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Folge 2: Schwanger und gemobbt!

Stefanie jobbt neben ihrem Jura-Studium seit zwei Jahren in einer Berliner Anwaltskanzlei. Alles ganz regulär mit Lohnsteuerkarte. Die Arbeitszeiten sind flexibel. Im Schnitt kommt sie auf etwa 15 Stunden pro Woche. Bereits vor ihrem Studium war sie in der Kanzlei als Fremdsprachen-Korrespondentin angestellt. Sie kennt die Leute, versteht sich mit allen prächtig. Einen schriftlich fixierten Arbeitsvertrag hat sie als Studentin allerdings nicht bekommen. Dennoch lief alles reibungslos. Seit Stefanie jedoch schwanger ist, sind die Anwälte der Kanzlei leider nicht mehr so freundlich zu ihr.

Seitdem wird sie gemobbt, bekommt kaum noch Arbeit zugeteilt, wird bei Besprechungen übergangen und schikaniert. Eine Woche lang war ihr Arbeitsplatz von einer Praktikantin besetzt. Und einer der Anwälte hatte ihr schließlich nahe gelegt, die Kanzlei doch besser zu verlassen. Stefanie ist nahe dran, das Handtuch zu werfen. Das wäre doch für alle das Beste, oder?

Nein, Stefanie hat auch als Studentin die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmerinnen. Dieser Meinung ist zumindest ihre Gewerkschaft, bei der Stefanie auch rechtsschutzversichert ist. Erste Hilfe hat sie bei der Jobberatung des DGB und AStA bekommen. Nach Ansicht der Jobberatung will sich die Kanzlei nur vor ihren Pflichten als Arbeitgeber drücken. Wer länger als einen Monat beschäftigt ist, hat gesetzlichen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Doch auch wenn kein Arbeitsvertrag vorliegt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen: Frauen genießen während der Schwangerschaft besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Eine Kündigung ist nicht drin. Stefanie wird sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung im Mutterschutz sogar vollständig von der Arbeit freigestellt. Das Mutterschaftsgeld in dieser Zeit entspricht dem Durchschnittslohn der letzten drei Monate und wird von Krankenkasse und Arbeitgeber finanziert. Auch vorher kann Stefanie zum Schutz des Kindes krankgeschrieben werden. Hier greift dann die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die gilt auch bei Nebenjobs mit variierenden Wochenarbeitszeiten. Der normale Erholungsurlaub verfällt wegen des Mutterschutzes nicht und gilt auch im Folgejahr über den 30.3. hinaus. Stefanie wird nicht klein beigeben.

Du hasst Stress im Job? Ärger mit dem Chef? Oder suchst du einen Job und willst dich vorher erst mal über deine Rechte und Pflichten schlau machen?

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Für alle Fragen rund ums Jobben und Studium informieren wir dich persönlich und vertraulich.

Dienstag von 15 bis 17 Uhr

Mittwoch von 11 bis 13 Uhr

Die Jobberatung findet im studentischen Kulturzentrum in der Hermann-Elflein-Straße 10 statt.

www.studiberatung-potsdam.de

Niels Gatzke

Jobberatung

beratung@studiberatung-potsdam.de

Niels Gatzke  [4. Dezember 2004]

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