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» service/auslaufende studiengänge/VV-Beschlüsse zur Zwangexmatrikulation alter Studiengänge



Die Vollversammlung der Studierendenschaft der Universität Potsdam möge folgende  Resolution beschließen:

RESOLUTION: Keine Zwangsexmatrikulationen oder Studiengebühren in Potsdam – für das Recht auf Chancengleichheit in der Bildung!

Im Jahr 2007 hat die Universität Potsdam das Auslaufen der Diplom- und Magisterstudiengänge beschlossen, sich jedoch weder damals noch seitdem darum bemüht, den Studierenden einen Abschluss zu ermöglichen. Es fand weder ausreichende Information noch Beratung statt und die Prüfungsausschüsse werden mit widersprüchlichen Aussagen allein gelassen. Problematisch wird dies vor allem dadurch, dass es in den vergangenen Jahren weder ausreichende Studienangebote in den betroffenen Studiengängen noch Orientierungshilfen für Studis, wie die Auflistung äquivalenter BA-Seminare gab.

Dies führt dazu, dass die noch über 3000 Diplom- und Magisterstudierenden oftmals ohne ausreichende Information in den Bachelor gedrängt werden oder sich der Gefahr der Zwangsexmatrikulation ausgesetzt sehen.

Die Vollversammlung der Studierenden der Universität Potsdam fordert die Universitätsleitung dazu auf, Die Regelungen zur Zwangsexmatrikulation zurück zu nehmen und den Studierenden ausreichende Möglichkeiten zu garantieren, ihr Studium bis zum Abschluss fortzuführen:

  • Nehmen Sie Abstand von der unhaltbaren, weil ohne Rechtsgrundlage im Hochschulgesetz erlassenen, Regelung zur Aufhebung des Prüfungsanspruchs bei den auslaufenden Diplom- und Magister-Studiengängen.
  • Ermöglichen Sie den Studierenden, ihr Studium ordnungsgemäß zu Ende zu führen und verlängern Sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, äquivalente Studienleistungen zu erbringen für alle Diplom- und Magisterstudierenden um mindestens 8 Semester.
  • Erstellen Sie zu diesem Zweck Äquivalenzlisten, an welchen den Studierenden deutlich wird, welche Lehrveranstaltungen in BA-Studiengängen in ihren Diplom- und Magisterstudiengängen mindestens angerechnet werden.
  • Stellen Sie klar, dass alle Studierenden, die die Prüfungsvorleistungen erbracht haben, das uneingeschränkte Recht auf das Ablegen ihrer Abschlussprüfungen haben.
  • Ermöglichen Sie denjenigen Studierenden, die sich für einen Wechsel in den Bachelor entscheiden eine Anrechnung aller ihrer erbrachten Diplom- oder Magisterleistungen.

Nur wenn Studierende ihr Studium auch unter angemessenen Bedingungen zu Ende studieren dürfen, sind gleiche Chancen und Möglichkeiten gewahrt. Das Streben nach einen möglichst schnellen Abschluss oder die Androhung von Zwangsexmatrikulationen führt zu hohen Abbrecherquoten und tendenziell schlechteren Abschlüsse – es kann und darf nicht im Sinne der Universität sein, diese Folgen zu erzeugen.

Weiterhin fordert die Vollversammlung der Studierenden der Universität Potsdam die Landesregierung dazu auf, sich einem offenen Rechtsbruch, wie der Exmatrikulation von tausenden Magister- und Diplom-Studierenden an der Universität Potsdam, mit aller gegebenen Klarheit entgegenzustellen. Wir weisen die Landespolitik vor diesem Hintergrund erneut auf die problematischen Folgen von Zwangsexmatrikulationen hin, wie sie leider durch das Brandenburgische Hochschulgesetz seit 2009 für Bachlor- und Masterstudierende möglich sind. Machen Sie diese Fehlentscheidung der letzten Landesregierung rückgängig und ermöglichen Sie auch Bachlor- und Masterstudierenden ein Studium ohne drohende Zwangsexmatrikulation.

Die Studierendenschaft der Universität Potsdam wird die Betroffenen rechtlich unterstützen und rechnet mit der Solidarität der studentischen und hochschulpolitischen Akteure.

Franz-Daniel Zimmermann  [26. September 2011]

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