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Alle Infos zur EInführung der Sprachkursgebühren

Nach dem uns viele Anfragen zu dem Thema erreicht haben, hier die nötigen Infos für Euch:

Am 10. Juli 2003 hat der Senat die neue Gebührenordnung für das Sprachenzentrum beschlossen. Darin wird geregelt, dass erst einmal grundsätzlich alle Studierenden die einen Sprachkurs belegen, gebührenpflichtig sind – sprich zahlen müssen. Dies sind 5 € pro Semesterwochenstunde.

Die Gründe für die Einführung für die Gebühren sind, dass zukünftig keine zusätzlichen Lehraufträge für extra Sprachkurse mehr finanziert werden und die Zahl von Studierenden in den Sprachwissenschaften steil ansteigen, wodurch Kapazitäten gebunden würden. Damit wird die vom Rektor propagierte Internationalisierung der Universität ad absurdum geführt. Aufgebaute Kontakte zu anderen Hochschulen, wie zum Beispiel nach Spanien, könnten sehr unter diesen Gebühren leiden, da weniger Studierende die andere Sprache erlernen. So ist es für uns unvereinbar, von einer Internationalisierung der Hochschule zu sprechen und gleichzeitig das Elementarste dafür unzugänglicher zu machen – den Sprachkurs. Nur durch das Erlernen neuer Sprachen kann die Universität mit ihren Studierenden zu anderen Hochschulen im Ausland Kontakte knüpfen und erhalten. Nur so kann ein Austausch zwischen den Studierenden stattfinden.

Es gibt natürlich einige Ausnahmen. Keine Gebühren bezahlen diejenigen unter Euch, in deren jeweiliger Prüfungsordnung ein Sprachnachweis explizit gefordert ist. Benötigt man als Politikwissenschaftler zum Beispiel einen englischen Sprachnachweis, so muss er für die Belegung dieses Kurses nichts bezahlen. Eine weitere Ausnahme ist, dass alle Studierende – wirklich alle – keine Gebühren für einen Sprachkurs zahlen müssen, der einen UNIcert Abschluss bietet. Dies gilt ab dem Abschluss UNIcert II.

Auch alle ausländischen Studierenden, die im Rahmen eines Hochschulprogramms oder eines Hochschulvertrages an der Universität Potsdam studieren, müssen keine Kursgebühren bezahlen.

Darüber hinaus hat der AStA es erreicht, dass Studierende, die sich Kurse finanziell nicht leisten können, einen Antrag auf Erlassung der Kursgebühren stellen können. Die Förderrichtlinien richten sich nach dem studentischen Sozialfonds für das Semesterticket. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Adressatin ist:

Uni Potsdam

Dezernat 3

Personal- und Rechtsangelegenheiten

z.Hd. Frau Woye

Postfach 60 15 53

14415 Potsdam

Wichtig ist noch zu erwähnen, dass diejenigen unter Euch, die philologische Studiengänge belegen, ab dem dritten Einstufungstest für ein und dieselbe Sprache 20 Euro für den Test bezahlen müssen.

Es scheint geklärt zu sein, dass unsere eingezahlten Gelder wirklich nur dem Sprachenzentrum zu gute kommen. Das Sprachenzentrum hat ein Unterkonto für die Gebühren eingerichtet, auf das es nur selber zugreifen und weitere Lehraufträge von bezahlen kann. Somit ist es unterbunden, dass das Ministerium sich an unseren Geldern bereichert. Trotzdem fand in diesem Semester eine Verschiebung des Angebotes der Sprachkurse statt. Um den erhöhten Bedarf bei den Sprachwissenschaftlern auszugleichen, wurden Kurse an den Standorten Neues Palais und Babelsberg gestrichen und nach Golm verschoben. Auch hat das Sprachenzentrum ohne Gebühren nicht genug Geld, um die Pflichtkurse für uns Studierende anbieten zu können. So werden die Gebühren zur Zeit nicht zur Erweiterung des Angebotes verwendet, sondern gehen lediglich für das Aufrechterhalten der benötigten Pflichtkurse drauf. Dies liegt an der unzureichenden Finanzierung durch den Unihaushalt.

Wir als AStA lehnen diese Gebühren ab und sind gegen jedwede Art von Gebühren, die für eine universitäre Ausbildung erhoben werden. Wir fassen Bildung als öffentliches Gut auf, das jedem zugänglich gemacht werden muss. Außerdem dürfen wir Studierende nicht dafür bestraft werden, dass wir versuchen, uns außerhalb unserer Prüfungsordnungen weiterzubilden und über den eigenen Tellerrand zu schauen.

Martin Bär  [21. November 2003]

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