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» aktuelles/Nicht vergessen bei der Rückmeldung: 51 Euro unter Vorbehalt zahlen



Lieber Leser,
dieser Text ist archiviert. Enthaltene Aussagen und Angaben können inzwischen veraltet oder falsch sein.
Bitte beachte deshalb das Erstellungsdatum (unten auf der Seite). Falls sich zum Thema kein neuerer Text findet, erkundige Dich bitte per E-Mail (AStA-Adresse links) bevor Du Dich auf diese Angaben verlässt.

Der Rückmeldezeitraum für das kommende Semester läuft vom 15.01. – 15.02. 2005. Während dieser Zeit müssen alle Studierenden die 225,11 Euro an die Uni zahlen, um auch im nächsten Semester immatrikuliert zu sein. Bitte denkt an diese Frist, sonst gibt es unnötigen Ärger und Verzugsgebühren. Ein Teil der Summe sollte allerdings nur unter Vorbehalt gezahlt werden – die „Immatrikulations- und Rückmeldegebühr“ in Höhe von 51 Euro.

Diese Gebühr wird seit dem Sommersemester 2001 erhoben – und seitdem klagen 100 Studierende aus ganz Brandenburg gegen die 100 DM (jetzt 51 Euro). Die Klagenden sind der Ansicht, dass die Höhe der Gebühren in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten stehen und daher rechtswidrig sind. Somit stellen die Gebühren eine Form von allgemeinen Studiengebühren dar, die in Brandenburg (noch) verboten sind.

Sollten wir die Klage gewinnen, könnte es von Bedeutung sein, wer diese Gebühr nur unter Vorbehalt gezahlt hat. Es drohen in keinem Fall irgendwelche negativen Konsequenzen. Die Rückmeldung ist durch die Vorbehaltszahlung nicht gefährdet.

Wie könnt Ihr Euren Vorbehalt deutlich machen?

Eine formlose Mitteilung an das Studierendensekretariat reicht aus.

Entweder selbst verfassen oder diesem link folgen.

Adresse des Studierendensekretariats:

Dezernat für Studienangelegenheiten

Studierendensekretariat

Am Neuen Palais 10, Haus 8

14469 Potsdam

Fax: 0331/977-1065

oder Ihr gebt das Formular beim AStA ab, wir leiten das dann weiter

AStA der Uni Potsdam

Am Neuen Palais 10, Haus 6

14469 Potsdam

Fax: 0331/977-1795

Ihr könnt das Schreiben auch in die Hauspost geben. Dann kostet das nichts.

Griebnitzsee, Haus 1, direkt beim Haupteingang.

Golm: Haus 18.

Neues Palais: Haus 3 (mit Außenbriefkasten).

Wie lange das Verfahren noch dauern wird, ist zurzeit vollkommen offen.

Deshalb: Wir jammern nicht, wir klagen – und zahlen unter Vorbehalt.

Arne Karrasch  [12. Januar 2005]

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