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» wahlen/wahlen2015/Kleines Lexikon für Wähler_innen



Im Brandenburgischen Hochschulgesetz ist eine verfasste Studierendenschaft festgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Studierenden eine eigene Selbstverwaltung unterhalten dürfen und Zwangsmitglied darin sind. Dies ist nicht in allen Bundesländern so. In Bayern gibt es gar keine verfasste Studierendenschaft und in Baden-Württemberg konnte sie erst im Jahr 2012 wieder eingeführt werden.
In diesem Video von der Uni Hildesheim werden Merkmale und Vorteile einer verfassten Studierendenschaft anschaulich und prägnant erklärt:

 

Selbstverwaltung bedeutet, dass wir Studierenden eigene Parallelstrukturen zu der Universitätsverwaltung aufbauen dürfen. Durch die Zwangsmitgliedschaft bezahlt jede_r Studierende eine festgelegte Summe, um diese Strukturen eigenständig zu halten.

Das oberstes Organ dieser Selbstverwaltung ist die Urabstimmung und die Vollversammlung.

Bei der Urabstimmung dürfen alle Studierenden zu einem Thema ihre Meinung per Wahl kundtun. Dies ist ähnlich eines Volksentscheides in der Schweiz.

Bei der Vollversammlung kommen alle Studierende zusammen, um über wichtige Themen zu beraten. Auch die Vollversammlung kann Beschlüsse fassen.- Eine Vollversammlung kann auch nur zum Informieren veranstaltet werden. Dies ist zum Beispiel vor einer Urabstimmung der Fall. Hier wird dann über die Abstimmungsfragen informiert und diskutiert.

Weitere Organe sind das Studierendenparlament (StuPa), der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und die Fachschaftsräte.

Diese Organe werden nun kurz genauer vorgestellt:

 

  • StuPa// Studierendenparlament

Die Studierendenschaft wird aus allen Studierenden gebildet. Auch du gehörst dazu! Das StuPa wird jährlich von allen Studierenden gewählt. Die Wahlen zum StuPa erfolgen nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl. Gewählt wird nach Listen, die aufgrund gültiger Wahlvorschläge aufgestellt werden.
Du hast die Möglichkeit zu wählen, indem du einen oder mehrere sich Bewerbende einer oder mehrerer Listen ankreuzt. Dabei hast du insgesamt drei Stimmen. Die Kennzeichnung gilt zunächst für die entsprechende Liste, auf der die sich Bewerbenden kandidieren, zweitrangig auch für die Festlegung der listeninternen Reihenfolge. Stimmenhäufung ist unzulässig. Die weiteren sich für die Listen Bewerbenden sind in absteigender Reihenfolge nach der von ihnen erreichten Stimmenzahl als Stellvertretungsberechtigte gewählt (Reserveliste). Insgesamt gibt es 27 Sitze für das StuPa zu verteilen.

Es ist nach der Urabstimmung und Vollversammlung das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft. Die Zusammensetzung des StuPa determiniert die Ausgestaltung der studentischen Hochschulpolitik. Es wählt den AStA und kontrolliert die Finanzen der Studierendenschaft. Außerdem bestimmt das StuPa über die Verwendung des Studierendenschaftsbeitrags (derzeit 10 Euro im Semester pro Studierende_n). Das StuPa ist Repräsentant der gesamten Studierendenschaft. Man kann seine Aufgaben und seine Funktionen mit denen des Bundestag vergleichen – natürlich in kleinerer Form.

Für die Wahl zum Studierendenparlament treten sogenannte Listen an. Hier finden sich Studierende zusammen, die gemeinsam Hochschulpolitik machen wollen. Für die AStA-Wahl entsteht, wie im Bundestag, eine Koalition, die den AStA trägt. Meist kommen aus diesen Listen die AStA-ReferentInnen.

Das StuPa trifft sich mindestens alle drei Wochen im Semester. Dort werden große Finanzbeschlüsse (über 1500 Euro) und grundsätzliche Linien der Hochschulpolitik beraten und abgestimmt.

Für das Studierendenparlament werden keine Sitzungsgelder gezahlt. Jede_r „Abgeordnete_r“ macht dies in seiner Freizeit und ehrenamtlich.

Jede_r Studierende kann in den Sitzungen des Studierendenparlaments mitdiskutieren – nur nicht mit abstimmen. Ebenfalls besitzt jede_r Antragsrecht. Die Anträge müssen aber rechtzeitig (10 Tage vor Sitzung) an das Präsidium geschickt werden.

 

  • AStA// Allgemeiner Studierendenausschuss

Der AStA ist eure Interessenvertretung. Dieser kümmert sich um die Anliegen der Studierenden gegenüber der Universitätsleitung und der Landesregierung. Die Referent_innen des AStA formulieren Eure Interessen vor der Öffentlichkeit und vor der Politik. Auch stellt der AStA Serviceangebote (Prüfungsrechtsberatung, BAföG- und Sozialberatung, Mietrechtsberatung etc.) auf die Beine die sich jede_r Studierende leisten kann oder gar nicht mehr leisten muss, da sie kostenlos sind.

Manche von Euch haben nicht gerade viele Berührungspunkte mit dem AStA. Wenn man sich nicht hochschulpolitisch engagiert, keine Probleme oder Beschwerden in seinem Studienfach hat, sein Semesterticket nicht verliert, kein Beratungsangebot benötigt, keine Webseite auf dem Studierendenserver haben will, auf das Hochschulensommerfest keine Lust hat, die Rückerstattung des Semesterticketbeitrages nicht benötigt, nicht von Kooperationen beispielsweise mit NextBike profitieren möchte, keine juristische Erstberatung wünscht, kein Studierendenprojekt gefördert haben will oder sich für sonstige studentische Kultur nicht begeistert, hat man das auch nicht. Wie Ihr lesen könnt, eine ganz schöne Reihe an Angeboten, die der AStA u.a. für Euch anbieten.

Aber wer ist das denn nun eigentlich und wie kommt man in den AStA? Der Allgemeine Studierendenausschuss wird vom Studierendenparlament für ein Jahr gewählt. Hierfür benötigt jede_r Referent_in die Mehrheit des Studierendenparlamentes (14 Stimmen). Er ist das Exekutivorgan (wie die Bundesregierung in Berlin) für das StuPa.

Der AStA ist aufgeteilt in einzelne Referate wie zum Beispiel Finanzen, Hochschulpolitik, Ökologie, Soziales, Internationales oder Kultur. Dabei ist die Gestaltung der Referatsstruktur immer Entscheidung der jeweiligen Referent_innen. Der AStA ist dem StuPa rechenschaftspflichtig. Der AStA kann Beschlüsse bis zu 1500 Euro fassen und stellt den Haushalt der Studierendenschaft auf. Er überprüft auch die Fachschaftsfinanzen.

Der AStA nimmt weitere Aufgaben der Studierendenschaft war. Dies sind unter anderem die Förderung des Sports, der Kultur, der politischen Bildung und musischer Interessen.

 

  • Fachschaftsrat, Kurzfassung: Oft FSR oder Fara

Jede Fachschaft wählt einmal im Jahr einen Fachschaftsrat. Alle Fachschaftsräte haben zusammen einen Anspruch auf 1/3 des Studierendenschaftsbeitrags. Das Geld wird von der Versammlung der Fachschaften nach einem selbstbeschlossenen Schlüssel auf die einzelnen Fachschaftsräte verteilt.

Im Fachschaftsrat kann man sich sehr nah am Geschehen für die Studierenden einsetzen. Man bekommt sehr schnell engeren Kontakt zu den Professoren und zur lokalen Verwaltung. Hier ist die Arbeit sehr konkret und man reagiert meist spontan auf aktuelle Ereignisse und Probleme.

Aufgaben des Fachschaftsrates

  • Erstsemestler_innenbetreuung
  • Sich für die Studierenden einzusetzen, ihnen helfen bei Problemen wie einer unerfüllbaren Studienordnung oder Prüfungsordnung, oder Auseinandersetzungen mit Professoren
  • mit Professoren die aktuellen Probleme im Institut besprechen
  • sich mit hochschulpolitischen Themen auseinander zu setzen wie z.B. der konkreten Einführung und Gestaltung der Bachelor und Master Studiengängen
  • u.U. Erstellung des kommentierten Vorlesungsverzeichnisses
  • Pflege der Klausurensammlung und Prüfungsprotokollsammlung
  • Pflege des Fachschaftsraums
  • Besetzung und Absprache mit den studentischen Institutsratsmitgliedern
  • Kontaktierung der studentischen Fakultätsratsmitglieder, wenn im Fakultätsrat Punkte anstehen, die einer Information und Weisung bedürfe

Pflichten des Fachschaftsrates

  • Führen eines Kassenbuchs, in dem sämtliche Einnahmen und Ausgaben verbucht sind
  • Führen einer Inventarliste
  • Durchführung einer Jahresabrechnung, geregelt im Finanzleitfaden
  • Registrierung beim Präsidium des StuPa, durch Einreichung des Wahlprotokolls

 

  • Senat

Der Senat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Universität. Er ist zuständig für:

1. den Erlass und die Änderung der Grundordnung
2. den Erlass und die Änderung sonstiger Satzungen der Universität, soweit nicht die Zuständigkeit der Fakultäten begründet ist
3. die Wahl und die Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentinnen und
Vizepräsidenten
4. die Entscheidungen in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums und der
Prüfungen sowie der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
5. die Entscheidung über den Entwicklungsplan der Universität und über die Vorschläge der
Fakultäten für die Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern
6. die Stellungnahme zu den Satzungen der Fakultäten
7. die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans der Universität
8. die Stellungnahme zur Einrichtung und Auflösung von Fakultäten, von zentralen Einrichtungen und Betriebseinheiten und die Anerkennung von An-Instituten
9. die Stellungnahme zur Einrichtung und Auflösung von Studiengängen
10. den Vorschlag zur Bestellung der Leitung zentraler wissenschaftlicher Einrichtungen und
Betriebseinheiten und zur Bestimmung der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen und
Betriebseinheiten für mehrere Hochschulen
11. die Entscheidung über die Einrichtung weiterer zentraler Kommissionen und den Vorschlag zur
Bestellung weiterer Beauftragter der Universität

Mitglieder des Senats sind die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Studierenden und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung im Verhältnis von 6:2:2:1. Der Senat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie deren oder dessen Vertreterin der Vertreter und gibt sich eine Geschäftsordnung.
Die Dekaninnen und Dekane sowie die zentralen Beauftragten gehören dem Senat mit beratender Stimme an.

Der Senat beaufsichtigt die Präsidentin oder den Präsidenten in Bezug auf ihre oder seine Aufgabenerfüllung, berät den Rechenschaftsbericht der Präsidentin oder des Präsidenten und entscheidet über ihre oder seine Entlastung. Der Senat hat im Rahmen seiner Zuständigkeit ein umfassendes Informationsrecht gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten. Die Mitglieder des Senats haben in allen zentralen Kommissionen Rederecht.

Elisa Kerkow  [8. Juni 2015]

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