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Studiengebühren bald ab dem ersten Semester?

Studiengebühren für das Erststudium sind verboten. Punkt. So steht es im Hochschulrahmengesetz. Landesgesetze können davon abweichend in Ausnahmefällen Studiengebühren jedoch vorsehen. So kommt es, dass es in den meisten Bundesländern Studiengebühren für so genannte „Langzeitstudierende“ gibt. Brandenburg mach hierbei eine löbliche Ausnahme – denn bei uns steht in § 2 des Landeshochschulgesetzes, dass das Erststudium bedingungslos studiengebührenfrei ist. Daran wird auch momentan nicht gerüttelt. Denn die Brandenburgische Landesregierung wartet auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das genau über den oben erwähnten Paragraphen des Hochschulrahmengesetzes urteilen wird. Zusätzlich wird das Gericht noch darüber befinden, ob der Bund die Verfasste Studierendenschaft (also AStA, Fachschaften) mit Finanzhoheit festschreiben darf. Sollte das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass der Bund Studiengebühren für das Erststudium nicht verbieten darf, können die Bundesländer einzeln entscheiden, wie sie verfahren wollen – ebenso bei der Verfassten Studierendenschaft.

Eine mündliche Verhandlung vor dem Gericht fand am 09.11.2004 statt. Über 5000 Studierende nahmen diesen Termin zum Anlass, in Karlsruhe gegen Studiengebühren und für die Verfasste Studierendenschaft zu demonstrieren. Ein Urteil des Verfassungsgerichts wird für Februar/ März 2005 erwartet – eine Prognose lässt sich nur schwerlich äußern. Die Studierendenschaften in ganz Deutschland haben diesen Rahmen jedenfalls zum Anlass genommen, die Kampagne „Kein Spiel mit Bildung“ zu starten. Das Studierendenparlament unterstützt die Intention der Kampagne, indem es sich der allgemeinen Resolution angeschlossen hat.

Wie sieht es im Rest der Republik aus?

In vielen Bundesländern sieht die Lage bedrohlich aus. So propagieren etwa Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hamburg (alles CDU-geführte Länder) unverhohlen die Einführung von Studiengebühren ab dem ersten Semester. Sie werden unterstützt von zahlreichen Lobbyorganisationen und Denkfabriken – von der BDA über die Heinrich-Böll-Stiftung bis hin zur taz. Bei der Verfassten Studierendenschaft sieht es nicht viel anders aus. In Baden-Württemberg und Bayern ist sie schon seit Jahrzehnten verboten, in Sachsen-Anhalt ist sie nur noch rudimentär vorhanden. Hessen bastelt gerade ein neuen Landesgesetz, das den ASten das Wasser abgraben könnte. Hier wollen die Studierendenschaften gemeinsam mit den wenigen Gegnerinnen von Gebühren – manchen Gewerkschaften, Parteien und Wissenschaftsverbänden – ein Zeichen dagegen setzen.

Wie sieht es in Brandenburg aus?

In Brandenburg ist die Verfasste Studierendenschaft nicht infrage gestellt. Vor ein paar Monaten hat dies der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU, Wieland Niekisch, einmal versucht und wurde zurückgepfiffen. Und bei den Studiengebühren wartet die Landesregierung wie eingangs erwähnt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab. In einer Antwort auf eine diesbezügliche mündliche Anfrage aus dem Landtag antwortete Wissenschaftsministerin Johanna Wanka jedoch wie folgt: „Sollte eine Aufhebung des Verbots erfolgen, wird sich die Landesregierung für länderübergreifende bundeseinheitliche Lösungen einsetzen und für den Fall einer Einführung von Studiengebühren auf deren Sozialverträglichkeit dringen.“ Holzauge, sei wachsam. Dazu mehr in einem gesonderten Artikel in dieser Ausgabe.

Infos zur Kampagne: www.kein-spiel-mit-bildung.de

Arne Karrasch

Referat für Hochschulpolitik

hopo@asta.uni-potsdam.de

Arne Karrasch  [4. Dezember 2004]

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