» aktuelles/Übersicht über Studiengebühren an deutschen Hochschulen
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Die Debatte um Studiengebühren ebbt nicht ab. Derzeit klagen einige unionsregierte Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht gegen die sechste Hochschulrahmennovelle des Bundes. Diese enthält noch die Gebührenfreiheit für das Erststudium. Doch Langzeitstudiengebühren sind bereits in vielen Ländern Realität. Doch wie sind die Regelungen in den einzelnen Bundesländern genau? Daher untenstehend eine Tabelle, die genau die Gebühren und die entsprechenden Regelungen aufführt. Stand dieser Auflistung ist April 2004.
Bundesland |
Art der Abgabe |
Höhe |
Gültigkeit |
Sonstige Gebühren |
---|---|---|---|---|
Baden- Württemberg | Langzeitstudiengebühren für Studenten, die die Regelstudienzeit um 4 Semester überschreiten | 511,29 Euro pro Semester | seit WS 1998/99 | Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro pro Semester plus variierende Geb. für Studentenwerk |
Bayern | Langzeitstudiengebühren für Studenten, die die Regelstudienzeit um mehr als 3 Semester überschreiten Zweitstudiengebühr für Studenten mit Hochschulabschluss Seniorenstudium (ohne Studienbuch) |
500 Euro pro Semester
500 Euro pro Semester 50 Euro pro Semester |
ab WS 2005/06 | Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro zum WS 2004/05 zuzügl. 35 Euro Studentenwerksbeitrag |
Berlin | keine | – | – | Verwaltungsgebühren in Höhe von 51 Euro pro Semester |
Brandenburg | keine | – | – | Verwaltungsgebühren in Höhe von 51,13 Euro pro Semester |
Bremen | geplant: Studienkontenmodell, das Studenten ab dem 15. Semester zur Kasse bittet | im Gespräch sind 500 Euro pro Semester | noch offen | 50 Euro Verwaltungsgebühren ab dem WS 2004/05 |
Hamburg | Studienguthabenmodell, das nach Wohnsitz selektiert: Studenten mit erstem Wohnsitz in der Metropolregion Hamburg zahlen Studiengebühren nach Überschreitung der Regelstudienzeit um mehr als 4 Semester; alle anderen vom ersten Semester an | 500 Euro pro Semester | ab SS 2004 | keine |
Hessen | nach Überschreitung der anderthalbfachen Regelstudienzeit; Zweitstudien mit Ausnahme von konsekutiven Studiengängen sind ebenfalls gebührenpflichtig | 500 Euro für das 1. gebührenpflichtige Semester, 700 Euro für das 2., 900 Euro für das 3. und alle weiteren | ab SS 2004 | Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro pro Semester ab SS 2004 |
Mecklenburg- Vorpommern | keine | – | – | keine |
Niedersachsen | Langzeitstudiengebühren bei Überschreiten des Regelstudiums plus 4 Toleranzsemester | 500 Euro pro Semester | seit SS 2003 | Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro pro Semester |
Nordrhein- Westfalen | Studienkontenmodell, wonach Studenten bei Überschreitung der anderthalbfachen Regelstudienzeit gebührenpflichtig werden; plus Studiengebühren vom 1.Semester an für alle Studenten, die älter als 60 J. sind | in beiden Fällen 650 Euro pro Semester | ab SS 2004 | keine |
Rheinland-Pfalz | Studienkontenmodell mit 200 Semesterwochenstunden; ist das Konto aufgebraucht, werden Gebühren fällig | voraussichtlich 650 Euro pro Semester | ab WS 2004/05 | keine |
Saarland | Langzeitstudiengebühren bei Überschreiten der Regelstudienzeit um mehr als 2, 3 oder 4 Semester je nach Studiengang Studiengebühren für Senioren |
500 Euro pro Semester
50-250 Euro pro Semester |
seit 2002 | keine Verwaltungsgebühren, Gasthörer zahlen 40 Euro im Semester, bei verspäteter Rückmeldung sind 10,23 Euro fällig |
Sachsen | keine Gebühren für Erststudium; Studiengebühren für nicht konsekutives Zweitstudium nach Überschreiten d. Regelstudienzeit | 306,77 Euro pro Semester | seit WS 1997/98 | keine |
Sachsen- Anhalt | Langzeitstudiengebühren nach Überschreitung der Regelstudienzeit um 4 Semester | 500 Euro pro Semester | vorauss. ab WS 2005/06 | keine |
Schleswig- Holstein | keine | – | – | keine |
Thüringen | Langzeitstudiengebühren nach Überschreiten der Regelstudienzeit um 4 Semester | 500 Euro pro Semester | ab WS 2004/05 | keine |
Quelle:
Süddeutsche Zeitung vom 24.4. 2004
Peer Jürgens [11. Mai 2004]
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