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Zusammenfassung der Gesprächsrunde zwischen Fachschaften und Rektorat

30. November 2005, 18:10 bis 20:20

Senatssaal, Haus 9, Neues Palais

Anwesende:

– Herr Rode (stellv. Rektor, Prorektor für Entwicklungs- und Finanzplanung), Frau Haßler (Prorektorin für Lehre und Studium und Internationale Angelegenheiten), Herr Fuhr (Prorektor für Wissenstransfer, Innovation, Weiterbildung, Sponsoring und Fundraising), Herr Janke (Rektorat), Frau Kirchner (Kanzlerin), Frau Glaesmer (Pressestelle), Frau Schmid (Dezernat 1), Herr Stief (Dezernat 2), Herr Kurlemann (Dezernat 3), Herr Göbel (Bauverwaltung), Herr Schulz (Hochschulgebäudemanagement)

– Fachschaftsräte (FSR) Geographie/Geoökologie/Regionalwiss., Geowiss., Germanistik, Informatik, Philosophie, Politik+Verwaltung, Psychologie, Slavistik, Wirtschaftswiss.

– Matthias Wernicke (AStA-Referent Hochschulpolitik), Martin Neumann (VeFa-Präsidium/AStA-Referent für Fachschaften)

Vorbemerkung: Das Gespräch verlief in einer angenehmen Atmosphäre, der Rektor ließ sich entschuldigen. Die Universitätsleitung signalisierte weiterhin Interesse an der regelmäßigen Durchführung dieser Gesprächsrunde. Herr Rode regte zudem an, Fragen zukünftig wiederholt zu stellen, um Entwicklungen sichtbar zu machen.

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Fragenkomplex 1: Raumsituation/Bauarbeiten/Raumnutzung (Herr Göbel)

– Wie sehen die Richtlinien zur Vergabe von Räumen an die Fachschaften aus? Wer sind die Ansprechpartner?

– Wie sieht die Raumsituation in Griebnitzsee nach dem Umzug aus? Was passiert mit den Fachschaften, die bisher Räume in Park Babelsberg haben? Wann steht eine Entspannung der Raumsituation für die FSR PoWi, Soziologie und WiWi in Aussicht?

– Was ist mit Ersatz für die Räume der Fachschaften in Golm, Haus 18; wie wird deren Arbeitsfähigkeit bis zu evtl. Umzügen gewährleistet (z.B. Internetzugang)?

– Wie sieht die weitere Bauplanung an den einzelnen Standorten aus: Ist mit weiteren Belastungen während der Vorlesungszeit zu rechnen? Was wird gegen die unhaltbaren Sicherheitsbedingungen in Golm unternommen, wo die Baufahrzeuge relativ rücksichtslos verkehren?

– Wie sieht die Situation bzgl. Räumlichkeiten für HimmeLEIn/Bohne in Golm aus? Gibt es Alternativangebote oder Aussicht auf Kompromisslösungen?

– Welche Regelungen gibt es bzgl. der Kostenpflichtigkeit von Raumnutzungen ab einer bestimmten Uhrzeit (Stichwort Wachschutz)?

I Fachschaftsräume

– Es gibt ein Gesamtprogramm zur Verteilung von Lehr-, Büro- und allgemeinen Räumen. Demnach steht pro Institut ein Raum für Fachschaften zur Verfügung (Richtwert ca. 20 m²). In der Ausbauplanung sind allerdings noch nicht alle Räume vorhanden. „Es gibt Institute, die das nicht so ernst nehmen“ (Göbel). Die Fakultäten (Fak) regeln die Raumvergabe selbstständig: Die Fak erhalten von der Universität eine Raumpool zur eigenen Vergabe und werden darauf hingewiesen, dass Fachschaften zu berücksichtigen sind.

– Das Problem der FSR der WiSoFak war bisher nicht bekannt. Eine Lösung ist erst denkbar, wenn der Neubau fertig ist.

– In Golm wird Ersatz für die Räume im abzureißenden Haus 18 geschaffen.

– Etwas problematisch ist, dass es Institute mit mehreren Fachschaften gibt. Hier wäre evtl. über eine engere (auch räumliche) Zusammenarbeit nachzudenken.

[Anm.: Dafür gibt es auch Fachschaften, die mehrere Institute umfassen – vielleicht könnten diese Institute Räume an andere abgeben?]

II Baumaßnahmen

– Alle vorgesehenen Bauvorhaben werden den Lehrbetrieb nicht durch den Wegfall von Räumen beeinträchtigen.

Neues Palais:

– Haus 2: 2007 erfolgt „Restsanierung“, Philosophie zieht nach.

– Haus 9 ist nach Restarbeiten im Erdgeschoss Ende nächsten Jahres vollständig nutzbar.

– Die philosophische Teilbibliothek in Haus 10 wird fertig – im Sommer 2006 erfolgt der Umzug aus Golm.

– Haus 12: Baubeginn Januar 2006, Fertigstellung Ende 2006 – Umzug von Sportwiss. und Sportmedizin

– Haus 19: Umnutzung nach Golm-Umzug

Golm:

– Haus 9: derzeit Dach-, Fenster-, Fassadensanierung; Innensanierung noch nicht in Planung

– 1. Quartal 2006: Baubeginn des „3. Verfügungsgebäudes“, Fertigstellung Dezember 2008

– 1. Halbjahr 2006: Baubeginn Bibliotheksneubau (BB Golm, FB Golm, Magazin Golm, Bibliotheksleitung) Fertigstellung Ende 2008 > Es gibt noch keine konkreten Nachnutzungspläne für die FB (Haus 14a)/das Magazin (Haus 8) [Anm.: studentischer Bedarf?]

– Neubau eines Forschungsgewächshauses (500 m²) neben Haus 14a

– Neubau eines „Drittmittelhauses“ mit großem Hörsaal neben Haus 27

– Für die Sanierung von Haus 5 gibt es noch keine Zeitplanung (Plan selbst ist fertig), da momentan der Ersatz für während des Baus wegfallende Räume unklar ist.

Griebnitzsee:

– Die Fertigstellung des Neubaus ist im 1. Quartal 2007, anschließend erfolgen Umbauten in Haus 1 (mit einigen Umzügen).

– Die Sanierung von Haus 2 ist offen, da z. Zt. keine finanziellen Mittel bereit stehen.

III Sicherheitsbedingungen beim Bau

– Die Uni war auch vor den Beschwerden mit der Situation unzufrieden. Problem: Die Uni ist nicht Bauherrin (sondern das Landesbauamt) und es gibt eine hohe Fluktuation bei den Bauunternemen. Es wurden Spitzengespräche mit den beteiligten durchgeführt, alles sei aber „schwer zu händeln“. In Einzelfällen mangele es auch an der Sensibilität bei den Fahrern.

– wenn Probleme auftreten: bei Herrn Göbel (hgoebel[at]uni…) oder dem Hochschulgebäudemanagement melden

– In Golm wird sich die Situation zuspitzen wenn der Baubeginn für die Bibliothek erfolgt.

IV HimmeLEIn/Bohne

– Bauaufsicht und Brandschutz hielten die Zustände nicht für haltbar, weshalb es nach erneuter Prüfung vor Ort zur Schließung kam.

– Mittelfristig soll eine Lösung für den Standort Golm gefunden werden [evtl. mit Unterstützung des Studentenwerkes?], momentan sind jedoch keine Räumlichkeiten verfügbar.

V Wachschutz

– Für politische Veranstaltungen und gewählte Gremien gilt die Regelung des kostenpflichtigen Wachschutzes nach 22 Uhr nicht.

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Fragenkomplex 2: Studienreform (Frau Haßler)

– Wie sieht der Zeitplan für die Magisterumstellung aus? Welche Fristen und Vorgaben z.B. für neue Studienordnungen existieren?

– Ist in diesem Zusammenhang an eine nochmalige Überarbeitung der Lehramts-Ba/Ma-Ordnungen gedacht? Haben sich dort Rahmenbedingungen (z.B. LP-Verteilung ) geändert?

– Gibt es Studiengänge, die nicht fortgeführt werden sollen (z.B. bisherige Nebenfächer wie Medienwiss.)? Gibt es Strukturplanungen, die die Schließung von Instituten o.ä. beinhalten (Wenn ja – welche und in welchen Zeiträumen?)

– Wie sieht es mit der Einführung von Belegpunkten aus? (Fächer, Verbindlichkeit…)

– Wie wird das Zulassungsverfahren bei Kombinationsbachelorstudiengängen aussehen? Analog der Magisterstudiengänge, so dass u.U. die Kapazitäten nicht ausgeschöpft werden?

– Die Uni „muss“ zum WS 06/07 statt auf Magister auf Bachelor (Ba) immatrikulieren, das sei eine Vorgabe der Hochschulprüfungsverordnung (Ministerium für Wissenschaft Forschung, Kultur) und den Sachzwängen der Lehramts-(LA)Umstellung geschuldet. deshalb gibt es keine Bestrebungen, den Prozess zu entschleunigen.

– Modularisierte Diplomstudiengänge müssen nicht sofort umgestellt werden. Bis 2010 müssen aber dann alle Studiengänge umgestellt sein.

– Die Ba-Ordnungen sind im Wesentlichen fertig und liegen in den Fak vor.

– Die Ba-Rahmenordnung, die verbindliche Vorgaben regelt und an der sich diese „fertigen“ Ordnungen orientieren müssen, ist noch nicht fertig und verabschiedet.

– Die neuen Ordnungen müssen vor Ende des WS 05/06 in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, damit sie zum nächsten WS in Kraft treten können.

– „Der Zeitplan ist haltbar.“ (Haßler)

– 1. Fach: 90 Leistungspunkte (LP), 2. Fach: 60 LP, Schlüsselqualifikationen: 30 LP

– Übergangsfristen für Magister-Studierende: In der Rahmenordnung sind Regelstudienzeit plus 4 Semester vorgesehen, zählend ab Sommersemester 2006.

– Unklarheiten gibt es noch bzgl. der Schlüsselqualifikationen (SQ). Sie müssen enthalten sein sonst werden die Studiengänge nicht akkreditiert. Bisher gibt es nur von der JurFak ein geschlossenes Angebot.

– SQ können entweder fachbezogen und in die Ordnungen integriert sein oder nicht fachspezifisch sondern eher allgemein sein (siehe z. B. Angebot JurFak, Schreibfertigkeiten, Orthografie).

– SQ-Module sollen eine Mindestgröße von 6 LP haben und sind voll in den Leistungserfassungsprozess /Endnotenbildung integriert. Anderweitige Vorgaben zur SQ-Modulgestaltung gibt es nicht.

– Die Fächer sollen die SQ bestimmen, deren freie Wählbarkeit ist unklar.

– Einstellung von Studiengängen: Medienwiss. wurde „schweren Herzens „(Haßler) eingestellt, da Studierende Nachteile gegenüber den Europ. Medienwiss. gehabt hätten.

Weitere Schließungsanträge liegen v.a. von der HumanFak vor (z.B. Psychologie, Sportwiss. NF) , endgültig darüber befunden wurde aber noch nicht. Problematisch ist die geringe Kapazität, was auch im Zulassungsverfahren zum Nadelöhr wird.

– Von Plänen zu Institutsschließungen ist dem Rektorat nichts bekannt. Wiederbestzungen werden vom Rektorat nicht behindert.

– Die Zulassung erfolgt, wie derzeit beim Magister, nur bei vollständiger Fächerkombination. (Frage: Kleine Fächer anbieten oder nicht?)

[Beim Magister dieses Jahr 36 Zwangsexmatrikulationen deshalb, 23 Studierende meldeten sich allerdings ohnehin nicht. Die Empfehlung für höhere Fachsemester lautet ansonsten, das andere NF in ein HF umzuwandeln.]

– Es bleibt auch für die Ba beim bisherigen Verfahren. U.U. bleiben Studienplätze ungenutzt. Als Chance bleibt das Losverfahren.

– Einige Fächer (z.B. Bio) wollen auch Eignungsgespräche. Sie sind nicht ausgeschlossen, werden aber von der Uni im Großen und Ganzen für unzweckmäßig gehalten: Kapazitäten für Gespräche sind unklar, Zeitplan ist problematisch (Bewerbungsschluss 15. 7., Erfassung bis Ende August > dann müssten alle Gespräche erfolgen, Semesterbeginn Anfang Oktober), im Gespräch abgelehnte könnten über das Nachrückverfahren doch Plätze bekommen. Frau Leuendorf wendet sich diesbezüglich an alle Fächer.

– Die LA-Ba-Ordnungen sind nicht generell zu überarbeiten. Nur in einigen Fächern (Ge, Geo, Sp) ist eine Überarbeitung nötig. Eine grundsätzliche Überarbeitung sollte frühestens in 3 Jahren erfolgen.

– Allerdings muss es zu ALLEN Master(Ma)-Ordnungen eine Änderungssatzung geben, da es neue Vorgaben des Ministeriums gibt: im LSIP werden im 1. Fach 6 LP weniger und im 2. Fach 6 LP mehr vergeben. Diese Änderungssatzungen „passieren die LSK hoffentlich noch im Dezember“.

– Die bisher nur „vorläufig“ in Kraft getretenen Ordnungen (z.B. Geo) können von den darauf Immatrikulierten zu Ende studiert werden (Rechtsanspruch), sie müssen also nicht in einen ggf. neuen Ba wechseln. Das gilt aber nicht für den Ma. Auch wenn es eine gemeinsame Ba-Ma-Ordnung pro Fach gibt, ist der Ma ein neuer Studiengang, auf den neu immatrikuliert wird. Also muss das Ma-Studium dann nach der dann gültigen neuen Ma-Ordnung aufgenommen werden.

– Bzgl. Belegpunkten gibt es nichts Neues. Einige Fächer werden vom Malus- auf das Belegpunktesystem umsteigen. Für die Einführung von Belegpunkten Ausschlag gebend ist i.d.R. der Leistungserfassungsprozess.

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Fragenkomplex 3: PULS (Herr Stief)

– Wie sieht der Zeitplan zur flächendeckenden Einführung von PULS aus?

– Welche Fächer sind als nächstes betroffen? In welcher Reihenfolge?

– Gibt es verbindliche Vorgaben ob PULS nur der Belegung von Lehrveranstaltungen dient oder ob es auch zur Prüfungsanmeldung dienen muss?

– Werden auch Prüfungsergebnisse von Nicht-Ba/Ma-Studiengängen in PULS aufgenommen? Ist das Pflicht?

– Wird bereits ein Algorithmus zur Platzvergabe nach PULS eingesetzt? Welche Kriterien werden benutzt und wie wirken sich diese aus (Prioritäten u.ä.)?

Alle Ordnungen mit LP werden in PULS integriert. „So schnell wie möglich, also recht langsam“ (Stief). Die Ordnungen müssen elektronisch abbildbar sein (problematisch sind hier z.B. die sich ändernden LA-Ordnungen).

– Das System ist nachwievor nicht fertig. Technische Probleme gibt es aber weniger beim PULS-Server als beim Uni-Eingangsserver.

Zum kommenden Semester werden einbezogen: alle Erziehungswiss. (MA und LA), LA Französisch, Spanisch, Italienisch, Religionswss., Jüdische Studien.

– Zum Wintersemester 06/07 sollen möglichst alle LA-Fächer komplett integriert sein. [Anm.: Das hat Auswirkungen auch auf Nicht-LA, da viele Veranstaltungen nicht nur für LA sind…]

– Mit der PULS-Belegung ist die Anmeldung zur Prüfung verbindlich. ABER: Die letzte Entscheidung über die Zulassung zur Lehrveranstaltung treffen IMMER die Lehrkräfte, auch wenn diese oft was anderes erzählen.

– Noten sind über das Prüfungsverwaltungssystem alle in PULS.

– Es gibt bisher keinen allgemein verbindlichen Algorithmus (Prioritäten zur Zulassung von Studierenden zu Lehrveranstaltungen) sondern nur individuelle Regelungen mit den Fächern. Es geht aber nicht mehr nach dem „Windhundprinzip“ (wer zuerst kommt, mahlt zuerst), sondern mindestens per Zufallsgenerator.

– „Wir müssen uns irgendwas einfallen lassen.“ (Stief), v.a. bzgl. Mehrfachanwahlen von Studierenden, die anderen Studierenden quasi ein Studium unmöglich machen könnten. Ziel bleibt ein allgemeiner Algorithmus.

– Es wird gerade nach einer Möglichkeit gesucht, eine Kraft einzustellen, die die Schulung der Lehrkräfte gewährleistet.

– Ansprechpartner bei Problemen: Herr Mihan (puls-team[at]uni…)

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Fragenkomplex 4: Teilnahmebegrenzungen, Zulassungsverfahren (Frau Haßler, Herr Kurlemann, Herr Stief)

– Wie sieht die Rechtssituation im Hinblick von Teilnahmebegrenzungen von Lehrveranstaltungen aus?

– Bei Wahlpflichtveranstaltungen besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme, Studierende müssen sich auch mit der 2. oder 3. Wahl begnügen. Eine individuelle Profilbildung im Studium wird von der Uni nicht garantiert.

– Bei modularisierten Studiengängen besteht aber schon ein Anspruch darauf, begonnene Module zu Ende studieren zu können (Stief).

– Die Regelstudienzeit ist durch die Uni zu garantieren, ein „innerer NC“ (Teilnahmebegrenzungen) bedarf gesetzlicher Grundlagen. Wenn einzelne Veranstaltungen überlaufen sind, bestehe aber kein Anspruch auf eine bestimmte Veranstaltung bei einer bestimmten Lehrkraft im Wahlpflichtbereich. Studierende in der überlaufenen Veranstaltung haben Pech. (Kurlemann)

– Teilnahmebegrenzungen können höchstens mit Bauvorschriften und/oder Geräteausstattung (Laborplätze o.ä.) begründet werden. Grundlage für Seminare ist ein Richtwert von 30 Studierenden. „12 Themen für 12 Semesterwochen“ ist kein Argument für eine Teilnahmebegrenzung aus 12 Studierende.

– Bei Nichtzulassung aus kapazitären Gründen sollen sich Studierende dies von der Lehrkraft schriftlich bestätigen lassen. (Von den Anwesenden fiel niemandem ein Grund ein, der dagegen spräche, dass eine Lehrkraft dies auch tun sollte.)

– Mit den Dekanen sollen die studentischen Erfahrungsberichte thematisiert werden.

– Bei Pflichtveranstaltungen („alternativlose Lehrveranstaltungen“) gibt es vom Senat getroffenen Regelungen, die für Fak verbindlich sind: Bei Überbelegungen >50 Prozent sind Parallelveranstaltungen anzubieten. Bei Überbelegungen < 50 Prozent sind Wartelisten anzulegen und die betroffenen Studierenden im nächsten Durchgang zu berücksichtigen.
– Wenn es Beispiele gibt, wo sich daran nicht gehalten wird: Bitte das Rektorat informieren [Anm.: Am besten über das VeFa-Präsidium/das AStA-Referat für Hochschulpolitik], dann könne was getan werden.

– Lehraufträge sollen von Fak/Instituten so vergeben werden, dass Engpässe in der Lehre abgebaut werden können. Zusatzangebote, die nicht Pflicht sind sollten solange nicht prioritär behandelt werden.

– „Das derzeitige Vorgehen sollte einfach verschriftlicht werden, es in einer Studienordnung zu verankern ist Quatsch.“ (Stief)

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Fragenkomplex 5: IHM-Flächenbewirtschaftung (Herr Schulz)

– Wie lauten die Regelungen für studentische Aushänge/Informationsmaterialien in der universitären Öffentlichkeit? Wie müssen sie gekennzeichnet sein, um hängen bzw. liegen zu bleiben? An wen muss man sich wie wenden, wenn es Verstöße seitens der IHM gibt? Wie soll man nachweisen, dass es ein Verstoß seitens der IHM war?

– Studentische Aushänge sind generell erlaubt. So lange es etwas mit der Uni zu tun hat und keinen kommerziellen Hintergrund aufweist.

– Günstig ist eine Gestaltung mit deutlichem FSR/AStA-Hinweis oder Uni-Logo.

– Vor dem Aushang könnte eine Vorankündigung gegenüber der IHM erfolgen (Innovatives Marketing in Hochschulen GmbH, Herr Günter Havemann, Menzelstr. 13, 14193 Berlin, Tel. 030/83226314, Fax 030/47071115, Mail guenter[at]i-h-m.net).

– Wenn es keine Genehmigung geben sollte sofort melden (z.B. VeFa-Präsidium, AStA-Hochschulpolitik-Referat). Unterstützung bot Frau Glaesmer (Uni-Pressestelle, „Für uns ist es auch nicht einfach.“) an.

– Ansprechpartner bei IHM-Verstößen und anderen Problemen (z.B. mit Hausmeistern) ist das Hochschulgebäudemangement, Herr Kunze, Tel. -2475

– Zur weiteren Klärung von Fragen schlug Frau Kirchner ein Gespräch zwischen ihr, Hochschulgebäudemanagement, IHM und VeFa-Präsidium vor.

Martin Neumann  [5. Dezember 2005]

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