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» themen/chipkarte/Anfragen an das Rektorat zum Thema Chipkarte



Der AStA hat im Senat folgende Fragen rund um die Chipkarte zur schriftlichen Beantwortung an das Rektorat gestellt. Wenn wir die Antworten haben, werden wir diese natürlich auch auf unserer Homepage veröffentlichen.

Mit der Einführung der PUCK zum Sommersemester 2004 wurde von der Kanzlerin eine Benutzungsordnung für die Chipkarte erlassen.

1. Wieso wird mit dieser noch nicht vom Senat beschlossenen und als amtliche Bekanntmachung veröffentlichten Benutzungsordnung den Studierenden gedroht, die noch kein Lichtbild abgegeben haben?

2. Ist es richtig, dass kein bereits immatrikulierter Studierender durch die Nicht-Abgabe des Passbildes jemals exmatrikuliert oder nicht-rückgemeldet werden kann?

3. Ist es richtig, dass der VBB auch PUCK im kommenden Wintersemester noch ohne Lichtbild akzeptieren wird?

4. Aus welchem Grund haftet die Universität nur bei grober Fahrlässigkeit und der normale Studierende bekommt diesen Haftungsausschluss nicht?

Zum Sommersemester 2004 wurde an der Universität Potsdam die Chipkarte (PUCK) eingeführt.

1. Welche Kosten sind der Universität dadurch entstanden (gesamte Kosten)?

2. In welcher Höhe hat die Universität Gelder durch „Werbung“ eingenommen oder wie viel Geld hat sie durch kostenloses zur Verfügungstellen eingespart.

3. Wie lange laufen die Verträge mit diesen Partnern?

4. Welche Gegenleistungen sind vereinbart worden?

5. Nach welchen Kriterien wurden die Partner ausgewählt?

6. Wie hoch sind die Kosten für die Chipkarte als Rohling?

7. Wie hoch sind die Kosten für das Ausstellen einer neuen Chipkarte?

8. Wie hoch sind die Kosten für den Druck?

9. Wie hoch sind Kosten für die Terminals?

10. Mit welchen Gegenleistungen können die Verwaltungsgebühren in Höhe von 5,11€ für die Neuausstellung einer Chipkarte gerechtfertigt werden?

In der zu beschließenden Immatrikulationsordnung wird als Einschreibeauflage das Einsenden eines Passfotos verlangt.

1. Warum ist ein Lichtbild auf dem Studierendenausweis nötig?

2. Wird der Studierendenausweis damit zum amtlichen Ausweisdokument?

3. Wie verhindert die Universität, dass falsche Lichtbilder eingesendet werden?

4. In welcher Weise werden die abgegebenen oder eingescannten Lichtbilder archiviert?

Martin Bär  [19. April 2004]

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