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» presse/pressemitteilung/Studierende müssen zahlen: Studentenwerk erhöht Essenspreise drastisch



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Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) verurteilt scharf die Anhebung der Essenpreise in den Mensen ab 1. September 2003. So hat das Studentenwerk Potsdam die Preise für eine Mahlzeit um bis zu 33 Prozent angehoben. So stiegen Essen zwei und drei um 50 Cent, auf zwei bzw. zwei Euro fünfzig. Während sich Essen eins um 20 Cent und Essen vier um 30 Cent verteuert. Die Mensen erfüllen eine wichtige soziale Aufgabe für die meisten Studierenden. Sie stellen sicher, dass Studierende warme und gesunde Mahlzeiten zu erschwinglichen Preisen beziehen können.

Der Verwaltungsrat hatte einer Erhöhung der Sozialbeiträge nicht zugestimmt. Deshalb wurden von der Geschäftsführung bereits die Abendversorgung, die einmaligen Beihilfen und der Projektmittelfonds eingestellt. Nach den Vorstellungen der Wissenschaftsministerin Wanka sollten durch die Erhöhung der Sozialbeiträge Mittelkürzungen von 470.000 EUR im laufenden Haushalt ausgeglichen werden. Zudem drohen die Einstellung der psychotherapeutischen Beratung, der Jobvermittlung und der Sozialberatung sowie ein Investitionsstopp bei Bau und Sanierung von Wohnheimen.

Der AStA wertet dies als fatales Signal, denn Studentenwerke sichern jungen Menschen aus den unteren Einkommensschichten die Möglichkeit zu studieren. Im Land Brandenburg wird die soziale Auslese an den Hochschulen weiter verschärft. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Entscheidung zu überprüfen und endlich – wie lange versprochen – Priorität auf die Bildung zu legen. Niels Gatzke, Sozialreferent des AStA und studentisches Verwaltungsratsmitglied im Studentenwerk meint: „Die 16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks zeigt deutlich eine unterdurchschnittliche Bildungsbeteiligung unterer Einkommensschichten im Land Brandenburg. Während z.B. in Bremen 20 Prozent der Studierenden aus unteren sozialen Einkommensschichten kommen, sind es in Brandenburg lediglich 10 Prozent.“

Tamás Blénessy  [29. August 2003]

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