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» themen/rückmeldegebühren/Gericht beschließt zu 51,13€



Gestern war der Verhandlungstermin beim Verwaltungsgericht Potsdam, bei dem es um die Klage über die 51,13€ Rückmelde- und Immatrikulationsgebühren ging.

Das Gericht stellte klar, das es darum ginge, ob die Gebühren in dieser Form eingetrieben werden könnten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hätte schon in seinem Urteil im März 2003 klargestellt, dass es grundsätzlich keine Bedenken gegen die Erhebung von Gebühren gebe.

Die Universität reichte noch kurzfristig beim Gericht eine Kostenaufstellung ein, die unter anderem folgende Leistungen aufzählt: Vernetzungsarbeit für Auslandsaufenthalt, Erhaltung des Studierendenstatus, Examen, Kontrolle der Prüfungen, Studienberatung. Für all diese Leistungen wären die 51,13€ erhoben worden. Dabei käme die Universität auf 50-100€ erbrachte Verwaltungsleistung.

Dies reichte dem Gericht nicht aus. Der Beschluss lautet sinngemäß, dass die Brandenburgischer Hochschulen aufgefordert werden, darzulegen, wie sich 51,13 Euro „Rückmelde- und Immatrikulationsgebühren“ exakt zusammensetzen – unter Angabe der Personal- und Sachkosten. Eine Frist wurde nicht gestellt.

Wir hoffen nun, dass sich die Hochschulen nicht die endgültige Entscheidung damit blockieren, in dem sie die Einreichung der Aufstellung verzögern.

Wenn das Gericht nach der dem erhalt der Gebührenaufstellung zu dem Schluss kommt, dass die Gebühren nicht verfassungsgemäß sind, werden sie den Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit an das Bundesverfassungsgericht überweise.

Wir sind optimistisch, dass das Gericht diesen Schritt geht. Es hat in der Verhandlung viel von unserer Kritik aufgenommen. Sollte das Verfassungsgericht das Brandenburgische Hochschulgesetz in diesem Punkt für verfassungswidrig erklären, wäre das ein riesiger Erfolg. Die Chancen dafür stehen gut.

Nach dem kleinen Erfolg des gestrigen Beschlusses blickt der AStA also hoffnungsvoll in die Zukunft. Die Hochschulen sind jetzt gefordert.

Martin Bär  [29. April 2004]

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