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In der letzten E-Mail der Kanzlerin zur Einführung der Chipkarte hieß es: „Die Aussage des VBB bezüglich der Semestertickets ist eindeutig. Das Ticket wird nur mit Foto akzeptiert.“ Dies ist eindeutig falsch. Grundlage des Semestertickets ist ein Vertrag zwischen Studierendenschaft und VBB — dass bedeutet konkret, dass auch nur der AStA (als Vertretung der Studierendenschaft) und der VBB Vereinbarungen über die Gestaltung des Tickets treffen können.

Wenn die Universität nun das Semesterticket in die Chipkarte integrieren will, so ist dies lediglich als Angebot zu sehen, welches die Studierendenschaft annehmen oder ablehnen kann.

Darüber hinaus laufen Verhandlungen mit dem VBB, in denen auch die künftige Form des Semestertickets Thema ist. Der AStA setzt sich für den Kompromiss ein, die Chipkarte als Semesterticket einzuführen und diese dann entweder mit aufgedrucktem Photo oder aber in Verbindung mit einem Personalausweis als Ticket zu akzeptieren. Die unterstellte Aussage, allein eine Chipkarte mit Photo werde akzeptiert, gibt es nicht und wäre auch nicht haltbar.

Der AStA hält das jetzige Vorgehen der Universität, das zum Aufbau einer Bilddatenbank aller Studierenden führt, für sehr gefährlich. Jeder Studierende muss selbst entscheiden dürfen, ob der mögliche Komfort der Chipkarte die Bedenken hinsichtlich der Speicherung und Zusammenführung seiner Daten überwiegt.

Das Nicht-Einschicken eines Photos darf keinesfalls einen Nachteil nach sich ziehen. Der AStA wird dafür sorgen, dass alle Studierenden ihr Semesterticket erhalten.

Martin Schütte  [28. Januar 2004]

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