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» presse/pressemitteilung/AStA kritisiert Novellierung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes scharf



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Die am 5. August 2003 von der Landesregierung verabschiedete Novelle des Landeshochschulgesetzes stößt beim AStA der Uni Potsdam auf vehemente Kritik.

Die von Ministerin Wanka (CDU) hoch gelobten Experimentierklauseln können als Möglichkeit genutzt werden, die studentische Mitbestimmung in wichtigen Gremien der Universität weiter zurück zu drängen. „Wann immer die – meist inhaltsleeren – Schlagwörter wie ,Verbesserung von Strukturentwicklung‘, ,Professionalisierung‘ oder ,Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit‘ ins Feld geführt werden, bedeutet das in der Realität, dass Entscheidungskompetenzen zentralisiert und potenziell kritisch denkende Gruppen ausgegrenzt werden. „Da die Vertretung der Studierendenschaft an der Universität Potsdam wiederholt deutlich gemacht hat, dass Bildung nicht primär unter einem Wirtschaftlichkeitsaspekt gesehen werden darf, befürchtet der AStA, dass die Hochschulleitung dieses Instrument nutzen könnte, den Demokratieabbau an den Hochschulen weiter voran zu treiben“, kommentiert Arne Karrasch, AStA-Referent für interne Hochschulpolitik in Potsdam.

Vielmehr fordert der AStA ein klares Bekenntnis für studentische Mitsprache. Das neue Hochschulrahmengesetz ermöglicht, dass Studierendenschaften Aussagen tätigen dürfen, die nur mittelbar etwas mit Hochschulpolitik zu tun haben – ohne kostspielige juristische Konsequenzen fürchten zu müssen. „Eine dahingehende Änderung würden wir sehr begrüßen, zumal es auch keine Ausweitung hin zu einem so genannten Allgemeinpolitischen Mandats darstellt, sondern lediglich eine Klarstellung. In Berlin wurde die Neuregelung bereits erfolgreich umgesetzt; es wäre schön, wenn sich Brandenburg dem anschließen würde“, so Karrasch.

Eine weitere Neuerung stößt ebenfalls auf uneingeschränkte Ablehnung. „Die Einführung von Eignungsprüfungstests macht aus dem Abitur als Hochschulzugangsberechtigung eine hohle Phrase, weil den BewerberInnen damit das Recht genommen wird, einen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang belegen zu können“, so Karrasch weiter. Falls diese Regelung praktisch umgesetzt wird, bedeutet es einen erheblichen Mehraufwand für die Dozierenden, der zu Lasten der Lehre gehen könnte.

Auch die angebliche Verbesserung, dass Studierende, die sowohl in Berlin als auch in Brandenburg eingeschrieben sind, künftig nur noch an einer Uni die 51,13 Euro Rückmeldegebühr zahlen müssen, ist nicht akzeptabel. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu im März 2003 ein eindeutiges Urteil gefällt: wegen der tatsächlichen Kosten von ca. 5 Euro und der erhobenen Gebühr von 51 Euro besteht ein „grobes Missverhältnis“ – und daher ist eine solche Gebühr in Baden-Württemberg bereits als rechtswidrig eingestuft worden. Konsequentenerweise müsste die Regelung gänzlich aus dem neuen Hochschulgesetz gestrichen werden.

In einem gemeinsamen Kommentar aller Brandenburgischen Studierendenvertretungen wurde die Landesregierung im Juni über die Kritikpunkte informiert. Karrasch hierzu: „Vielleicht können wir im Verlaufe des parlamentarischen Prozesses noch etwas verändern, auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist. Schließlich müssen die Änderungen gemäß Koalitionsvertrag zwischen der SPD und der CDU abgestimmt werden.“

Obwohl, wie bereits erwähnt, diese Kritikpunkte der Landesregierung bereits vorgetragen wurden, ist auf studentische Interessen im Novellierungsprozess des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in keiner Weise eingegangen worden. Der AStA der Universität Potsdam ist erstaunt über diese Beratungsresistenz der Landesregierung und grüßt an dieser Stelle die Rauhfasertapete im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur – denn diese blieb gegenüber dem AStA stets ehrlich und täuschte in dieser Angelegenheit wenigstens kein Interesse vor.

Tamás Blénessy  [11. August 2003]

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