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» themen/rückmeldegebühren/51,13 EUR vom Land zurückholen



Ihr alle habt in den letzten Tagen Post von der Universität bekommen mit dem Überweisungsträger für die Rückmeldung zum Sommersemester 2003. Die in der Regel zu zahlenden 200,92 EUR setzen sich u.a. aus einer sog. „Immatrikulations- und Ruckmeldegbühr“ in Höhe von 51,13 EUR zusammen. Gegen diese verkappten Studiengebühren läuft zur Zeit ein Gerichtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und vor diversen Verwaltungsgerichten im Land Brandenburg. Die Brandenburger RichterInnen warten jedoch das Richtung weisende Urteil vom Bundesverfassungsgericht ab, das sich mit einer ähnlichen Klage von Studierenden aus Baden-Württemberg beschäftigt. Ein Urteil ist für die nächsten Wochen angekündigt.

Sollte die „Rückmeldegebühr“ für rechtswidrig erklärt werden, so besteht die Möglichkeit, Euer Geld zurück zu bekommen. Und zwar so: Erst einmal zahlt Ihr den vollen Betrag an die Universität Potsdam, parallel dazu verfasst Ihr eine (formlose) Vorbehaltserklärung für die 51,13 EUR und sendet sie an das Studierendensekretariat. Vordrucke für diesen Vorbehalt könnt Ihr Euch in den AStA-Büros am Neuen Palais und in der Hermann-Elflein-Str. 10 abholen bzw. mit einem Klick auf den Link unter dem Text downloaden.

Vorbehaltserklärung als pdf-Datei zum downloaden

Tamás Blénessy  [15. Januar 2003]

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