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Sozialfonds

SoFoO Ordnung Uni Potsdam142.2KB

Der Sozialfonds der Studierendenschaft der Universität Potsdam unterstützt Studierende, denen der Erwerb des Semestertickets finanziell nicht zumutbar ist. Der Fonds soll sicherstellen, dass auch Studierende mit geringerem Einkommen oder besonderen finanziellen Belastungen weiterhin mobil bleiben können. Die Förderung erfolgt durch eine anteilige oder vollständige Erstattung des Semesterticketbeitrags.

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Voraussetzungen

Studierende können eine Förderung durch den Sozialfonds beantragen, wenn sie für das jeweilige Semester zum Bezug des Semestertickets berechtigt sind und die folgenden Bedingungen erfüllen:

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Einkommensgrenzen

Damit Studierende eine Förderung erhalten können, dürfen sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Als Bedarf gelten 80% des Grundbedarfs nach dem BAföG. Zudem wird, je nach persönlicher Situation, ein zusätzlicher Bedarf angerechnet. Die Berechnung des Bedarfs berücksichtigt auch Kosten für Unterkunft und Krankenversicherung. Studierende müssen nachweisen, dass ihr Einkommen im Berechnungszeitraum unterhalb dieses Bedarfs liegt.

Der Berechnungszeitraum umfasst das vorherige Semester:

  • Für das Sommersemester sind das die Monate Oktober bis März,
  • für das Wintersemester die Monate April bis September.
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Besondere Härtefälle

Für Studierende in besonderen Lebenslagen gibt es zusätzliche Bedarfe, um die finanziellen Belastungen zu berücksichtigen. Folgende Gruppen zählen zu den besonderen Härtefällen:

  • Ausländische Studierende: Wenn die Arbeitserlaubnis auf weniger als 180 Tage im Jahr beschränkt ist, erhöht sich der Bedarf.
  • Werdende Mütter: Schwangere Studierende können einen zusätzlichen Bedarf geltend machen.
  • Alleinerziehende: Studierende, die alleinerziehend sind und minderjährige Kinder haben, erhalten einen erhöhten Bedarf zur Unterstützung der Kinderbetreuung.
  • Behinderte Studierende: Wenn Studierende Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten, wird ebenfalls ein Mehrbedarf angerechnet.
  • Studierende mit besonderen Ernährungskosten: Bei Krankheit, die eine kostenintensive Ernährung erfordert, wird ein zusätzlicher Bedarf anerkannt.
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Vermögensprüfung

Studierende, die eine Förderung aus dem Sozialfonds beantragen, müssen ihr Vermögen einsetzen, soweit dies zumutbar ist. Dabei wird Vermögen, das einen Betrag von 50% des BAföG-Freibetrags übersteigt, dem Einkommen zugerechnet. So soll sichergestellt werden, dass die Mittel des Sozialfonds vor allem denjenigen zur Verfügung stehen, die tatsächlich finanzielle Unterstützung benötigen.

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Anrechnung von Einkünften

Zum Einkommen der Studierenden zählen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert. Auch Leistungen nach BAföG werden berücksichtigt, soweit sie 180 Euro pro Jahr übersteigen. Studierende sind verpflichtet, ihr gesamtes Einkommen zur Finanzierung des Semestertickets einzusetzen. Ausnahme sind bestimmte Versicherungsbeiträge und andere notwendige Ausgaben, die nachgewiesen werden müssen und vom Einkommen abgezogen werden können.

Bitte beachte, dass die Voraussetzungen auf dieser Webseite vereinfacht dargestellt werden. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind die Regelungen in der Ordnung zum Sozialfonds der Studierendenschaft der Universität Potsdam.

Antragstellung

Online-Antrag: Der Antrag erfolgt über das untenstehende Formular.

Wichtige Unterlagen für den Antrag

  • Einkommensnachweise und aktuelle BAföG-Bescheide
  • Mietvertrag oder Nachweise über Wohngeldleistungen
  • Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Erklärung über vorhandenes Vermögen

Fristen

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Frist für die Einreichung von Anträgen:

☀️ 15.06. - 31.07. ❄️ 15.01. - 28.02.

Antragstellung

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Online-Antrag stellen

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Hinweis zur Antragsbearbeitung: Aufgrund personeller Ausfälle kann es aktuell zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, Übergangslösungen zu finden, und entschuldigen uns für die Umstände. Wir bitten aus Kapazitätsgründen, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

FAQ

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Was ist der Semesterticketbeitrag?

Der Semesterticketbeitrag ist Teil des Semesterbeitrags und ermöglicht Studierenden die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im gesamten Bundesgebiet. Er muss jedes Semester zusammen mit den anderen Beiträgen gezahlt werden.

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Kann ich den Semesterbeitrag später oder in Raten bezahlen?

Nein, eine spätere Zahlung oder Ratenzahlung ist nicht möglich. Der Semesterbeitrag muss vollständig vor der Immatrikulation oder Rückmeldung gezahlt werden. Es gibt jedoch eine Nachzahlungsfrist mit zusätzlichen Gebühren.

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Ist eine Befreiung von der Zahlung des Semestertickets im Voraus möglich?

Nein, auch bei einer Befreiung aus sozialen Gründen muss der Semesterticketbeitrag zunächst gezahlt werden. Eine Erstattung erfolgt erst im Nachhinein, wenn der Antrag bewilligt wurde.

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Wer kann einen Antrag auf Erstattung des Semesterticketbeitrags stellen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Studierenden der Universität Potsdam im Bachelor- und Masterstudium, die den Semesterticketbeitrag gezahlt haben. Die Förderungsfähigkeit hängt von der individuellen finanziellen Situation ab.

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Wann und wie kann ich einen Antrag stellen?

Anträge können innerhalb bestimmter Fristen gestellt werden: • Für das Sommersemester: 15.01. - 28./29.02. • Für das Wintersemester: 15.06. - 31.07. Der Antrag muss online ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und per E-Mail oder Post eingereicht werden.

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Welche Unterlagen muss ich mit dem Antrag einreichen?

Benötigte Unterlagen umfassen unter anderem: • Nachweis der Einzahlung des Semesterticketbeitrages • Mietnachweis • Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis • Einkommensnachweise • Kontoauszüge • Ggf. BAföG-Bescheid oder ALG II-Bescheid Eine vollständige Liste wird am Ende der Online-Antragstellung angezeigt.

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Wie wird über meinen Antrag entschieden?

Die Entscheidung trifft die Sozialfondskommission, bestehend aus zwei AStA-Vertreter*innen, einem/einer Vertreter*in des Studentenwerks Potsdam und zwei gewählten Studierendenvertreter*innen. Die Bearbeitung erfolgt durch Sachbearbeiter*innen, die jedoch nicht stimmberechtigt sind.

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Wann erhalte ich das Geld, wenn mein Antrag bewilligt wurde?

Nach Bewilligung durch die Sozialfondskommission wird ein Überweisungsauftrag an das AStA-Finanzreferat gesendet. Die Überweisung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen. Bei Verzögerungen über 6 Wochen sollte das Finanzreferat kontaktiert werden.

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Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

An die Semesterticketberatung. Zu den Sprechzeiten sind wir im Beratungsbüro im studentischen Kulturzentrum erreichbar. Die Beratung findet telefonisch statt. Es kann bei Bedarf ein persönlicher Termin vor Ort mit Herrn Ryan Kahura vereinbart werden. Alternativ kannst du auch jederzeit eine E-Mail schreiben: semtix.sozial[at]astaup.de AStA der Universität Potsdam Semesterticketberatung Sozialfonds Hermann Elflein Str. 10 14467 Potsdam Telefon: 0331 647 10 11 (nur zu den Sprechzeiten)