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» service/auslaufende studiengänge/DRINGEND – LETZTE Möglichkeit der Anmeldung der Ersten Staatsprüfung Lehramt!



Liebe Lehramtsstudierende im Staatsexamen,

wir Ihr ja alle schon wisst, besteht die LETZTE Möglichkeit zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung bis zum Freitag den 30.09.2011. Viele von euch werden sicher bereits die Sprechzeiten des Landesinstitut für Lehrerbildung des Landes Brandenburg (LaLeb) (http://www.laleb.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.440717.de) diesbezüglich genutzt haben.

Für diejenigen, welche ihre Anmeldung auf den letzten Drücker abgeben wollen, haben wir unten nochmal alles wichtige zusammengefasst – auch vor dem Hintergrund, dass in letzter Zeit Fragen und Unklarheiten von vielen Studierenden an uns heran getragen wurden.

Ein kurzer Abriss des Hintergrundes möglicher Unklarheiten findet sich im ersten Abschnitt, im zweiten Abschnitt alles wichtige zum Ausdrucken, im dritten Abschnitt einige zusätzliche Erläuterungen.

Hintergrund und mögliche Unklarheiten

Die Lehramtsstudiengänge im Staatsexamen waren die ersten Studiengänge, welche im Rahmen der Umstellung auf Bachelor und Master eingestellt wurden. Wer nicht in den Bachelor gewechselt hat, hat letzmalig bis zum 30.09.2011 die Möglichkeit zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung, wer diese Anmeldung nicht vornimmt wird spätestens im kommenden Sommersemester exmatrikuliert.

Über diesen Sachverhalt hat die Universität Potsdam bereit mit einem Schreiben an alle Lehramtsstudierenden im Staatsexamen (unserer Schätzung nach noch bis zu 600 Betroffene) hingewiesen: http://www.asta.uni-potsdam.de/wp-content/uploads/2011/09/Staatsexamen-Anschreiben-Studis.pdf
In diesem Brief wird auf ein Schreiben vom Ministerium verwiesen (siehe hier: http://www.asta.uni-potsdam.de/wp-content/uploads/2011/09/Staatsexamen-Schreiben-UP-LaLeb.pdf).

In beiden Schreiben wurde darauf hin gewiesen, dass der „Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums“ (oft auch „Generalschein“ genannt) eigentlich notwendige Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen ist und im Falle des Fehlens dieses Nachweises ein Bescheid über Nichtzulassung zur Ersten Staatsprüfung erfolgt. Gleichzeitig wurde jedoch auch darüber informiert, dass „mit dem Bescheid über Nichtzulassung eine einmalige Nachfrist bis zum 30. September 2012 für das Erbringen der fehlenden Studienleistungen eingeräumt wird“.

Viele Studierende wiesen uns nun darauf hin, dass Lehrende in den verschiedenen Fächern über bestimmte Teilschritte unterschiedliche, teilweise widersprechende Auskünfte erteilten.

Von vielen Studierenden wurde dies als eine pauschale Verlängerung bzw. Nachfrist bei Einreichung des Antrags bis 30.09. verstanden. Jedoch ergaben aktuelle Nachfragen beim LaLeb, dass die Nachfrist nicht pauschal sein, sondern viel mehr:

– sich durch eine notwendig dem Antrag beizulegende Übersicht über die noch fehlenden Scheine sowie deren vorausichtliches Erbringungsdatum ergäbe sowie
– einige Studierende aufgefordert wurden darüber hinaus individuelle Härtefallgründe für die Verlängerung anzuführen.

Weiterhin gab es die Annahme, dass laut LPO §12 Abs. 2 i.V.m §11 Abs. 3 Punkt 3 der Antrag ohne Generalschein abgelehnt werden müsse, daher ein neuer Antrag nach Vorliegen des Generalscheines sowie notwendig wird und damit erst in diesem Antrag alle sonstigen Anlagen vollständig beiliegen müssen.

Das LaLeb verlangt jedoch notwendig mit dem Antrag auf Zulassung zum Ersten Staatexmen ebenfalls den Antrag auf Mitteilung des Themas der schriftlichen Hausarbeit. Hierfür ist einE PrüferIn zu benennen, mit der ihr dies vorher abgesprochen haben solltet.

Die Benennung der Prüfungsthemen und PrüferInnen für alle Fächer scheint vom LaLeb derzeit nicht bei Abgabe des Antrages (mit dem Ziel der Gewährung der einmaligen Nachfrist) verlangt zu werden. Diese Handhabung begrüßen wir explizit, da es andernfalls sowohl schwierig wäre für Studierende jetzt schon alle PrüferInnen zu finden, als auch schwierig für die PrüferInnen eine Planungssicherheit von bis zu einem Jahr zu garantieren.

Der AStA wird bei den zuständigen Stellen (Ministerium und Uni) nachfragen, warum im Rahmen des Anschreiben an die Studierenden oder sonstiger Informationswege nicht bereits weit vorher darüber informiert wurde, dass

  • die Übersicht über die fehlenden Leistungen sowie deren vorausichtliches Erbringungsdatum,
  • u.U. eine individuelle Härtefallbegründung sowie
  • der Antrag auf Mitteilung des Themas der schriftlichen Hausarbeit (sowie die dafür notwendige Absprache mit den PrüferInnen)

bei Antragseinreichung (mit dem Ziel der einmaligen Nachfrist) verlangt wird. Ebenso werden wir nachfragen, warum bei einigen Studierenden eine individuelle Härtefallbegründung verlangt wurde und bei anderen nicht.

Laufzettel oder die wichtigen Schritte im Überblick

Hier eine Zusammenfassung der wichtigen Schritte als Laufzettel mit Eingangsbestätigung: http://www.asta.uni-potsdam.de/wp-content/uploads/2011/09/Merkblatt-und-Eingangsbestaetigung.doc

Gruß
Euer AStA

Hier nochmal eine Linkliste des LaLeb:

Sprechzeiten, Referatsleiter und Sachbearbeiter:

http://www.laleb.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.450447.de

Übersicht Erste Staatsprüfung:
http://www.laleb.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.448229.de

Struktur der Ersten Staaatsprüfung:
http://www.laleb.brandenburg.de/sixcms/media.php/5373/Struktur-%20ErsteStaatspr%C3%BCfung.ppt

Lehramtsprüfungsordnung (LPO):
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.43227.de

Formulare für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung: http://www.laleb.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.454730.de

Rechtlicher Hinweis:

Alle Informationen und Auskünfte, die in dieser Rechtsberatung gegeben werden sind nicht rechtsverbindlich. Es handelt sich bei dieser Form der Beratung lediglich um Tipps von Studierenden für Studierende. Haftungs- und Regressansprüche jeglicher Art sind aus diesem Grund ausgeschlossen.

Daniel Sittler  [28. September 2011]

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Eine Antwort zu “DRINGEND – LETZTE Möglichkeit der Anmeldung der Ersten Staatsprüfung Lehramt!”

  1. Wefers, Kristian sagt:

    Hallo Daniel,

    vorab schon mal vielen Dank für das Zusammenstellen der Informationen. Ich bin mir sicher, dass viele Stundenten, die alles auf den letzten Drücker abgeben, sicher das eine oder das andere vergessen hätten.

    Gibt es Hinweise, die man bei dem Härtefallantrag beachten sollte, bzw. gibt es schon Erkenntnisse, das eben solche im Einzelfall schon abgelehnt worden sind?

    Dankbare Grüße,

    Kristian Wefers