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Hochschulen müssen Gebühr aufschlüsseln – Studierende sehen Entscheidung des Verwaltungsgerichts als Erfolg (PNN, 30.4.2004); Autor: PNN

Hochschulen müssen Gebühr aufschlüsseln

Nach der Verhandlung zur Klage gegen die Rückmeldegebühren für Brandenburgs Studierende (PNN berichteten) hat das Verwaltungsgericht Potsdam die brandenburgischen Hochschulen aufgefordert, die exakte Zusammensetzung der Gebühren darzulegen – unter Angabe der Personal- und Sachkosten. „Dieses Urteil ist ein erster Erfolg für uns“, so Martin Bär, AStA-Chef der Uni Potsdam. „Das Gericht bestätigt mit diesem Beschluss die Bedenken der Studierenden bezüglich der Verhältnismäßigkeit der 51,13 Euro“, so Bär. Die Universität Potsdam, in der Musterklage die Beklagte, habe sämtlichen Leistungen wie Arbeit für Auslandsaufenthalt, Erhaltung des Studierendenstatus, Examen, Kontrolle der Prüfungen sowie Studienberatung als Aufwand bei der Rückmeldung geltend machen wollen. „Selbst das Gericht sah dies als problematisch an“, so Arne Karrasch, einer der Musterkläger gegen die Uni Potsdam. „Selbst nach exakter Darstellung der Leistungen wird sich immer noch eine Unverhältnismäßigkeit herausstellen“, so der AStA. Schließt sich das Gericht dieser Auffassung an, wird das gesamte Hochschulgesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt und überprüft.

Quelle:

Potsdamer Neueste Nachrichten

Peer Jürgens  [30. April 2004]

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