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» themen/sozialpolitik/Finanzielle Unterstützung für Rechtsuchende: 1. Beratungshilfe



Beratungshilfe beim AG Potsdam:

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Antrag auf Beratungshilfe – AVR 77

Merkblatt für Beratungshilfe

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe bedeutet einmal, dass Du Dir in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat holen kannst. Wenn es nicht ausreicht, nur beraten zu werden, sondern Du auch auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, um Deine Rechte gegenüber anderen geltend zu machen, umfasst die Beratungshilfe auch die juristische Vertretung. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin, an die oder den Du Dich wegen der Beratungshilfe wendet, wird dann auch gegenüber Dritten tätig und schreibt zum Beispiel einen Brief, in dem der Sachverhalt und Dein Rechtsstandpunkt dargestellt sind.

Wer kann Beratungshilfe bekommen?

Beratungshilfe bekommt, wer so wenig Geld zur Verfügung hat, dass er/sie Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung erhalten würde, ohne Raten aus seinem Einkommen oder etwas aus seinem Vermögen dazu bezahlen zu müssen.

Beratungshilfe erhält auch, wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Für welche Angelegenheiten kann man Beratungshilfe bekommen?

Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten:

• des Zivilrechts (zum Beispiel Kaufrecht, Mietsachen, Schadensersatzansprüche, bei Verkehrsunfällen, nachbarliche Streitigkeiten, Scheidungs- und Unterhaltssachen, sonstige Familiensachen, Erbstreitigkeiten, Versicherungsansprüche);

• des Arbeitsrechts(zum Beispiel bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses);

• des Verwaltungsrechts (zum Beispiel BAföG, Abgabenrecht, Schul- und Hochschulrecht, Gewerberecht);

• des Sozialrechts (zum Beispiel Grundsicherung für Arbeitssuchende „Hartz IV“, Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung);

• des Steuerrechts (zum Beispiel Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem Einkommensteuergesetz);

• des Verfassungsrechts (zum Beispiel Verfassungsbeschwerden wegen Grundrechtsverletzungen).

Wenn es im Gesamtzusammenhang mit einer Beratung in den o.g. Rechtsgebieten notwendig ist, auf andere Rechtsgebiete einzugehen, wird auch für diese Beratungshilfe gewährt.

Welche sonstigen Voraussetzungen müssen vorliegen?

Andere Möglichkeiten, Hilfe in Anspruch zu nehmen, dürfen entweder nicht zur Verfügung stehen oder eine Beratung durch sie darf der rechtsuchenden Person nicht zumutbar sein. Wenn Du im Vorfeld eines der Beratungsangebotes Deines AStA in Anspruch genommen hast, bist Du in der Regel einem zur Verfügung stehenden kostenlosen Beratungsangebot bereits nachgekommen.

Wie erhält man Beratungshilfe?

Du gehst zunächst zu dem für Dich zuständigen Amtsgericht (PotsdamerInnen gehen zum AG Potsdam, BerlinerInnen zu dem für sie zuständigen Bezirk – wenn Du zum Beispiel in Charlottenburg wohnst, gehst Du zum AG Charlottenburg). Dort wendest Du Dich an die Rechtsantragsstelle und schilderst dem/der für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspfleger/Rechtspflegerin Dein Problem in groben Zügen und legst Deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Die/Der Rechtspfleger/Rechtspflegerin stellt Dir dann einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein kannst Du einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin Deiner Wahl aufsuchen.

Dein AStA hilft Dir hierbei gern und empfiehlt Dir AnwältInnen mit denen bereits gute Erfahrungen gemacht worden sind und die auf Dein spezifisches Rechtsgebiet spezialisiert sind.

Du kannst auch direkt zu dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin gehen, dort Deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darstellen und um Beratungshilfe bitten. Bei den AnwältInnen, welche Dir von Deinem AStA empfohlen werden, ist dies in der Regel auch kein Problem. Der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe kann dann nachträglich schriftlich beim Amtsgericht gestellt werden. Um jedoch unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Beratungshilfeschein direkt zum Erstgespräch mit Eurer Anwältin/Eurem Anwalt mitzubringen.

Welche Angaben muss man für den Antrag machen?

Es sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zur Person, zu den Einkommensverhältnissen (auch der Personen, denen die rechtsuchende Person Unterhalt gewährt), zum Vermögen und den einzelnen Vermögensgegenständen, zu den Wohnkosten, Unterhaltsleistungen für gesetzlich Unterhaltsberechtigte und eventuell zu besonderen Belastungen (zum Beispiel wegen Körperbehinderung; hoher Zahlungsverpflichtungen) zu machen. Die zum Nachweis des Einkommens notwendigen Unterlagen wie Gehaltsbescheinigungen, Bescheide über Arbeitslosengeld II, Mietverträge und andere Belege sollte man mitnehmen, wenn man zum Amtsgericht geht oder einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin zum ersten Mal aufsucht.

Vordrucke für den Antrag auf Beratungshilfe liegen bei den Amtsgerichten und in Rechtsanwaltskanzleien aus oder sind im Internet zu finden.

Was kostet die Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe durch die Amtsgerichte ist kostenlos. Wer sich anwaltlich beraten oder auch vertreten lässt, hat 10,00 EUR an den Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin zu zahlen. Der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin können auf diese 10,00 EUR verzichten, wenn die rechtsuchende Person sie nicht aufbringen kann; mehr als diesen Betrag dürfen sie in keinem Fall nehmen.

(größtenteils entnommen der Homepage des Bundesministeriums der Justiz, Stand Februar 2009)

Susen Werner  [5. Juni 2009]

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