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Gemeinsame Pressemitteilung der BrandStuVe, des VIII. AStA der Universität Potsdam und des GEW-LASS Brandenburg

Wir bitten um Veröffentlichung an geeigneter Stelle.

51 Euro Klage – Kreative Ideen für Gebührenbegründung an der Hochschule für Film und Fernsehen

HFF legt Kostenaufschlüsselung im Fall der Klage von Studierenden gegen 51 Euro Immatrikulations- und Rückmeldegebühr vor. Diese wird von Klägern und Studierenden scharf kritisiert.

Im Rahmen der Musterklage von 100 Studierenden gegen die 51 Euro Rückmeldegebühr pro Semester in Brandenburg legte die Potsdamer Hochschule für Film und Fernsehen (HFF) eine Kostenaufschlüsselung vor. Sie soll begründen, dass tatsächlich ein Aufwand von 51 Euro bei Immatrikulation und Rückmeldung entsteht.

In der Aufschlüsselung der HFF finden sich trotz aller Vorgaben des Gerichtes Kosten, die nichts mit Immatrikulation oder Rückmeldung zu tun haben. Beispiele hierfür sind Beträge für die Erstellung von Vorlesungsverzeichnissen und die Ausrichtung von Erstsemester-Begrüßungs-Feiern. Ebenfalls die Erstellung von Statistiken für das Land soll nach Auffassung der HFF durch die 51 Euro der Studierenden bezahlt werden.

Matthias Wernicke, AStA-Referent für Hochschulpolitik und Vertreter der Brandenburgischen Studierendenvertretung dazu: „Leider scheint die HFF immer noch nicht begriffen zu haben, was bzw. was nicht zu Immatrikulation und Rückmeldung zählt – also dem Verschicken von Überweisungsträgern.“

Neben den Beträgen für die Überweisungsträger und deren Verschickung, stellt die HFF außerdem 55% der Jahres-Kosten für die Büroausstattung eines Mitarbeiters in Rechnung. Auf die Frage des Gerichtes, warum ein Mitarbeiter 55% seiner Jahresarbeitszeit mit Rückmeldungen verbringt, konnte die HFF keine Antwort geben..

Arne Karrasch, Musterkläger und Mitglied des GEW-LASS Brandenburg dazu: „Die erhobenen 51 Euro Gebühren stehen unserer Meinung nach in keinem Verhältnis zum wirklichen Aufwand. Das Land Brandenburg wollte hier versteckte Studiengebühren einführen. Dagegen wehren wir uns vor Gericht.“

Im Januar dieses Jahres wurden die brandenburgischen Hochschulen aufgefordert, ihre Zahlen zu präzisieren und bestimmte Kosten nicht mehr in ihre Rechnung mit einzubeziehen. Da die geforderte Aufschlüsselung bis Mitte des Jahres noch nicht vorlag, wurden die Hochschulen und das Wissenschaftsministerium vom Gericht sogar angemahnt, endlich die notwendigen Zahlen zu liefern.

„Es scheint fast so, als ob die Hochschulen das Verfahren bewusst hinauszögern wollten oder die angeforderten Zahlen nicht liefern können.“, schließt Wernicke.

Die Kostenaufschlüsslung der HFF zeigt, dass offensichtlich weder der Aufforderung des Gerichts nach Präzisierung und Begründung der anfallenden Kosten nachgekommen wurde, noch beachtet wurde, was zur Immatrikulation und Rückmeldung gehört.

Ein ähnliches Verfahren hatte in Baden-Württemberg bereits Erfolg und das Land musste den Studierenden, die unter Vorbehalt gezahlt hatten, ihr Geld zurückgeben. Dort konnte kein entsprechender Aufwand bewiesen werden, auch in Berlin überwies das Verwaltungsgericht im Februar 2006 eine ähnliche Klage an das Bundesverfassungsgericht, da kein der Gebühr entsprechender Aufwand festgestellt werden konnte.



Für Rückfragen steht Ihnen Matthias Wernicke, Referent für

Hochschulpolitik des AStA der Universität Potsdam zur Verfügung.

Sie erreichen mich unter hopo@asta.uni-potsdam.de oder über 0176 24545697.

Matthias Wernicke  [10. August 2006]

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