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Bitte beachte deshalb das Erstellungsdatum (unten auf der Seite). Falls sich zum Thema kein neuerer Text findet, erkundige Dich bitte per E-Mail (AStA-Adresse links) bevor Du Dich auf diese Angaben verlässt.
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zur Befreiung vom Semesterticket
- aufgrund einer Behinderung, die die Nutzung des ÖPNV unmöglich machen
- aufgrund eines studienbedingten Aufenthaltes außerhalb des VBB-Tarifraumes
- aufgrund einer längerfristigen schweren Erkrankung im Semester
- aufgrund eines Urlaubssemesters
- wegen der Exmatrikulation bzw. Rücknahme der Immatrikulation
oder
bei sozialen Gründen
- Keine Nutzung des Semestertickets gewollt (Befreiung)
- Nutzung des Semestertickets gewollt (Förderung aus dem Sozialfonds)
oder
weitere Links
Potsdamer Ordnung zum Sozialfonds und zum Semesterticket
Andrea Tichy [15. Oktober 2002]
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