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» aktuelles/BAS PM zur Entscheidung des BGH



Der Bundesverband ausländischer Studierender (BAS) begrüßt die

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung vom 23. Mai 2006. „Mit dieser Entscheidung hat das BGH das Grundrecht jedes in der BRD lebenden Menschens, und damit das Grundrecht jedes einzelnen ausländischen Studierenden auf Selbstbestimmung gestärkt. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden pauschal tausende Studierende muslimischen Glaubens in den deutschen Hochschulen unter Generalverdacht gestellt und einer erniedrigenden Überprüfung unterzogen. Dies hat den inneren Frieden an den Hochschulen gefährdet Ängste geweck, jedoch keinen Terroristen enttarnt“ so Roufaou Oumarou, Sprecher des BAS.

Nach übereinstimmenden Meinung aller unabhängigen Experten hat die

Rasterfahndung nach so genannten „Schläfern“ keine nützliche Ergebnisse gebracht, obwohl sie sehr viel Aufwand und Steuergelder gekostet hat.

„Die Rasterfahndung ist eine diskriminierende Maßnahme, die Studierende allein wegen ihrer Herkunft bzw. ihres Glaubens in der terroristischen Ecke stellt. Viele arabische Studierende bekamen unangenehme Post von der Ausländerbehörde und mussten für mehrere Wochen praktisch ohne Ausfenthaltserlaubnis zittern, bis man denen lakonisch mitteilte, dass über sie nichts gefunden wurde. Wer die damit verbundene psychologische Belastung kennt kann diese Fahndungsmethode keine Sekunde akzeptieren. Mehr als massive Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen ist sie nicht“, so Mehdi Chbihi, BAS-Referent für Organisation und Internationalismusreferent des AStA der Uni Potsdam. „Eine Werbung für den“welt“offenen Studienstandort Deutschland war das nicht“, so Chbihi weiter.

„Die terroristischen Anschläge wurden als Vorwand genutz, um

(ausländischen) Studierenden islamischen Glaubens und/oder arabischer

Sprache bzw. Kultur pauschal zu verdächtigen und Daten über sie zu

sammeln. Diese einzelne Personen wurden Objekt polizeilicher Eingriffe,

obwohl von ihnen keine Gefahr ausging. Hier wurden rechtsstaatliche

Prinzipien mit Füssen getreten und Mittel angewandt, die wir in anderen Staaten kritisieren. Viele ausländische Studierende, die aus Ländern mit totalitären Regimen kommen, um hier unter anderen Umständen zu studierenden, fühlten sich zurückversetzt.“, so Johannes Glembeck, BAS GeFu.

Der BAS fordert die Bundes- und Landesbehörden auf, sämtliche im Rahmen der Rasterfahndung eingeführten Maßnahmen sowie die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu stoppen und zurückzunehmen. Die gesammelten Daten über einzelne Menschen müssen selbstverständlich sofort gelöscht werden. Die Rasterfahndung hat zu keinem Zeitpunkt der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gedient, dafür aber die Grundrechte tausender muslimischer Studierender verletzt, unzählige künftige Absolventen deutscher Hochschulen traumatisiert und kriminalisiert, große Datenmengen über unbescholtene Menschen gesammelt und ohne jede Kontrolle gespeichert. Auch die oft zu willigen Hochschulleitungen, die meist ohne Protest Daten weitergaben sollten sich überlegen, wie sie mit ihren ausländischen Studierenden umgehen.

Mehdi Chbihi  [24. Mai 2006]

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