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Inhalt:
Wahlbekanntmachung zur Wahl des Studierendenparlaments
Bekanntmachung der Wahlvorschläge
Wahl des Studierendenparlaments der Universität Potsdam im Sommersemester 2006
Der Studentische Wahlausschuss (StWA) der Universität Potsdam macht die Wahlen zum Studierendenparlament nach § 62 in Verbindung mit § 60 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 2004 (GVBl. I S. 394), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. April 2006 (GVBl. I S. 46, 47), i.V.m. der Satzung der Studierendenschaft der Universitaet Potsdam vom 13. Juli 2005 (AmBek UP 2005 S. 637) und der Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universitaet Potsdam vom 06. Dezember 2005 (AmBek UP 2/2006 S. 1) wie folgt bekannt:
1. Terminuebersicht
Auslage der Waehlerverzeichnisse: 16. Mai – 6. Juni 2006
Letzter Abgabetermin fuer Wahlvorschlaege: 6. Juni 2006, 12:00 h
Wahltage: 4., 5. und 6. Juli 2006
2. Wahltage / Wahllokale fuer die allgemeine Urnenwahl
Die Wahltage sind fuer alle Wahlbezirke einheitlich:
Dienstag, der 4. Juli 2006, Mittwoch, der 5. Juli 2006 und Donnerstag, der 6. Juli 2006, jeweils von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Zur Urnenwahl ist die Stimmabgabe ausschliesslich in den jeweils zustaendigen einzelnen Wahlbezirken moeglich; Briefwahl ist an den Wahltagen in jedem der Wahllokale moeglich
Die Wahlberechtigten koennen an folgenden Orten waehlen:
- Juristische Fakultaet und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultaet
- Universitaetskomplex III (Bereich Griebnitzsee) Hauptgebaeude Haus 1, Eingangsfoyer
- Philosophische Fakultaet, Humanwissenschaftliche Fakultaet und Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultaet
- Universitaetskomplex II (Bereich Golm) Haus 14, Raum 045
- Zentrales Briefwahllokal fuer Studierende aller Fakultaeten
- Universitaetskomplex I (Am Neuen Palais) Haus 8, in den Foyerraeumen des Audimax/ Raum 060/061
In diesem Wahllokal kann nur per Briefwahl gewaehlt werden. (siehe auch 9.)
3. Zu waehlende Gremienmitglieder
Fuer das Studierendenparlament sind zu waehlen:
27 Studierende (§ 10 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Studierendenschaft)
4. Wahlgrundsaetze und Wahlsystem
Die Vertreter/innen im Studierendenparlament werden von den Studierenden der Universitaet
Potsdam in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsaetzen der
personalisierten Verhaeltniswahl gewaehlt. Gewaehlt wird nach Listen, die aufgrund gueltiger
Wahlvorschlaege aufgestellt werden.
Alle Wahlberechtigten haben die Moeglichkeit zu waehlen, indem sie einen oder mehrere sich
Bewerbende aus einer oder mehreren Listen ankreuzen, jedoch hoechstens 3 Bewerbende.
Stimmenhaeufung ist unzulaessig.
Die Sitze fuer die einzelnen Listen werden nach dem Hare-Niemeyer-Zählverfahren verteilt.
Die danachauf die einzelnen Listen entfallenden Sitze werdenden in den Listen aufgeführten
Kandidierenden in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Die
Wahlleitung entscheidet bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Listen über die Zuteilung
des letzten Sitzes durch Los.
Bei Stimmengleichheit innerhalb einer Liste ist die Reihenfolge der Liste massgebend.
Werden fuer das Studierendenparlament zu wenige Kandidierenden aufgestellt oder hoechstens
doppelt so viele, wie das Studierendenparlament Sitze hat, so findet die Wahl zum
Studierendenparlament als einfache Personenwahl mit drei Stimmen statt. Danach haben die
Wahlberechtigten die Moeglichkeit, eine oder mehrere Kandidierende anzukreuzen jedoch insgesamt nur 3. Stimmenhaeufung ist erlaubt.
Die Sitze werden nach der Zahl der erreichten Stimmen zugeteilt. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los. Alle danach nicht zum Zuge gekommenen Personen mit gueltigen
Stimmen sind in absteigender Reihenfolge nach der von ihnen erreichten Stimmenzahl in die
Reserveliste aufgenommen.
5. Wahlberechtigung und Waehlbarkeit
Wahlberechtigt und waehlbar sind alle immatrikulierten Studierenden der Universitaet
Potsdam nach § 5 Abs. 1 Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft. Die Zuordnung jedes
Studierenden zu einem Wahlbezirk richtet sich nach dem ersten Studienfach. Studierende, die
Mitglieder mehrerer Fakultaeten sind, haben bis zum 6. Juni 2006, 12.00 Uhr die Moeglichkeit, dem StWA gegenueber eine formlose Erklaerung abzugeben, dass sie in einer anderen Fakultaet als der in Satz 1 festgelegten waehlen wollen.
6. Auslage der Waehlerverzeichnisse
Wahlberechtigte duerfen nur waehlen, wenn sie im Waehlerverzeichnis ihres Wahlbezirkes
gefuehrt werden. Die Waehlerverzeichnisse werden vom 16. Mai bis 6. Juni 2006 in der Zeit
von 9:00 bis 15:00 Uhr ausgelegt im zentralen Wahlbuero in der Geschaeftsstelle des
allgemeinen Wahlausschusses Am Neuen Palais, Haus 09, Raum Z107, Tel. 977 1444
Alle Wahlberechtigten koennen bis zum 6. Juni 2006, 12:00 Uhr, Einwendungen gegen das
Waehlerverzeichnis geltend machen und Erklaerungen zur Fakultaetszugehoerigkeit abgeben.
Nach Ablauf dieser Frist kann die Unrichtigkeit des Waehlerverzeichnisses nicht mehr
geltend gemacht werden, auch nicht im Wege der Wahlanfechtung. Fuer Aufbaustudierende
besteht die Moeglichkeit, telefonisch bei der Geschaeftsstelle des Wahlausschusses die
Eintragung im Waehlerverzeichnis der jeweiligen Fakultaet zu ueberpruefen.
7. Wahlvorschlaege und Wahllisten
Letzter Abgabetermin: 6. Juni 2006, 12:00 Uhr
Abgabestellen:
AStA-Buero, Am Neuen Palais, Haus 6 oder Geschaeftsstelle des allgemeinen Wahlausschusses (Adresse s.u.)
Form: maschinenschriftlich oder in Blockschrift auf Vordrucken, die in der Geschaeftsstelle
des allgemeinen Wahlausschusses, im Buero des AStA zu erhalten sind.
Mit der persoenlichen Unterschrift auf dem Wahlvorschlag erklaert jede einzelne Kandidatin
und jeder einzelne Kandidat unwiderruflich, dass sie oder er mit der Nominierung
einverstanden und bereit ist, das erstrebte Mandat im Falle einer Wahl anzunehmen.
Jede Wahlliste muss mindestens zwei Kandidierende aufweisen.
Jede Kandidatin und jeder Kandidat kann sich zur Wahl nur auf einer Wahlliste bewerben;
Kandidierende, die auf mehreren Wahllisten genannt sind, werden auf allen Wahllisten
gestrichen. Jede Wahlliste soll eine Listenbezeichnung enthalten.
Die Wahlliste wird nur von einer Person (dem Listensprecher/der Listensprecherin) unterzeichnet. Die Listensprecher/innen sind Ansprechpartner fuer den StWA.
8. Pruefung und Veroeffentlichung der Wahlvorschlaege
Die Wahlvorschlaege werden vom studentischen Wahlausschuss geprueft. Spaetestens am 20.
Juni 2006 werden die als gueltig anerkannten Wahlvorschlaege vom StWA
universitaetsoeffentlich bekannt gegeben.
9. Briefwahl
Alle Wahlberechtigten koennen bis zur Schliessung der Wahllokale schriftlich oder
muendlich Briefwahl beantragen. Die Unterlagen hierfuer werden der Antragstellerin oder
dem Antragsteller vor der Wahl vom Studentischen Wahlausschuss ausgehaendigt oder
uebersandt oder waehrend der Wahl von einem Wahlhelfer uebergeben.
Der Briefwahlumschlag mit den ausgefuellten Wahlunterlagen muss bis zum Ende der
Wahlzeit, also spaetestens am 6. Juli 2006, 15:00 Uhr, bei der Geschaeftsstelle des
allgemeinen Wahlausschusses Am Neuen Palais, (Adresse s.o.) eingehen oder in einem der
Wahllokale abgegeben werden. Verspaetet eingegangene Wahlbriefe werden bei der
Ermittlung des Wahlergebnisses nicht beruecksichtigt.
10. Feststellung und Veroeffentlichung des Wahlergebnisses
Die Auszaehlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt universitaetsoeffentlich am 6.
Juli 2006, ab 17:00 Uhr, im Universitaetskomplex Am Neuen Palais, Haus 6, Raum 005. Das
Wahlergebnis wird in Form einer Wahlniederschrift universitaetsweit bekannt gegeben.
Gegen die Gueltigkeit dieser Wahl kann bis zum 21. Juli 2006, 15:00 Uhr, beim
Studentischen Wahlausschuss Einspruch erhoben werden.
Potsdam, den 15.5.2006
Der Studentische Wahlausschuss
Wiebke Grund, Valeria Haasis, Conni Schultze, Lotte Zeilfelder
Geschäftsstelle des studentischen Wahlausschusses der Universitaet Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
stwa@uni-potsdam.de
Bekanntmachung der Wahlvorschläge zum neuen StuPa 2006
Der Studentische Wahlausschuss gibt hiermit die Wahlvorschlaege für die StuPa-Wahl vom 04.07. – 06.07.2006 bekannt.
Folgende Listen und Kandidaten stehen zur Wahl.
Liste 1: „offene linke liste [oll]“
1. Katharina Ermler
2. Matthias Wernicke
3. Bettina Erfurt
4. Mehdi Chbihi
5. Anne Friebel
6. Arne Karrasch
7. Steffen Kuehne
8. Heide Guenther
9. Sahra Dornick
10. Tamás Blénessy
11. Norbert Mueller
12. Sindy Broedno
13. Christian Kube
14. Sabine Finzelberg
15. Hannes Riemann
16. Conny Soest
17. Jan Glogau
18. Hany Zaghloul
19. Jannes Schwentuchowsky
20. Sabine Merkel
21. Steffen Obst
22. Holger Podßuweit
23. Filipe Miguel Freitas da Silva
24. Nico Unkelbach
25. Daniel Poensgen
26. Antoinette Fuchs
27. Lars Henning Strebhardt
28. Manuel Schrape
29. Astrid Peters
30. André Terwei
31. Thomas Graeff
32. Cathrin Koennecke
33. Thomas Hofmann
34. Frederic Schulz
35. Peter Degener
36. Holger Raschke
37. Heiner Fechner
38. Susen Werner
39. Stefan Pape
40. Stefan Krueger
41. Sonja Voigt
42. Victor Perli
43. Carsten Ehlert
44. Judith Viola Junghaenel
45. Jannes Kinscher
46. Enrico Karth
47. Claudia Engel
48. Andreas Kuehn
49. Soeren Becker
Liste 2: „RCDS“
1. Martin Hoeck
2. Daniel Hintzen
3. Hans-Wilhelm Duenn
4. Steffi Poliwoda
5. Gabriel Jezek
6. Christian Stursberg
7. Clas Hasslinger
8. Stephan Hennig
9. Fabian Reichelt
10. Ariane Ebel
11. Daniel Stricker
12. Dominik Hellriegel
13. Kristin Walter
14. Enrico Rennebarth
15. Joachim Schmidt
Liste 3: „Die Linke. Hochschulgruppe“
1. Peer Juergens
2. Michael Blum
3. Ronny Besançon
4. Moritz Kirchner
Liste 4: „Liste unabhaengiger Studenten (LUST) – besser studieren!“
1. Sven Weber
2. Lisa Teichmann
3. Marco Kirchhof
4. Guido Jahncke
5. Joseph Laudien
6. Daniel Karbe
7. Anderson Husemann
8. Benjamin Stappenbeck
9. Stefan Meyer
Liste 5: „Juso HSG“
1. Claudia Buss
2. Joschka Langenbrinck
3. Franziska Schillert
4. Malte Clausen
5. Yvonne Saupe
6. Johannes Reichersdorfer
7. Jennifer Rodenbeck
8. Salvador E. Becker
9. Sybille Uhlig
10. Guido Gehrmann
11. Marie Luise Stallecker
12. David Fascher
13. Andreas Schlueter
14. Albrecht Kroener
15. Jascha Philipp Braun
16. Tobias Helbig
17. Alexander Behling
18. Dikran Mazloumian
19. Kai Wohlfahrt
Liste 6: „{wisiwidu} – wir sind wie du“
1. Jan Engel
2. Jana Bialluch
3. Sina Zarrieß
4. Saskia Grosser
5. Kathlen Prußok
6. Elisa Hempel
7. Kristin Marunke
Liste 7: „Gruene ueberparteiliche Liste [GUEL]“
1. Rasmus Revermann
2. Lina Weiß
3. Laines Rumpff
4. Ronny Juhr
5. Christina Tecklenburg
6. Conrad Jackisch
7. Miriam Liebert
8. Christian Lehr
9. Christian Tilse
10. Heinrich Distler
11. Thomas Clausing
12. Frederic Matthé
Liste 8: „Gruen-Alternative Liste (GAL)“
1. Martin Meyerhoff
2. Bjoern Ruberg
3. Tina Hoffmann
4. Stefan Klose
5. Sandra Brunsbach
6. Carl-Martin Hißler
7. Anja Hornig
8. Juergen Stelter
9. Stefanie Bierstedt
10. Andreas Kellner
11. Hanna Jessen
12. Martin Baer
13. Sven Friedrich
14. Janina Kroll
15. Michael Plazek
16. Martin Jaehnert
17. David Kupfer
18. Clemens Rostock
19. David Petermann
Liste 9: „Harry. Die Liste“
1. Soeren Boller
2. Mariusz Nowak
3. Anne Stoehr
Mit freundlichen Gruessen,
Wiebke Grund, Studentischer Wahlausschuss
Matthias Wernicke [15. Mai 2006]
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