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» altes/unsichtbar_hopo/PRO-Belegpunkte-Argument: Ermöglichung von Teilzeitstudium



Das PRO-Belegpunkte-Argument:

Mit dem Belegpunktesystem wird ein Teilzeitstudium möglich, da der Anteil der für’s Studium investierten Zeit an den eingesetzten Belegpunkten messbar ist. In dem so „legitimierten“ Teilzeitstudium könnten langfristig negative Konsequenzen für die Studierenden, die die Regelstudienzeit überschreiten, verhindert werden (z.B. Langzeitstudiengebühren).

Was heißt das eigentlich?

Es geht nicht darum ein Teilzeitstudium zu ermöglichen, sondern mit den Belegpunkten eine Messwert der für’s Studium investierten Zeit zu bekommen. Aufgrund dieses Wertes ließe sich dann zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium unterscheiden.

Der zweite Satz könnte als Angebot [der Unileitung oder des Ministeriums] verstanden werden, für die Studierenden, die Teilzeit studieren und die Beschränkungen des Belegpunktesystems auf sich nehmen, keine weiteren Ristriktionen bei Überschreitung der Regelstudienzeit vorzusehen (z.B. Langzeitstudiengebühren).

Erklärung und Entkräftung

Belegpunkte ermöglichen kein Teilzeitstudium. Sie sollen hier nur ein Messwert sein, für die ins Studium investierte Zeit. Denn Ihre Funktion ist die Begrenzung von Leistungen und Lehrveranstaltungen, die mensch im Studium erbringen bzw. besuchen kann.

Faktisch studiert heute ein großer Teil der StudentInnen nur Teilzeit, da es anders nicht möglich wäre, ihr Leben zu finanzieren (laut 17. Sozialerhebung des DSW arbeiten mehr als zwei Drittel der Studierenden neben dem Studium).

Ein Teilzeitstudium bedeutet automatisch eine Verlängerung der Studiendauer. Laut Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage (im Juli 2005) beträgt in die durchschnittliche Studiendauer in den Geisteswissenschaften an der Uni Potsdam 13 Semester. Da nicht davon auszugehen ist, dass diese Zahl komplett auf schlechte Lehrbedingungen zurückgeht, zeigt sich daran wie stark schon lange auf Teilzeit studiert wird. Es ist nötig das endlich anzuerkennen und die Betroffenen nicht mehr mit dem „Gammler“-Image, das Langzeitstudierenden oft angelastet wird, zu diffamieren.

Somit ist der zweit Satz (die Verhinderung langfristig negativer Konsequenzen) als übler Kompromiss zu werten. Denn einerseits wird hierbei die Einführung von Langzeitstudiengebühren (großes Übel) fatalistisch angenommen [oder gar angekündigt], andererseits wird mit der Einführung des Belegpunktesystems (kleineres Übel) die Ausklammerung einiger Studierender aus den Gebühren angeboten.

Auf solche Angebote darf nicht eingegangen werden. Es ist, im Gegenteil, sogar damit zu rechnen, dass die fächendeckende Etablierung von Belegpunkten die Einführung von Langzeitstudiengebühre (bzw. Studienkonten-Modellen) noch voranbringt.

Und wie gezeigt: Für die Anerkennung eines Teilzeitstudiums sind Belegpunkte nicht nötig.

Matthias Wernicke  [24. September 2005]

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