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Auch ausländische Studierende dürfen grundsätzlich Wohngeld beantragen. Die Bewilligung dafür ist von mehreren Faktoren wie z.B. von der Aufenthaltsberechtigung oder von der Dauer des Studiums abhängig. Im Allgemeinen müssen aber folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Ihr müsst MieterInnen von einem Wohnraum sein und die Miete bis zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst gezahlt haben
  • Ihr müsst nachweisen, dass Ihr von der elterlichen Wohnung nicht nur „vorübergehend abwesend“ seid
  • Ihr müsst über ein ausreichendes Einkommen verfügen (ca. 345,00 EUR + Miete)
  • Ihr dürft kein Stipendium mit darin enthaltenem Mietzuschuss oder BAföG bekommen
  • Eventuell verlangt das Amt, eine inländische Bürgschaft zu erbringen (für den Fall, dass es irgendwelche Probleme geben würde. Der/Die BürgIn müsste dann das in der Vergangenheit bewilligte Wohngeld an das Amt zurückerstatten).

Die Höhe des Wohngeldes wird von Eurer Miete und von Eurem Einkommen abhängen und wird individuell berechnet.

Die Entscheidungen über Wohngeldzahlungen sowie über deren Höhe sind meistens Einzelfallentscheidungen. Daher ist es notwendig, sich vor der Antragstellung persönlich zu informieren. Infos gibt es bei den Wohngeldstellen oder/und bei unserer BAföG-und Sozialberatung.

Mit dem Antrag sind folgendene Unterlagen genrell einzureichen:

  • Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
  • Studienbescheinigung
  • Mietvertrag
  • Mietquittungen oder Kontoauszüge mit der Höhe der Miete, EmpfängerIn sowie EinzahlerIn
  • Einkommensnachweise wie z.B. Unterhalt, Stipendien (ausländische Stipendien müssen auf Deutsch übersetzt werden), etc.

Anträge können während der Sprechstunden der Wohngeldstellen persönlich gestellt werden. Alternativ können die Anträge auch per Post an sie geschickt werden.

Studierende, die in Potsdam wohnen wenden sich an:

Stadtverwaltung Potsdam

Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt

Bereich Wohnen, AG Wohngeld


Haus 2, Hegelallee 6-10

14461 Potsdam

Antragsformulare sind auch beim Bürgerservice der Stadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, zu bekommen.

Seit dem 1. September 2007 besteht auch in Potsdam die Möglichkeit Euren Wohngeldantrag online und kostenfrei zu stellen:

Internetpräsenz der Wohngeldstelle der Landeshauptstadt Potsdam

Studierende, die aus Berlin kommen, sollten sich an das Wohnungsamt des jeweiligen Bezirkes, wo sie gemeldet sind, wenden. Die genauen Adressen findet Ihr im

Verwaltungsführer des Landes Berlin

Die Bearbeitungszeit eines Wohngeldantrages beträgt generell ca. 4 Wochen, vorausgesetzt alle Unterlagen sind vollständig.

Mehdi Chbihi  [18. November 2007]

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