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» aktuelles/Übersicht über Studiengebühren an deutschen Hochschulen



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Die Debatte um Studiengebühren ebbt nicht ab. Derzeit klagen einige unionsregierte Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht gegen die sechste Hochschulrahmennovelle des Bundes. Diese enthält noch die Gebührenfreiheit für das Erststudium. Doch Langzeitstudiengebühren sind bereits in vielen Ländern Realität. Doch wie sind die Regelungen in den einzelnen Bundesländern genau? Daher untenstehend eine Tabelle, die genau die Gebühren und die entsprechenden Regelungen aufführt. Stand dieser Auflistung ist April 2004.

Bundesland

Art der Abgabe

Höhe

Gültigkeit

Sonstige Gebühren

Baden- Württemberg Langzeitstudiengebühren für Studenten, die die Regelstudienzeit um 4 Semester überschreiten 511,29 Euro pro Semester seit WS 1998/99 Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro pro Semester plus variierende Geb. für Studentenwerk
Bayern Langzeitstudiengebühren für Studenten, die die Regelstudienzeit um mehr als 3 Semester überschreiten

Zweitstudiengebühr für Studenten mit Hochschulabschluss

Seniorenstudium (ohne Studienbuch)
500 Euro pro Semester

500 Euro pro Semester

50 Euro pro Semester

ab WS 2005/06 Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro zum WS 2004/05 zuzügl. 35 Euro Studentenwerksbeitrag
Berlin keine Verwaltungsgebühren in Höhe von 51 Euro pro Semester
Brandenburg keine Verwaltungsgebühren in Höhe von 51,13 Euro pro Semester
Bremen geplant: Studienkontenmodell, das Studenten ab dem 15. Semester zur Kasse bittet im Gespräch sind 500 Euro pro Semester noch offen 50 Euro Verwaltungsgebühren ab dem WS 2004/05
Hamburg Studienguthabenmodell, das nach Wohnsitz selektiert: Studenten mit erstem Wohnsitz in der Metropolregion Hamburg zahlen Studiengebühren nach Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester; alle anderen vom ersten Semester an 500 Euro pro Semester ab SS 2004 keine
Hessen nach Überschreitung der anderthalbfachen Regelstudienzeit; Zweitstudien mit Ausnahme von konsekutiven Studiengängen sind ebenfalls gebührenpflichtig 500 Euro für das 1. gebührenpflichtige Semester, 700 Euro für das 2., 900 Euro für das 3. und alle weiteren ab SS 2004 Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro pro Semester ab SS 2004
Mecklenburg- Vorpommern keine keine
Niedersachsen Langzeitstudiengebühren bei Überschreiten des Regelstudiums plus 4 Toleranzsemester 500 Euro pro Semester seit SS 2003 Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro pro Semester
Nordrhein- Westfalen Studienkontenmodell, wonach Studenten bei Überschreitung der anderthalbfachen Regelstudienzeit gebührenpflichtig werden; plus Studiengebühren vom 1.Semester an für alle Studenten, die älter als 60 J. sind in beiden Fällen 650 Euro pro Semester ab SS 2004 keine
Rheinland-Pfalz Studienkontenmodell mit 200 Semesterwochenstunden; ist das Konto aufgebraucht, werden Gebühren fällig voraussichtlich 650 Euro pro Semester ab WS 2004/05 keine
Saarland Langzeitstudiengebühren bei Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als 2, 3 oder 4 Semester

je nach Studiengang Studiengebühren für Senioren
500 Euro pro Semester

50-250 Euro pro Semester

seit 2002 keine Verwaltungsgebühren, Gasthörer zahlen 40 Euro im Semester, bei verspäteter Rückmeldung sind 10,23 Euro fällig
Sachsen keine Gebühren für Erststudium; Studiengebühren für nicht konsekutives Zweitstudium nach Überschreiten d. Regelstudienzeit 306,77 Euro pro Semester seit WS 1997/98 keine
Sachsen- Anhalt Langzeitstudiengebühren nach Überschreitung der Regelstudienzeit um 4 Semester 500 Euro pro Semester vorauss. ab WS 2005/06 keine
Schleswig- Holstein keine keine
Thüringen Langzeitstudiengebühren nach Überschreiten der Regelstudienzeit um 4 Semester 500 Euro pro Semester ab WS 2004/05 keine

Quelle:

Süddeutsche Zeitung vom 24.4. 2004

Peer Jürgens  [11. Mai 2004]

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