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» aktuelles/Rektor verlässt die Ebene der Sachlichkeit



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Die Studierendenschaft ist über die letzte Mail des Rektors äußerst verwundert. Von beiden Seiten war in der Auseinandersetzung geklärt, dass die Argumente sachlich ausgetauscht und die Informationen beiderseitig geachtet werden. Dieses Abkommen zur sachlichen Information hat der Rektor mit seiner letzten Mail endgültig gebrochen.

Die Informationen sind nicht nur sachlich falsch, sondern Äußerungen verdreht und in einem falschen Zusammenhang dargestellt. Daher haben wir die Mail mit Kommentaren versehen und auf unsere Homepage gestellt. Die vom Rektor propagierte Gesprächsbereitschaft ist nun von ihm zum wiederholten Male aufgekündigt worden.

Des weiteren dient es nicht der Information der Studierenden, wenn auf Anweisung des Rektors Plakate zur Urabstimmung vom Campus entfernt werden. Damit wird nicht nur der Weg der Sachlichkeit verlassen, auch schränkt der Rektor damit demokratische Vorgänge massiv ein. Lediglich die Entfernung von Plakate mit ehrverletzenden Sprüchen ist legitim und völlig in Ordnung.

Allen Studierenden, dem AStA und dem StuPa ist weiterhin an einer sachlichen Information zu der Thematik Urabstimmung Rektor gelegen. Wir hoffen, dass der Rektor zu dieser Ebene zurückfindet.

Mail mit Kommentaren:

Liebe Studierende, liebe Mitglieder der Universität, liebe Freunde der Universität Potsdam!

Ich bin in den letzten Tagen von vielen Seiten innerhalb und außerhalb der Universität darum gebeten worden, den Kern des Streits zwischen der Hochschulleitung und dem AStA aus der Sicht der Hochschulleitung noch einmal deutlich zu machen, weil man aus den diffusen Presseerklärungen und wechselseitigen Mails keine klare Information gewinnen könne. Ich will versuchen, darauf eine Antwort zu geben.

Die gegenwärtige Auseinandersetzung spielt sich auf zwei Ebenen ab, einer Sachebene von unterschiedlicher Interessen und Rechtsauffassungen und einer Ebene politisch-polemischer Natur.

Der Sachkonflikt lässt sich folgendermaßen beschreiben:

Es gibt nicht nur diesen Sachkonflikt. Der Rektor verkürzt hier das Problem auf die Frage des Hochschulsportes.

Hochschulleitung und AStA sind unterschiedlicher Auffassung, in welcher Weise die im Landeshochschulgesetz vorgesehene Unterstützung des Hochschulsports durch die Studierendenschaft zu leisten ist.

Seit den frühen 90er Jahren besteht Konsens zwischen beiden Seiten, dass der AStA aus seinen Mitteln dem Zentrum fuer Hochschulsport 1,- DM (heute 51 Cent) pro Studierendem und Semester zur Verfügung stellt. Im Jahr 2000 wurde diese Vereinbarung durch einen schriftlichen Vertrag konkretisiert.

Dieser Konsens bestand immer darin, einen gebührenfreien Hochschulsport durch die AStA-Mittel zu gewährleisten. Auch diente der Vertrag keiner Konkretisierung, sondern er vorschriftlichte die mündliche Absprache und betonte, dass die Studierendenschaft ein gebührenfreies Sportangebot wünscht.

In ihm wurde der Zeitpunkt der Zahlungen festgelegt, weil es wegen deren Unpünktlichkeit immer wieder zu Planungsschwierigkeiten gekommen war. Ferner wurde auf Drängen des AStA eine Gebührenfreiheit fuer die Leistungen des Hochschulsports im übrigen vereinbart. Im Februar 2003 sah sich die Universitätsleitung genötigt, diesen Vertrag zu kündigen, weil der Hochschulsport ohne Gebühren seine Leistungen an die Studierenden der Universität, der Fachhochschule Potsdam und der Hochschule fuer Film und Fernsehen nicht mehr erbringen konnte.

Der Rektor stellte sich mit dieser Entscheidung bewusst gegen die Interessen der Studierendenschaft. Er war gezwungen, den Vertrag zu kündigen, da eine Zahlung der 51 Cent an die Gebührenfreiheit gebunden war. Angebote von uns über höhere Zahlungen (z. B. 2 Euro) wurden abgelehnt.

Die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung des AStA wurde dabei nicht in Frage gestellt – ebenso wenig wie die eingespielte Praxis, dass der entsprechende Betrag unmittelbar von der Universität an das Zentrum fuer Hochschulsport überwiesen wurde. Das zeigt die Handhabung in den nachfolgenden Jahren.

Diese Ansicht ist völlig falsch und widerlegbar. Selbstverständlich gab es nach dem Ende des Vertrages keine Zahlungsverpflichtung mehr. Der Vertrag war schließlich gekündigt, auch eine mündliche Vereinbarung existiert somit nicht mehr. Ebenso ist schon die direkte Überweisung des Geldes von der Universität an das Zentrum für Hochschulsport rechtswidrig. Da es sich um Gelder der Studierendenschaft handelt, muss der gesamte Betrag zunächst an den AStA überwiesen werden. Diese Ansicht wurde dem Zentrum für Hochschulsport (ZfH) im Oktober 2003 mitgeteilt. Ein Brief mit eben diesem Sachverhalt wurde am 09.02.2004 an den Rektor und an das ZfH geschrieben. Dem zuständigen Sachbearbeiter für die Studierendenbeiträge wurde im Dezember die Aufforderung telefonisch gegeben, die Beiträge für den Hochschulsport für das Sommersemester 2004 direkt an den AStA zu überweisen.

Diesen Konsens hat der AStA im Sommersemester 2004 aufgekündigt.

Der Rektor hat diesen Konsens aufgekündigt. Nach der Kündigung des Vertrages war der AStA nicht mehr verpflichtet, das Zentrum für Hochschulsport zu fördern. Daher musste er seiner Verpflichtung, den Hochschulsport zu fördern, anderweitig nachkommen. Dies hatte er in Form eines Fonds in seinem Haushalt vorgesehen, aus dem Sportprojekte gefördert werden sollten und bereits gefördert wurden. Zur Zeit ist eine Haushaltssperre über diesen Fonds verhängt, da das Geld nicht im Einflussbereich des AStA liegt.

Er wollte nun die Unterstützung des Hochschulsports in eigener Verantwortung – in Abstimmung mit dem Zentrum fuer Hochschulsport – durchführen. Das Rektorat hat trotz Bedenken gemeinsam mit dem AStA eine neue Vereinbarung erarbeitet, die den Wünschen der Studierendenschaft weit entgegenkam. Bedauerlicherweise – und fuer uns nicht einsichtig – hat das Studierendenparlament dieses Konzept mit großer Mehrheit abgelehnt.

Das Studierendenparlament ist in seinen Entscheidungen frei und unabhängig. Mit der Ablehnung der Vereinbarung hat es nochmals ausdrücklich betont, dass eine Förderung des Zentrums für Hochschulsport durch die Studierendenschaft nur dann in Frage kommt, wenn das Angebot gebührenfrei ist.

Hier muss also neu verhandelt werden. Und dazu ist die Universitätsleitung bereit.

Genau diese Gesprächsbereitschaft existiert seitens des Rektorats nicht. Mehrere Termine wurden abgesagt, eine Einigung auf eine unbestimmte Zeit nach der Urabstimmung verschoben.

Es bleiben die unterschiedlichen Auffassungen ueber die Beiträge zum Hochschulsport im Sommersemester 2004. Da das Rektorat nicht damit rechnen konnte, dass der AStA den bestehenden Konsens in der Finanzierung aufkündigen würde, hat das Zentrum fuer Hochschulsport im vergangenen Wintersemester (Januar 2004) die Kurse fuer das Sommersemester mit dem nötigen Vorlauf geplant und die entsprechenden Verträge mit Trainern, Gruppenleitern usw. abgeschlossen.

Völlig verdrehte Tatsachen. Der Rektor hat den Vertrag gekündigt, in dem die Zahlungen an das Zentrum für Hochschulsport garantiert waren. Mit der Kündigung des Vertrages hätte der Rektor, als ordentlicher Haushälter, nicht mehr mit diesem Geld rechnen dürfen! Dass er es doch tat, spricht nicht für ihn.

Natürlich wären sie nicht in diesem Umfang abgeschlossen worden, wenn wir die Absicht des AStA gekannt hätten. Daher ist das Rektorat der Auffassung, dass der AStA zwar die bestehende Vereinbarung fuer die Zukunft kündigen, nicht aber eine Rückabwicklung verlangen kann.

Eine ebenso seltsame Auffassung. Selbstverständlich kann immer Geld, welches unrechtmäßig verwendet wurde, an den rechtmäßigen Eigentümer zurückgezahlt werden. Dass der Rektor unsere Gelder bereits verplant und verwendet hat, steigert unsere Empörung noch. Doch diese Frage wird nun durch ein Gericht geklärt. Wir verweisen hier wieder auf den oben beschriebenen Zeitablauf.

Dass man unterschiedliche Rechtsstandpunkte vertritt, ist legitim – dass man sie seitens des AStA gerichtlich überprüfen lässt, ebenso. Dennoch bin ich der Meinung, dass man sich bei gutem Willen gütlich hätte einigen können und immer noch kann.

Nach Vorstellung des Rektors sähe eine solche Einigung so aus, dass der AStA das Geld anteilig bekommt. Eine unzumutbare Art der Einigung. Unseren guten Willen haben wir durch mehrfache Aufforderungen und Bitten sehr wohl gezeigt. Bei Gesprächen mit dem Rektor bestand er auf seiner Rechtsauffassung und war für Argumente kaum zugänglich.

Was allerdings auf der „politischen“ Ebene darauf hin von Seiten der Studierendenvertreter an Reaktionen erfolgte, ist in den Augen des Rektorats und vieler Mitglieder der Universität – und zahlreicher Stimmen aus der Öffentlichkeit – völlig überzogen und unverhältnismäßig.

Die anderen sachlichen Probleme spricht der Rektor nicht an. Besonders geht es hier um die verzögerte und planlose Umsetzung der Studienreform, um generelles Verhalten gegenüber von studentischen Vertretern. Die im folgenden vom Rektor genannten Einzelfälle sind lediglich Beispiele aus zahllosen Vorkommnissen.

Der Streit ist bewusst und hemmungslos hochgespielt worden. Ich erspare mir Spekulationen ueber die Hintergründe im einzelnen. Dass die gegenwärtigen Gremienwahlen eine wesentliche Rolle spielen, ist klar. Aber hier dürfte nicht das einzige Motiv liegen.

Wir betonen erneut: die Gremienwahlen spielen für die Urabstimmung lediglich eine logistische Rolle! Alle politischen Gruppen der Universität sind sich in dem Vorgehen gegen den Rektor einig. Niemand macht mit der Urabstimmung Wahlkampf, dafür ist diese Frage viel zu wichtig.

In welcher Weise alle möglichen Vorwürfe ohne Rücksicht auf Relevanz und Wahrheitsgehalt zusammengeklaubt wurden, macht die Mitteilung des AStA vom 28. Juni deutlich.

In der Beurteilung der folgenden Beispiele muss ein zentraler Punkt beachtet werden: Der Rektor ist als Präsident der Universität letztinstanzlich für das Handeln seiner Angestellten verantwortlich. Er beaufsichtigt sein Rektorat, er kann auch bezüglich der Behandlung von Studierenden mit gutem Beispiel vorangehen.

So führt der AStA als Beispiel fuer Kompetenzüberschreitungen meinerseits an, dass Studierendenvertreter/innen nicht zu Gremiensitzungen eingeladen und ihre Fragen in Gremien nicht beantwortet worden seien. Tatsächlich geht es im ersteren Fall um die versehentliche Nichteinladung in eine Berufungskommission – auf die der Rektor keinen Einfluss hat, die vielmehr Sache der Fakultät ist. Dass der Fehler – den auch ich ausdrücklich als solchen erklärt habe – inzwischen durch die Fakultät geheilt wurde, verschweigt der AStA.

Der Rektor verschweigt hier, dass sich die Fakultät zu der Rechtsfrage an das Justitiariat der Universität gewandt hat – dieses ist dem Rektor direkt unterstellt. Das Justitiariat hat in einem Schreiben festgestellt, dass ein Fehlen der Studierenden kein Belang für die Sitzung hat, da sie für eine Mehrheit nicht notwendig sind. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass der Rektor von der Rechtsauffassung in Kenntnis gesetzt wurde.

Im zweiten Fall ging es um eine Frage, welche die Vertreter des AStA zur Finanzierung eines Projekts nicht als Senats-, sondern als AStA-Mitglieder gestellt haben. Ich habe darauf hingewiesen, dass das Rektorat insoweit dem AStA nicht rechenschaftspflichtig ist, und die Frage sogleich und umfassend beantwortet, als sie von den studentischen Senatsmitgliedern gestellt worden sind. Auch das verschweigt der AStA.

Die Anfrage wurde von Martin Bär, also von ein und derselben Person gestellt. Er war auf der Sitzung in seiner Funktion als Senator anwesend. Und selbst bei einer formell falschen Anfrage hat sich der Rektor in seiner Antwort erheblich im Ton vergriffen. Sein persönlicher Referent musste sich dafür sogar entschuldigen.

Was die verzögerte Genehmigung der Beitragsordnung der Studierendenschaft angeht, so bin ich als Rektor zur Rechtsaufsicht verpflichtet. Da ich nach Aufkündigung des Konsenses zur Finanzierung des Hochschulsports weder aus der Beitragsordnung noch aus dem Haushalt der Studierendenschaft entnehmen konnte, wie diese künftig ihrer Verpflichtung nachkommen wollte, war es nötig, rückzufragen und zu verhandeln.

Diese Aussage ist komplett falsch. Aus dem Haushalt der Studierendenschaft, welcher dem Rektor lange Zeit vorlag, geht unter Posten „Fonds für den Hochschulsport“ eindeutig hervor, dass und wie viel Geld für die Erfüllung unserer Verpflichtung bereitgestellt wurden.

Da wir nicht sogleich zu einem Ergebnis kommen konnten und ich nicht wollte, dass die rechtzeitige Einschreibung der Studienbewerber fuer das Wintersemester gefährdet würde, bin ich in Vorleistung getreten und habe die Beitragordnung fuer das Wintersemester genehmigt. So haben wir hinreichend Zeit, uns zu Verständigen. Auch das verschweigt der AStA.

Die Beitragsordnung lag dem Rektor fünf (!) Wochen zur Begutachtung vor – genug Zeit, um Fragen zu klären. Zwei Tage vor der Frist wurde der AStA über die Probleme des Rektors mit der Beitragsordnung informiert. Damit hat der Rektor unnötig Druck auf den AStA aufgebaut. Er ist entgegen seiner Darstellung nicht in Vorleistung gegangen. Die befristete Genehmigung der Beitragsordnung kam nur unter Druck zu Stande. Der AStA-Vorsitzende musste die Rektoratsdienstbesprechung „stürmen“ um eine Klärung herbeizuführen. Der AStA musste als Gegenleistung versprechen, eine Urabstimmung zum Thema Hochschulsport durchzuführen oder sich in Verhandlungen über eine Vereinbarung zu begeben. Zum Wohle der Studierendenschaft hat der AStA in diese Bedingung eingewilligt.

Es kann auch keine Rede davon sein, dass die aufsichtliche Prüfung der Beitragsordnung das Studentische Kulturzentrum „Elfleinhöfe“ gefährdet hätte. Abgesehen davon, dass sich wohl wenige so intensiv fuer dieses Projekt eingesetzt haben wie ich, kann ich ohnehin die Beitragordnung der Studierendenschaft nicht fuer die Laufzeit des Zentrums von 25 Jahren genehmigen. Das Projekt wird vielmehr durch den AStA selbst gefährdet. Die Hochschulleitung hat bereits im Dezember und Januar dem AStA angeboten, eine Ausfallbürgschaft fuer die Elfleinhöfe zu übernehmen und auch die Kosten fuer die haushaltsrechtlich erforderliche Wirtschaftlichkeitsprüfung zu tragen. Die dafür notwendigen Unterlagen hat der AStA bis heute nicht vorgelegt. Auch das verschweigt der AStA.

Die Tatsachen sind folgende: Bei einer Nichtgenehmigung der Beitragsordnung hätte der AStA keine langfristigen Bindungen zum Projekt eingehen können, da die finanzielle Absicherung dann nicht gegeben wäre. Da eine Verzögerung der Abläufe die Realisierungswahrscheinlichkeit stark eingeschränkt hätte, hätte eine Nichtgenehmigung der Beitragsordnung das Projekt zweifelsohne gefährdet. Dies ist vom Eigentümer des Objekts ebenfalls so geäußert worden. Die Arbeit des AStA, hierbei auch die aufgrund veränderter Ausgangsbedingungen verzögerte Abgabe von Unterlagen, stellt keine Gefährdung des Projekts Kulturzentrum dar, da die Wirtschaftlichkeitsprüfung in erster Linie unterstützende Wirkung hat.

Kurzum: Hier werden die Tatsachen bewusst verdreht und entstellt.

Zu bedauern daran sind die Auswirkungen, die das Vorgehen der Studierendenschaft auf die Außendarstellung der Universität hat.

Der Rektor kann den Frieden an der Universität nicht mehr garantieren, alle Maßnahmen des AStA, die Probleme intern zu beheben, sind am Rektor gescheitert. Wir halten es für fragwürdig, einen demokratischen Prozess als „bedauerliche Auswirkung … auf die Außendarstellung der Universität“ zu bezeichnen.

Noch bedauerlich ist aber, dass die Studierendenvertreter einen Konsens im Grundsätzlichen und im Hinblick auf den Umgang miteinander aufgekündigt haben, der in der Universität Potsdam von Anbeginn an geherrscht und der sie stark gemacht hat – unbeschadet aller Interessen- und Meinungsunterschiede im einzelnen.

Diesen Konsens hat der Rektor verlassen. Durch sein Agieren im Vorfeld der Urabstimmung, welches nicht auf Sachlichkeit ausgerichtet war, hat er den Umgang mit den Studierenden an dieser Universität ins negative geführt. Sein Handeln war und ist nie von einem gleichberechtigten Miteinander geprägt gewesen.

Sie können nicht ermessen, was sie damit anrichten – denn sie haben die Entwicklung nicht miterlebt. Es wird ein langer Weg sein, gemeinsam zu diesem Grundkonsens zurückzufinden, und der erste Schritt wäre es, wieder sachlich ueber die Probleme zu reden.

Diesen ersten Schritt haben wir immer wieder getan. Aber ein Auf-einander-zugehen impliziert, dass beide Partner einen ersten Schritt machen. Seinen ersten Schritt hat der Rektor bisher vermissen lassen.

Ihr Wolfgang Loschelder

Rektor

Peer Jürgens  [30. Juni 2004]

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