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Liebe Studierenden,

wie wir euch in den letzten Wochen mehrfach mitgeteilt haben, halten wir die “Neufassung der Ordnung zur Einstellung und Aufhebung von Studiengängen” (http://www.uni-potsdam.de/ambek/ambek2011/20/Seite2.pdf) für widerrechtlich. Insbesondere die Fristen zur Aufhebung des individuellen Prüfungsanspruchs sind aus unserer Sicht nicht mit geltendem Recht vereinbar.

Nach einer Prüfung der entsprechenden Ordnung durch unseren Fachanwalt sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass eine Klage gegen die Ordnung gute Aussichten hat. Allerdings kommt der AStA als Organ für eine solche Klage leider nicht in Frage.

Daher suchen wir nun für diese Klage MusterklägerInnen.

Der AStA würde die MusterklägerInnen politisch, juristisch und finanziell unterstützen. Durch einen Beschluss des Studierendenparlaments vom 31.1.2012 übernimmt die Studierendenschaft die anfallenden Anwaltskosten (http://www.stupa.uni-potsdam.de/Protokolle/Legis14/120131protokoll.pdf ; Punkt 6.4.). Darüber hinaus würden wir uns um eine Rechtschutzversicherung für euch kümmern, falls ihr bisher keine persönliche besitzt. Momentan bereitet unser Rechtsanwalt die entsprechende Klage bereits vor, wir würden euch den Kontakt zu ihm vermitteln und über das Verfahren als AnsprechpartnerInnen bereitstehen.

Mögliche KlägerInnen sollten beabsichtigen noch mindestens 4 Semster in einem der auslaufenden Studiengänge Diplom oder Magister zu studieren.

Für die Klage suchen wir noch Studierende, bei denen Verlängerungsanträge aufgrund von Härtefällen, eines Beratungsgesprächs oder Gremientätigkeit kürzer als möglich beschieden oder komplett abgelehnt wurden. Weiterhin suchen wir auch Studierende bei denen der Studiengang zum Ende des kommenden Sommersemesters auslaufen wird. Dies ist bei den Studiengängen Chemie und Germanistik der Fall.

Da die Frist für die Klageerhebung am 30.03.2012 endet, ist eine schnellstmögliche Rückmeldung eurerseits notwendig. Solltet ihr in Erwägung ziehen, eine solche Musterklage zu führen, meldet euch daher bitte bis spätestens Dienstag (28.3.), allerspätestens Mittwoch Mittag (29.3.) bei uns zurück.

Schreibt dazu bitte eine Email mit eurer Telefonnummer und den folgenden Punkten an den AStA (zwangsexma@asta.uni-potsdam.de):

  • eure Telefonnummer
  • Name
  • Studiengang
  • Habt ihr einen Verlängerungsantrag gestellt und ein Beratungsgespräch gehabt?
  • Habt ihr einen Härtefall beantragt?
  • Habt ihre eine Gremienbestätigung eingereicht?
  • Wieviele Semester Verlängerung wurden euch gewährt?

Bitte hinterlasst unbedingt eure Telefonnummer, sodass wir euch schnell kontaktieren können. Alle wichtigen Dinge würden wir dann mit euch gemeinsam klären.

In der gleichen Woche wird es Gruppentermine mit unserem Anwalt geben.

Allen anderen wünschen wir, dass sie ihr Studium in nächster Zeit erfolgreich beenden oder eine ausreichende Verlängerung erhalten.

Beste Grüße

Sebastian Geschonke

Sebastian Geschonke  [24. März 2012]

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