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» presse/pressemitteilung/Gericht fühlt den Hochschulen auf den Zahn!



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Nach der gestrigen Verhandlung zur Klage gegen die Rückmeldegebühren in Höhe von 51,13 Euro fällte das Verwaltungsgericht Potsdam gestern Abend einen Beschluss. „Dieses Urteil ist ein erster Erfolg für die Studierendenschaft“, resümiert Martin Bär, Vorsitzender des AStA.

Die Brandenburgischen Hochschulen werden aufgefordert, die exakte Zusammensetzung der Gebühren darzulegen – unter Angabe der Personal- und Sachkosten. Das Gericht bestätigt mit diesem Beschluss die Bedenken der Studierenden bezüglich der Verhältnismäßigkeit der 51,13 Euro. Die Universität Potsdam, in der Musterklage die Beklagte, wollte sämtlichen Leistungen wie Vernetzungsarbeit für Auslandsaufenthalt, Erhaltung des Studierendenstatus, Examen, Kontrolle der Prüfungen sowie Studienberatung als Aufwand bei der Rückmeldung geltend machen. „Selbst das Gericht sah diese Aufzählung als problematisch an“ so Arne Karrasch, einer der Musterkläger gegen die Universität Potsdam.

Selbst nach exakter Darstellung der Leistungen wird sich immer noch eine Unverhältnismäßigkeit herausstellen. Schließt sich das Gericht dieser Auffassung an, wird das gesamte Hochschulgesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt und auf Rechtmäßigkeit überprüft. „Wir sind optimistisch, dass das Gericht diesen Schritt geht. Es hat in der Verhandlung viel von unserer Kritik aufgenommen“ so Martin Bär. Sollte das Verfassungsgericht das Brandenburgische Hochschulgesetz in diesem Punkt für verfassungswidrig erklären, wäre das ein riesiger Erfolg. „Die Chancen dafür stehen gut – wir sind optimistisch“, so Bär weiter.

Nach dem kleinen Erfolg des gestrigen Beschlusses blickt der AStA also hoffnungsvoll in die Zukunft. Die Hochschulen sind jetzt gefordert.

Peer Jürgens  [29. April 2004]

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