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» themen/hochschulpolitik/Bundesverfassungsgericht kippt Studiengebührenverbot



Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, wer ab sofort das Sagen hat, wenn es um Studiengebühren ab dem ersten Semester geht.

Sie haben NICHT entschieden, dass ab dem nächsten Semester zwangsweise Studiengebühren kommen. Diese Entscheidung liegt nunmehr bei den einzelnen Ländern.

Und deswegen gilt auch weiterhin, dass wir uns mit aller Kraft dafür einsetzen müssen, dass es keine allgemeinen Studiengebühren gibt.

Denn es bleibt dabei:

1) Studiengebühren verstärken die soziale Ungleichheit an den Hochschulen. Schon jetzt kommen bundesweit nur ca. 1/8 der Studierenden aus ärmeren Verhältnissen, in Potsdam ist es noch nicht mal jede/r Zehnte.

2) Das Studierverhalten verändert sich nachteilig. Mit Studiengebühren müssen wir alle schnell studieren und können uns keine „Umwege“ mehr leisten. Ein Blick über den fachlichen Tellerrand wird zusehends unmöglich. Gute Bildung braucht Zeit.

3) Mit Studiengebühren verkommt das Studium zu einer vorrangigen Investitionsentscheidung. Wenn wir die Gebühren erst nach dem Abschluss zahlen sollten (nachlaufend), haben wir am Ende des Studiums einen (noch größeren) Berg Schulden als ohnehin schon. Gerade ärmere Studierende werden sich dann keine „Orchideenfächer“ mehr leisten können.

4) Das Angebot der Studienplätze wird sich verändern. Bei nachlaufenden Studiengebühren bekommt die Hochschule mehr Geld von einer Juristin als von einem Kunsthistoriker. Somit werden sich auch das Angebot und die Qualität des Studiums entsprechend verändern.

Deswegen: Bildung muss in staatlicher Verantwortung bleiben und somit auch vom Staat finanziert werden.

Situation in Brandenburg

In Brandenburg hat die SPD fünf Wochen vor der Landtagswahl 2004 auf einem Landesparteitag beschlossen, dass sie jede Art von Studiengebühren ablehnen. Leider sieht das ihr Landesvorsitzender und Ministerpräsident Matthias Platzeck anders. Er ist – genau wie die CDU mit der Wissenschaftsministerin Johanna Wanka – FÜR Studiengebühren.

Aufgrund dieses Konfliktes wird Brandenburg nicht das erste Bundesland sein, in dem Studiengebühren eingeführt werden. Wir müssen alles dafür, dass es überhaupt nicht passiert.

Presseerklärung des AStA

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

erste politische Einschätzung des Urteils

erste juristische Einschätzung des Urteils

Termine

31.1.05: Infoveranstaltung zu Studiengebühren und dem Verfassungsgerichtsurteil (17Uhr)

3.2. Demo gegen Studiengebühren in Leipzig

Arne Karrasch  [26. Januar 2005]

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