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» themen/rückmeldegebühren/Entgelte fürs Sprachenzentrum beschlossen



Auf seiner 103. Sitzung am 10.Juli 2003 hat der Senat der Uni Potsdam die Einführung von Entgelten am Sprachenzentrum beschlossen. Das bedeutet, dass ab dem kommendem Wintersemester 2003/04 alle Kurse, die nicht in den Studienordnungen vorgesehen sind, fünf Euro pro Semesterwochenstunde kosten werden. Es gibt eine Ausnahme: Ein Kurs, der direkt zu einem UniCERT-Zertifikat führt, ist kostenfrei (also beispielsweise Spanisch II/2).

Im Klartext heißt das, dass die HistorikerInnen, die noch keine Lateinkenntisse haben, für diese bezahlen müssen. Und es heißt auch, dass die Kontakte, die die Potsdamer Uni nach Osteuropa und insbesondere Polen aufgebaut hat, zukünftig von studentischer Seite erschwert werden, denn auch Polnisch kostet nun etwas.

Also, liebe KommilitonInnen, sagt Euren kleinen Brüdern und Schwestern, dass sie sich sehr gut überlegen sollen, welche Sprache sie an der Schule lernen wollen. Im späteren Leben wird’s kostenpflichtig.

Aller Voraussicht nach sind diese 20 Euro Kursgebühren (bei 4 SWS pro Sprachkurs) erst der Anfang. Ist das Politikum „Studierende zahlen für ihre universitäre Ausbildung“ erstmal gebrochen, so ist zu befürchten, dass der Betrag mittelfristig angehoben wird. Nach einem Jahr soll evaluiert werden, welche Auswirkungen die Entgeltordnung auf das Sprachenzentrum hat. Wir sind gespannt.

Denn es ist noch lange nicht sicher, dass das SZ die Gelder auch wirklich erhält. „Haushaltsrechtliche Regelungen“ müssen beachtet werden, heißt es so schön verschnörkelt. Auf gut deutsch: Die Uni muss einen bestimmten Satz Einnahmen erwirtschaften, über die sie nicht frei verfügen kann. In diesen Topf gehen die SZ-Gelder – also immerhin werden die Gelder nicht im Landeshaushalt, sondern „lediglich“ im Uni-Haushalt versickern. Die Folge wird sein, dass das SZ weiterhin zu wenig Gelder bekommt und die Entgelte erhöht werden…

Die Verantwortlichen für diese Entwicklung sind nicht unbedingt im Sprachenzentrum zu suchen. Der Rektor ist zuständig für die Verteilung der Gelder – und ihm scheint manch anderes wichtiger zu sein, als international ausgerichtete Studierende.

Der AStA hat zwar die Einführung der Entgelte nicht verhindern können, aber es immerhin geschafft, dass Studierende mit ohne Geld einen Antrag auf Erlassung der Kursgebühren stellen können. Die Förderrichtlinien richten sich nach dem studentischen Sozialfonds für das Semesterticket. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Adressatin ist:

Uni Potsdam

Dezernat 3 Personal- und Rechtsangelegenheiten

z.Hd. Frau Woye

Postfach 60 15 53

14415 Potsdam

Arne Karrasch  [14. Juli 2003]

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