folgende Änderungen des 9. Finanzleitfadens der Studierendenschaft bekannt:

  1. Zu II. Anforderungen an die Fachschaften - 4.1 Dauervorschuss wird die Höhe des Dauervorusses von 300,00€ auf 450,00€ erhöht.
  2. Zu IV. Belegsystem - 2.3. Belege für Ausgaben ab 350 EUR wird von 350,00€ auf 500,00€ erhöht.
  3. Zu V. Abrechnungssystem - 5.2. Bewirtungsmitt von 4,00€ pro Person pro Tag auf 6,50€ pro Person und Tag erhöht.
  4. Zu V. Abrechnungssystem - 5.4. Werbemittel / Merchandise von 3,00€ pro Werbemittel auf 6,00€ erhöht.
  5. Zu V. Abrechnungssystem - 5.11. Fahrtkosten von Dienstreisen und Transportfahrten von 0,20€ pro Kilometer auf 0,35€ pro Kilometer, für jeden weiteren Beifahrer von 0,02€ auf 0,03€ erhöht und die Maximale Erstattungshöhe pro Strecke von 130,00€ auf 250,00€ erhöht.
  6. Teil III. Anforderungen an Studierendenprojekte/ -initiativen entfällt und wird zukünftig in der Projekt-Förderrichtlinie des AStA geregelt.

Die Regelungen treten zum 01.12.2024 in kraft.

gez. Leo Radloff

Referent für Finanzen & Verkehr (Finanzreferent gemäß §13 Abs 4 der SdS )

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Bekanntmachung

Ändeurngen Finanzleitfanden.pdf101.5KB
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