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» themen/Ökologie/Umweltleitlinien für die Universität Potsdam verabschiedet!



Die Universität hat ein eindeutiges Zeichen gesetzt, dem Thema Umweltschutz und umweltgerechter Entwicklung eine höheren Stellenwert beizumessen. Auf Initiative des AStAs und des Umweltschutzbeauftragten der Uni Potsdam wurden auf der 111. Sitzung des Senats der Universität am heutigen Tag folgende Umweltleitlinien verabschiedet:

Umweltleitlinien für die Universität Potsdam

Präambel:

Die Universität Potsdam sieht sich aufgrund der dramatischen globalen Umweltsituation dem Grundsatz der Nachhaltigkeit verpflichtet. Als Ausbildungsstätte für zukünftige EntscheidungsträgerInnen der Gesellschaft und in ihrer Multiplikatorrolle trägt die Universität herausragende Verantwortung gegenüber heutigen und zukünftigen Generationen.

Zur Verdeutlichung dieser Verantwortung und zur Förderung des universitären Umweltbewusstseins und Umwelthandelns in Lehre, Forschung und Verwaltung billigt die Universität Potsdam die CRE-Copernicus-Charta für nachhaltige Hochschulentwicklung und legt in Einklang mit deren Handlungsprinzipien folgende Umweltleitlinien fest:

1. Integration aller Bereiche der Hochschule

Wir setzen den Umweltschutz an unserer Universität ressortübergreifend um, so dass sowohl Verwaltung als auch alle Fachbereiche und die Studierenden in Umweltschutzangelegenheiten ihre Verantwortung wahrnehmen und kooperieren.

2. Lehre und Forschung

Umweltschutz ist ein festes Element in unseren Lehr- und Studienangeboten und der Forschung. Die Studierenden und Beschäftigten werden so aus- und weitergebildet, dass sie ihre berufliche Tätigkeit im Bewusstsein ihrer Verantwortung für die Umwelt ausüben. In dafür geeigneten Lehr- und Forschungsveranstaltungen werden Probleme der Schonung natürlicher Ressourcen und der sozialen Folgen nachhaltiger Entwicklung behandelt und Lösungswege erarbeitet.

3. sparsamer Umgang mit Ressourcen

Mit Ressourcen (Rohstoffen, Energie, Wasser) gehen wir sparsam um. Der Senkung des Materialeinsatzes und der Wiederverwertung von Materialien geben wir Vorrang vor der Entsorgung. Die Entwicklung der Stoffverbräuche an der Universität und deren Analyse werden in jährlich zu erstellenden Bilanzen veröffentlicht.

4. Beschaffung

Soweit es vergabe- und haushaltsrechtlich möglich ist, werden die jeweils umweltverträglichsten Materialien beschafft.

5. gesetzliche Vorgaben

Gesetzliche Vorgaben und behördliche Auflagen zum Umweltschutz sehen wir als einzuhaltende Mindeststandards an, die nach Möglichkeit überboten werden sollen.

6. Baumaßnahmen

Bei Rekonstruktions- und Baumaßnahmen stehen sowohl der Einsatz umweltverträglicher Materialien und eine optimale Flächennutzung als auch die ressourceneffiziente zukünftige Bewirtschaftung im Vordergrund. Der Einsatz erneuerbarer Energien wird – soweit wirtschaftlich – gefördert.

7. externe Zusammenarbeit

Die Universität Potsdam kooperiert in dem Themenbereich Umweltschutz mit anderen Institutionen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Insbesondere wird die Universität Potsdam die Zusammenarbeit auf Brandenburg-Ebene ausbauen und sich verstärkt in den Prozess der Lokalen Agenda 21 in Potsdam einbringen.

8. kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der Umweltsituation zu gewährleisten, setzt sich die Universität Potsdam jährliche Umweltziele. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und deren Erfolg wird in geeigneter Form koordiniert und überprüft.

9. Umwelterklärung

Die Ergebnisse und Fortschritte der umweltrelevanten Bemühungen der Universität Potsdam werden in einem jährlichen Bericht universitätsintern und der Öffentlichkeit zugänglich vorgestellt.

Tina Hoffmann  [15. April 2004]

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