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» themen/sozialpolitik/Nachteilsausgleich und Chancengleichheit als Richtlinien der Politik für Studierende mit Behinderung



Für das offene und integrative Verhalten gegenüber den Kommilitonen mit Handicap erhielt die Studierendenschaft ein Lob von der Universitätsverwaltung. Irma Bürger, Beauftragte für Studierende mit Behinderung, sprach in einem Gespräch mit dem Referenten für Soziales, Sven Sygnecka, von „großem studentischem Zusammenhalt“.

„Man kann in Potsdam als StudierendeR mit Handicap ordentlich studieren und einen ordentlichen Abschluss machen“ , schätzte Irma Bürger ein. Richtlinie sei der Nachteilsausgleich und die Herstellung der Chancengleichheit.

Am Standort Griebnitzsee, wo sich die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Juristische Fakultät befinden, sind in den letzen Jahren in einer Art Modellversuch viele Maßnahmen in dieser Richtung erfolgreich umgesetzt wurden. Für alle sichtbar sind die Rampen und Pulte für Rollstuhlfahrer, weniger sichtbar die speziell ausgestatten Computerräume, in denen auch Prüfungen geschrieben werden können. Bei den Änderungen der Prüfungsordnungen hatte die juristische Fakultät eine Vorreiterrolle eingenommen, inzwischen ist ein Paragraph zum Nachteilsausgleich obligatorischer Bestandteil von neuen Prüfungsordnungen. Dies entspricht der Entwicklung, dass sich junge Menschen mit Behinderung in ein immer weiter werdendes Fächerspektrum einschreiben und sich nicht mehr auf die Disziplinen Jura und BWL beschränken.

Der AStA strebt auch im Kulturzentrum weitestgehend barrierefreie Kultur für alle und einen Ort der Begegnung und des Miteinander-Lebens an. Im Kulturzentrum sollen Studierende mit und ohne Behinderung gemeinsam Kultur schaffen und erleben und darüber hinaus gemeinsam eine Kultur des studentischen Engagements etablieren. Da das Gebäude und das Areal in der Barockzeit gebaut wurden, ist dieBehindertenfreundlichkeit nur sehr eingeschränkt gegeben. Der Umbau erfolgt auch unter dem Ziel, dies weitgehend zu verbessern. Dazu gehört, dass Zugänge zum Hof und der Hof selbst rollstuhlgerecht gestaltet werden. Der Veranstaltungsraum im KunstWERK, der zur Zeit nur über eine Treppe erreicht werden kann, erhält einen weiteren Zugang über einen Rollstuhllift. Ein Beratungsraum wurde ebenerdig gelegt, damit keine Treppen den Weg zum studentischen Engagement versperren.

Mit dem angestrebten Chipkartenvertrag zwischen AStA und Universität sollte die Situation für Studierende mit Behinderung an den Terminals langfristig verbessert werden. Allerdings konnte mit der Universität darüber noch keine Einigung gefunden werden.

Irma Bürger hat zwar eine Lösung für die Übergangszeit gefunden, technische Änderungen sind aber noch notwendig, um hier eine dauerhafte Lösung zu schaffen. Sie setzt dabei auf eine Kanzlerin, die in Fragen des Nachteilsausgleichs sehr offen sei, und auf die gute Kooperation mit der ZEIK.

Kartenlesegeräte und Eingabegeräte könnten in das vorhandene PC-Material für Studierende mit Behinderung integriert werden, Sprachausgabe oder die Kommunikation mit Assistenten setzen aber abgeschlossene Räume voraus. Wir weisen darauf hin, dass hier eine internetbasierte Lösung auch für Studierende mit Behinderung für den Studienalltag weniger hinderlich sein würde.

Das Internet kann, wie in diesem Falle, für Menschen mit Behinderung einen Abbau von Nachteilen bedeuten, kann aber neue Hürden aufbauen. Eine bestimmte Art der Programmierung soll hier für Sehbehinderte eine schnellere Aufnahme von Informationen ermöglichen. Der AStA hat sein Internetangebot während dieser Legislaturperiode erneuert und dabei diese spezielle Programmierung noch nicht verwirklicht. Für eine neuerliche Überarbeitung unseres Angebots ist dies aber vorgesehen.

Bis dahin suchen wir eine Möglichkeit, den Kern des Angebots parallel auch für Sehbehinderte zugänglich zu machen. Dazu gehört sicherlich auch der Bereich „Service“. An diesem Kernbereich der AStA-Arbeit sollen auch Studierende mit Handicap teilhaben. Wir bitten deshalb diese Studierenden, sich an uns zu wenden, wenn die Erreichbarkeit unserer Räumlichkeiten ein Hindernis darstellen würden. Denn hier gilt: wenn ihr nicht zum AStA kommen, kommt der AStA zu Euch.

Sven Sygnecka  [4. Mai 2004]

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