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» themen/chipkarte/Der „andere“ Chipkartenvertrag



Nachdem der AStA einen Vertrag bezüglich der Chipkarte vorgelegt hatte, meldete die Uni wesentliche Bedenken an. Daher schlug sie nachstehenden „Gegenentwurf“ vor. Dieser enthält bei neuerlichen Änderungen des Vertrages keine studentische Beteiligung mehr. Diverse Zusicherungen wie die Benutzung der Funktionen weiterhin bei den zuständigen Stellen (Prüfungsamt, Studierendensekretariat) oder Ausstellung der bisherigen Papierform-Dokumente bei Nicht-Ausstellung der Chipkarte.

Insgesamt stellt der Entwurf der Uni einen massiven Rückschritt im Vergleich zu dem Angebot des AStA dar. Allerdings hat der AStA klar gemacht, dass wir den Vertrag nicht für die Uni, sondern für die Studierenden schließen. Daher werden wir bei den Inhalten unseres Entwurfes bleiben.

Vereinbarung

zur Einführung und Benutzung der Chipkarte für die Studierenden an der Universität Potsdam zwischen

  1. der Universität Potsdam – vertreten durch den Rektor und durch die Kanzlerin
  2. der Studierendenschaft der Universität Potsdam – vertreten durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA)

Präambel

Die Einführung und Benutzung einer Chipkarte für die Studierenden der Universität Potsdam ist mit zahlreichen Chancen verbunden. Die Partner vereint die Hoffnung auf eine erfolgreiche Einführung der Chipkarte zum beiderseitigen Vorteil. Daher treffen die Universität Potsdam und die Studierendenschaft der Universität Potsdam die folgende Vereinbarung.

§1 Geltungsbereich

Diese Vereinbarung regelt die Einführung und die Benutzung der Studierendenchipkarte als einheitliches Medium zur Authentifizierung und Autorisierung von Studierenden bei der Nutzung von im Uni-Netz angebotenen Diensten des Studierendensekretariats, des Prüfungsamtes und weiterer zentraler Einrichtungen. Weiterhin ist vorgesehen, die Chipkarte als universitätsinternes Zahlungsmittel für kleinere Geldbeträge z.B. für Kopier- und Druckdienste einzusetzen.

§2 Funktionen der Chipkarte

Die Chipkarte soll insbesondere für folgende Aufgaben Verwendung finden:

  • Studierendenausweis mit Sicherheitsmerkmalen zur Legitimierung des Inhabers für die Benutzung von Diensten
  • Semesterticket
  • Bibliotheksausweis
  • Kopier- und Druckkarte
  • Geldbörse für kleinere Beträge als uniinternes Zahlungsmittel

Die Universität Potsdam stellt die Für die Benutzung notwendige Terminals auf dem Universitätsgelände frei zugänglich bereit. Die universität Potsdam sichert Wartung und Pflege der Terminals.

§3 Datenverarbeitung

Auf der Chipkarte sind Vor- und Zuname, ein Passfoto und die Matrikel-Nr. als Sicherheitsmerkmal zur egitimation sichtbar vermerkt. Die Bibliotheksnummer ist als Barcode aufgedruckt. Der Gültigkeitsvermerk und das Semesterticket werden auf einem wiederbeschreibbaren Thermochromstreifen sichtbar aufgrdruckt.

Die auf dem Chip gespeicherten persönlichen Daten kann sich der Karteninhaber an Selbstbedienungsterminals anzeigen lassen und auch seine persönliche Identifikationsnummer (PIN) ändern.

Die Verarbeitung der auf der Chipkarte gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

§4 Ausstellung der Chipkarte

Für die Ausstellung der Chipkarte ist die Universität Potsdam zuständig. Zur Ausstellung der Chipkarte ist die Erfassung eines Passfotos notwendig.

Bei der Ausstellung der Chipkarte wird ein Sicherheitsbetrag erhoben. Dieser Sicherheitsbetrag wird einmalig zu Beginn des Semesters, in dem die Chipkarte erstmalig ausgestellt wird, fällig und mit den Beiträgen und Gebühren eingezahlt. Die Karte bleibt Eigentum der Universität Potsdam. Zur Sicherung des Rückgabeanspruches bei Beendigung des Studiums an der Universität sind als Sicherheitsbetrag 10 Euro zu hinterlegen. Alternativ kann die Chipkarte für 10 Euro erworben werden.

Bei Diebstahl, Verlust oder Störungen der Chipkarte aufgrund unsachgemäßer Benutzung wird bei der Neuausstellung erneut ein Sicherheitsbetrag von 10 Euro fällig.

Bei der Neuausstellung der Chipkarte aufgrund technischer Mängel ist kein neuer Sicherheitsbetrag fällig und die Gebührenordnung der Universität Potsdam findet in diesen Fällen keine Anwendung.

§5 Finanzierung der Chipkarte

Durch die Einführung und Verwendung der Chipkarte entstehen der Studierendenschaft keine zusätzlichen Kosten. Die Einführung und Verwendung der Chipkarte geht nicht zu Lasten der Bibliotheksmittel der Universität Potsdam oder der Mittel für Lehre und Forschung der Universität Potsdam.

§6 Schlussbestimmungen und In-Kraft-Treten

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Die Vereinabrung tritt mit der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft.

Potsdam, den ……

Steffi Kirchner

(Kanzlerin)

Martin Bär

(Vorsitzender des AStA)

Tina Hoffman

(Stellv. Vorsitzende)

Jenny Bohm

(Stellv. Vorsitzende)

Peer Jürgens  [15. Januar 2004]

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