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» aktuelles/2.12: Bundesweiter Aktionstag für einen studentischen Tarifvertrag!



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Fast ein Drittel aller Studierenden arbeiten im Laufe des Studiums als sogenannte studentische Hilfskräfte für ein oder mehrere Semester an einer Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtungen. Ihre Arbeitsverhältnisse sind bisher in den meisten Fällen prekär und stellen ein Musterbeispiel der ArbeitgeberInnenwillkür dar. Unter anderem:

  • werden für Überstunden keine Zuschläge gezahlt,
  • besteht kein wirksamer Kündigungsschutz,
  • und vor allem liegt der Lohn meist weit unter dem Niveau vieler
  • anderer „typischer“ Studi-Jobs.

Die bundesweite Tarifvertragsinitiative studentischer Beschäftigter (Tarifini) setzt sich deshalb für eine bundesweite tarifliche Absicherung von studentischen Beschäftigtungsverhältnissen ein. Vorbild ist Berlin, wo bereits 1981 ein gesonderter Tarifvertrag für studentische Beschäftigte an Hochschulen erkämpft wurde.

Warum eine tarifliche Absicherung?

Eine bundesweiter tarifliche Absicherung würde nicht nur zu einer kräftigen Lohnerhöhung führen, sondern auch für die Zukunft die Kopplung an die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes sichern. Ein längerer Urlaubsanspruch wäre selbstverständlich. Für Wochenendarbeit und Überstunden gäbe es die üblichen Zuschläge, es bestünde ein wirksamer Kündigungsschutz und die Verträge hätten einen Mindestumfang und eine Mindestlaufzeit. Viele Studierende könnten sich durch die erreichte Planungssicherheit sowie ausreichende Entlohnung überhaupt erst ‚leisten‘, einen Job an der Hochschule zu suchen. In Berlin erhalten die studentischen Beschäftigten beispielsweise nicht nur 10,98 Euro in der Stunde, sondern auch Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren und einem Mindestumfang von 40 Stunden im Monat. Unsere Chance: Neuverhandlungen des BAT!

Die Möglichkeit für eine garantierte und bundesweite tarifliche Absicherung der

studentischen Beschäftigten besteht im Rahmen der Neuverhandlungen des

Bundesangestelltentarifs (BAT), die Anfang des Jahres mit dem Ziel aufgenommen

wurden, eine Tarifvertrag zu erarbeiten, der den unterschiedlichen Sparten im Öffentlichen Dienst Rechnung trägt. Eines der Spartenfenster, über das verhandelt werden soll, ist der Bereich „Wissenschaft“. Hier sollen die Bestimmungen für Beschäftigte in Hochschulen und Forschungseinrichtungen geregelt werden. Dabei stehen zum ersten Mal explizit auch die Bedürfnisse und Interessen der studentischen Beschäftigten, die bisher keinen Anspruch auf BAT hatten, auf der Tagesordnung. Es handelt sich um die Gruppe studentischer Beschäftigte, die an den Hochschulen in Lehre und Forschung arbeiten. Bisher sind nur die Beschäftigungsverhältnisse im BAT geregelt, die an den Hochschulen technise ! Aufgaben und Verwaltungstätigkeiten ausüben.

Mit dem Abschluss der BAT Verhandlungen würde der Anspruch auf den BAT damit

endlich für alle Studierenden gelten. Studentische ArbeitnehmerInnen im Wissenschaftsbereich haben damit im Rahmen der Neuverhandlungen des BAT erstmals die Chance, den Status von regulär Beschäftigten mit tariflich abgesicherten Rechten zu erhalten.

Mit der Kündigung der Arbeitszeitverträge durch die Tarifgemeinschaft deutscher

Länder (TdL) Anfang März sind die Neuverhandlungen zum BAT vorerst abgebrochen worden. Der Kritik der Gewerkschaften an der Kündigung schließen

wir uns an: Eine Debatte über Arbeitszeitverlängerung in Zeiten von Massenarbeitslosigkeit ist grober Unfug. Darüber hinaus stellt diese Kündigung eine klare Kampfansage an den BAT dar.

2. Dezember: Bundesweiter Aktionstag

Motto: Geld ist nicht alles. Für einen studentischen Tarifvertrag!

Vor der Sitzung der Finanzminister/innen der Länder fordern wir die Landesregierungen auf, einer tariflichen Absicherung aller Studentischen Hilfskräfte (SHK) an Hochschulen – auch an der Uni Potsdam – nicht mehr im Wege zu stehen!

Wann?

Donnerstag, 2. Dezember um 11.00 Uhr

Wo?

Berlin, Vor dem Bundesrat, Leipziger Str. (S Potsdamer Platz)

Aktion:

Symbolisch wollen wir die Länder mit möglichst Vielen wieder an den Verhandlungstisch zurückführen.

Aufruf zu einem bundesweiten Aktionstag am 2. Dezember!

Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, rufen wir zu einem Aktionstag am 2. Dezember parallel zur Sitzung der FinanzministerInnen der Länder auf! Unser Ziel ist es, das wir möglichst Viele von möglichst vielen Hochschulen werden, um deutlich zu machen, dass wir für ein bundesweit abgesichertes Tarifrecht einstehen und dass die Frage der studentischen Beschäftigten an jeder Hochschule ein Thema ist!

Wir fordern die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Landesregierungen dazu auf, einer tariflichen Absicherung aller studentischen Beschäftigten an Hochschulen nicht mehr im Wege zu stehen!

Weitere Informationen:

www.studiberatung-potsdam.de

www.tarifini.de

Niels Gatzke  [30. November 2004]

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