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» themen/rückmeldegebühren/Bundesverfassungsgericht erklärt Studiengebühren in Baden-Württemberg für rechtswidrig



Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.3.2003 entschieden, dass die Studiengebühren, die bis vor kurzem in Baden-Württemberg erhoben wurden, rechtswidrig sind. Die klagenden Studierenden haben somit einen eindeutigen Sieg erzielt. Der Hintergrund dieser Klage hat sehr viele Gemeinsamkeiten mit den Verfahren, die zur Zeit vor Brandenburger Verwaltungsgerichten laufen. Wie in Baden-Württemberg geht es auch bei uns um die Zahlung von 51,13 Euro (damals 100 DM), die unter dem Titel „Rückmeldegebühr“ läuft.

Die Brandenburger RichterInnen haben bisher noch kein Urteil gefällt, weil sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten wollten. Da Bildung in Deutschland Sache der Bundesländer ist, hat das Urteil aus Karlsruhe keine direkte Wirkung auf unser Verfahren. Es besteht jedoch die berechtigte Hoffnung, dass sich die BrandenburgerInnen den KarlsruherInnen anschliessen und die Gebühr kippen werden.

Wenn alles gut läuft, wird ein Urteil gefällt, bevor wir den netten Bezahlschein für das Wintersemester bekommen – und dann hoffentlich mit 51,13 Euro weniger.

Doch halt, durch Erhöhungen anderer Posten könnt Ihr das Geld nicht komplett in Bücher und andere lebenswichtige Dinge investieren. Das Land Brandenburg hat nämlich den Studentenwerken Gelder gekürzt und will die Kosten auf die Studierendenschaft abwälzen. Eine Erhöhung von 25 auf satte 50 Euro steht an.

Ein Blick in andere Bundesländer – insbesondere nach NRW und Hamburg – zeigt ausserdem, dass die PolitikerInnen an verschiedenen Modellen von Studiengebühren basteln, die ihrer Auffassung nach rechtskonform sind. Und angesichts dieser Modelle, die auf breite Akzeptanz in der bundesdeutschen Parteienlandschaft stossen, ist die versuchte Einführung von 100 DM Rückmeldegebühren erst der Prolog für weitere Gebühren, die den studentischen Geldbeutel weit mehr beeinträchtigen werden. Der AStA wird diese Entwicklung weiterhin genau verfolgen und aktiv Partei ergreifen für ein Studium ohne Gebühr.

Arne Karrasch  [24. März 2003]

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