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» themen/verkehr/Lärmemission durch Kampfflieger – dagegen kann man was machen!



Sicherlich hat schon mancher die Erfahrung gesammelt, wie störend ein Kampfjet oder auch ein Hubschrauber sein kann. Während über den Wolken scheinbar die Freiheit grenzenlos ist, ärgert man sich auf dem Boden über die Lärmemissionen, welche die Qualität von studentischem Wohnen und Lernen mindern und auch krank machen können.

Grundsätzlich ist es leider gestattet, daß Kampflieger der Bundeswehr und verbündeter Armeen in Ballungszentren über unsere Köpfe hinwegfliegen. Besonders bedenklich ist dies natürlich, da es sich hier (außerhalb eines Kriegseinsatzes) ja fast durchweg um Trainingsflüge handelt, die da auch schon mal über Siedlungsraum durchgeführt werden. Es sind jedoch Regeln gesetzt, an die sich die Pilotinnen und Piloten halten müssen. So gilt das Gesetz, daß eine Flugtiefe unter 150 Metern nicht zulässig ist, über Orten mit 10000 Einwohnern (betrifft also auch Potsdam) besteht aber eine Selbstverpflichtung auf mindestens 300 Metern Flughöhe. Obwohl das Radar standardmäßig mitzeichnet, scheinen Verstöße jedoch nur nach Beschwerden aus der Bevölkerung tatsächlich geahndet zu werden. (daher Zeit und Ort benennen können) Sonst würde es diese Verstöße ja nicht geben. Generell bestehen seitens der Armee Versuche, die Flugmanöver über Siedlungsraum gering zu halten. Prinzipiell kann man auch nichts gegen diese Flüge einwenden, denn ob Erste-Hilfe-Hubschrauber, Schnelltransport „wichtiger“ Persönlichkeiten oder Trainingsflug: Allen stehen die gleichen Rechte zu. Um die (gerade auch bei Kampfjets) unerträgliche Lärmemissionen zu vermindern, macht es dennoch Sinn, nicht jeden unbedingt nötigen Überflug zu dulden.

Andreas Kellner  [23. Juni 2006]

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