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» themen/chipkarte/Warum unser Chipkartenvertrag sein muss !



Nachdem der AStA seinen Vertrag (Vertragstext des AStA) eingebracht hatte, meldete die Uni wesentliche Bedenken an. Daher reichte sie einen eigenen Entwurf ein (Vertragstext der Uni). Dieser enhält aus studentischer Sicht mehrere Mängel. So wird nicht mehr zugesichert, dass sämtliche Funktionen der Chipkarte auch bei den zuständigen Stellen (Prüfungsamt, Studierendensekretariat) persönlich erledigt werden können. Auch zu Zustimmung von AStA und StuPa bei späteren Änderungen des Vertrages ist nicht mehr vorgesehen, geschweige denn eine erneute Urabstimmung bei wesentlichen Änderungen. Ebenso schließt die Uni aus, dass bei einem Nicht-Einsenden eines Fotos die nötigen Dokumente (Studierendenausweis, Semesterticket) in Papierform ausgestellt werden. Insgesamt ist der Vertragsentwurf der Uni aus studentischer Sicht ein wesentlicher Rückschritt.

Angesichts dieser Änderungen wird der AStA grundsätzlich bei seinen Vorderungen bleiben. Nicht nur daher ist eine große Unterstützung durch die Studierenden nötig. Die Chipkarte an sich kann durch die Urabstimmung nicht verhindert werden. Aber bei einer großen Zustimung für unseren Vertragsentwurf kann die Uni den Willen der Studierenden nicht einfach ignorieren. Auch wenn die Chipkarte kommt, jede Stimme für den Vertrag ist ein JA zu den Sicherheiten in unserem Vertrag.

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Peer Jürgens  [15. Januar 2004]

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