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» themen/hochschulpolitik/Career Service: Gebühren zurück fordern!



Arne Karrasch (studentischer Senator), macht darauf aufmerksam, dass alle Studierenden, die in diesem Semester an einem Kurs des Career Service der Uni Potsdam teilgenommen haben, in der Regel zehn Euro Beitrag entrichten mussten – und dies zu Unrecht. Ihr könnt problemlos das Geld zurückverlangen. Wie und warum, wird im Folgenden erklärt:

Die Erhebung eines Beitrags beruft sich auf eine Satzung, die die Uni Potsdam Mitte März 2006 beschlossen hat. Damit diese Satzung in Kraft tritt, muss sie hochschulöffentlich bekannt gemacht werden. Dies geschieht in den so genannten „Amtlichen Bekanntmachungen“ der Universität. Bis zum 11.07 wurde diese Veröffentlichung jedoch versäumt. Vorher gezahlte Beiträge können somit zurückgefordert werden.

Die Universität wird in diesen Tagen an alle Teilnehmer/innen, deren Adressen sie noch hat, ein Schreiben senden, in dem sie dieses Versäumnis einräumt und gleichzeitig erklärt, das Geld trotzdem einbehalten zu wollen, um auch im nächsten Semester genug Geld für ein ansprechendes Angebot zur Verfügung zu haben. Gegen diesen Vorschlag kann Widerspruch eingelegt werden. Wer also seine zehn Euro zurückerhalten möchte, sollte diesen Widerspruch einlegen. (Und wer zehn Euro gezahlt hat, aber keinen Schriebs von der Uni, kann natürlich selbst aktiv werden.)

Angesichts eines Uni-Haushaltes von 80 Mio Euro erscheint die Argumentation der Hochschule, dass genau von diesen vielleicht summa summarum 3000 Euro das Wohl und Wehe des Career Services abhängt, etwas weit hergeholt. Daher muss niemand ein schlechtes Gewissen haben, wenn er/sie das Geld, auf das er/sie einen rechtmäßigen Anspruch hat, zurückverlangt.

Matthias Wernicke  [24. August 2006]

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