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Noch einen Monat bis zum Beginn der Vorlesungszeit: Von der Frage, wie mit einer Ablehung der Studienplatzbewerbung umgegangen werden soll über Planung der Lehrveranstaltungen bis zur Zahlung der 51 Euro Rückmeldegebühr unter Vorbehalt – die wichtigsten Tipps und Infos auf einen Blick!

Unter Vorbehalt zahlen!

Frei nach dem Motto „Wir jammern nicht, wir klagen!“ entschlossen sich 2001 insgesamt 100 Studierende gegen die 51 Euro (damals 100 DM) Immatrikulations- und Rückmeldegebühr Klage zu erheben. Sie halten die Gebühr für versteckte Studiengebühren, denn es ist nicht ersichtlich, dass bei der Immatrikulation oder Rückmeldung (also dem Verschicken von Überweisungsträgern) tatsächlich ein Kosten-Aufwand von 51 Euro für die Uni entsteht.

In Badenwürtemberg bswp. gab es ähnliche Gebühren, gegen die auch geklagt wurde. Dort gewannen die Studierenden und bekamen – wenn sie unter Vorbehalt gezahlt hatten – ihr Geld zurück.

Also dran denken: Vorbehaltserklärung ausfüllen und an den AStA oder das Studierendensekretariat schicken: Download der Vorbehaltserklärung

Umgang mit Ablehnungsbescheid

Du hast dich um einen Studienplatz an der Uni Potsdam beworben und wurdest abgelehnt?

Was du jetzt beachten solltest und welche Möglichkeiten du noch hast, verrät dir der folgende Artikel: Umgang mit Ablehnungsbescheid

Tipps für ein interessantes Studium

Magister und Diplom Studierende können studienbegleitend das Zusatzzertifikat „Interdisziplinäre Geschlechterstudien“ belegen, das an der WiSo-Fakultät angegliedert ist und 16 SWS umfasst. Alle wichtigen Infos findet ihr hier:

Infos zum Zusatzzertifikat „Interdisziplinäre Geschlechterstudien“

Ab diesem Semester kann euch in Bachelor-Studiengängen studentisches Engagement unter bestimmten Voraussetzungen im Bereich Schlüsselqualifikationen angerechnet werden.

(siehe Vorlesungsverzeichnis, Seite 37).

Nähere Infos zum Konzept findet ihr auf dieser Seite: Konzept zur Anerkennung studentischen Engagements

Wenn ihr also Ideen habt, bspw. eure Aktivität in einer studentischen Initiative als Schlüsselqualifikation anrechnen zu lassen, dann wendet euch für weitere Hinweise per email an den AStA: info@asta.uni-potsdam.de

Ausschluss aus Lehrveranstaltungen rechtswidrig – was ihr machen könnt

Nach einem Rechtsgutachten des AStA ist der Ausschluss aus den meisten Lehrveranstaltungen widerrechtlich, weiter Infos und was ihr gegen einen Ausschluss machen könnt, gibts: hier

Eine Dokumentation der Beschwerden und besonders voller Lehrveranstaltungen des letzten Jahres findet ihr: hier

Einen erfolgreichen und interessanten Start ins neue Semester wünscht euch euer AStA!

Matthias Wernicke  [31. August 2006]

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