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Dank Deutsche Bahn, Havelbus und Vbb greifen in Potsdam bei der Fortbewegung im öffentlichen Raum viele Menschen auf´s Fahrrad zurück. Lange Zeit unbeachtet und die Schleichwege Potsdams nutzend, schien dies die ultimative Alternative. Doch nach immer häufigeren und gnadenloseren Kontrollen durch die Potsdamer Polizei komme auch ich langsam ins Grübeln und greife das ein oder andere mal auf Bus und Bahn zurück. Ich möchte hier von dem krönenden Abschluß einer Woche erzählen, in der ich sage und schreibe drei mal von BeamtInnen der Potsdamer Polizei zurechtgewiesen wurde. Hier ein kleiner Erlebnisbericht:

Ich überquere die Brandenburger Straße, entschließe mich dann doch, in sie einzubiegen. Und das obwohl mir in einiger ferne ein Polizei-Wagen entgegen kommt. Also abgestiegen und geschoben. Aber ich hätte es eigentlich besser wissen sollen… Kaum auf einer Höhe angekommen, springt ein Typ aus dem Auto und fragt mich, ob ich von hier komme. Na, dann wisse ich ja auch zu welchen Zeiten hier das Fahrradfahren erlaubt sei. Klar doch, deswegen bin ich ja auch sofort nach dem Überqueren abgestiegen. Nein, belehrt mich der grüne Mann, ich sei abgestiegen, weil ich sie hätte kommen sehen. Aha. Ich erkläre ihm meine Sicht der Dinge, aber er erklärt mir, dass seine Wahrnehmung die Entscheidende sei. Nochmal aha. Zwischendurch mischt sich noch eine ältere Dame ein. O-Ton: „Ganz recht so, dass sie die endlich mal dran kriegen. Es ist ja unglaublich, was die Fahrradfahrer hier immer lang fahren. Lassen sie die ja nicht davonkommen!“ Die Polizistin an seiner Seite beruhigt sie und schließlich auch mich, als der rundherum selbstüberzeugte Herr meine Personalien aufnimmt. Mir drängt sich immer häufiger der Eindruck auf, dass die Herren Polizisten für den durchgreifenden Teil der Arbeit zuständig sind, und die Damen den „haben Sie doch Verständnis, ich weiß ja was Sie meinen, aber der Kollege…“ Teil übernehmen, während er im Wagen mit dem Aufnehmen der Personalien beschäftigt ist. Nun ja, ich der Hoffnung nun endlich alles überstanden zu haben, vergaß den pädagogischen Anspruch der Brandenburgischen Polizei, welcher nun noch ausführlich formuliert werden sollte. Also erfahre ich, dass es ja nur um meinen und den Schutz der Fußgänger (ja, ohne Innen!) gehe. Tja, und dass es sich auch um eine Ordnungswiedrigkeit handelt, wenn mensch eine Fußgängerzone mit dem Fahrrad überquert. Und so kann ich zwar mein Fahrrad in aller Seelenruhe über die Brandenburger Straße schieben, aber es wird mir nicht nochmal einfallen, sie vorher fahrend zu überqueren und dann guten Gewissens auf weiß grün-weißes Auto zu zu schieben.

Zwei Tage später erfahre ich, dass auch die angrenzende Jägerstr. zur FußgängerInnenzone umgebaut wird. Karstadt sei Dank!

Die rechtlichen Konsquenzen aus Fahrradfahren ohne Licht etc.

Droht wie bei der BVG

irgendwann eine Anzeige?

Nein. Es handelt sich bei der Polizei nicht um eine private Gesellschaft, und die Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten werden jedes Mal mit einem Bußgeld belegt. Damit hat sich´s dann aber auch erledigt.

Warum werden auch bei Barzahlung die Personalien aufgenommen?

Das mögliche Bußgeld kann varriieren. Das heißt im konkreten Fall beim ersten Mal vielleicht nur fünf Euro, beim 20. Mal aber möglicherweise auch 20 Euro. Und um abzuschätzen, zum wievielten mal jemand zur Kasse gebeten wird, braucht die Polizei eure Daten.

Muss diese Belehrung bei jedem Mal sein?

Nein. Das Bußgeld ist bezahlt, zur Belehrung kann euch niemand zwingen. Also bestimmt aber freundlich sagen, dass ihr leider weiter müsst.

Und grundsätzlich gilt:

Kontrollorte weitersagen, und mal abgesehen von Personalien kein Wort über persönliche Dinge (wo ihr herkommt, wo ihr hinwollt usw.)!

Kristin Marunke

Referat für Geschlechterverhältnisse

gender@asta.uni-potsdam.de

Kristin Marunke  [4. Dezember 2004]

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