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» aktuelles/Kopiergerätesituation – Es tut sich etwas



Das Gespräch mit dem Leiter des AVZ zur Verbesserung der Kopiergerätesituation für Studierende nach Auswertung der eingegangenen Beschwerden aus der Studierendenschaft verlief äußerst konstruktiv.

Dass der zuständige Mensch von CANON trotz Zusage nicht zu dem Gesprächstermin erschien und telefonisch nicht erreichbar war, spricht jedoch nicht für den Globalplayer.

Zum vertraglichen Hintergrund:

Die Universität hat zwei Verträge mit CANON – einen Gestattungsvertrag zur Aufstellung von Studentenkopiergeräten und einen Vertrag zur Nutzung von

Mitarbeiterkopiergeräten. Für den gesamten Service ist CANON verantwortlich – die Uni verantwortet bezüglich der Studentenkopierer lediglich die Bereitstellung der Flächen nach den Brandschutzbestimmungen, die unverzügliche Weitermeldung aller Störungen und die Antragstellung zur Um- oder Neuaufstellung.

Um besonders CANON dazu zu bewegen, ihre vertraglichen Verpflichtungen besser als bisher zu realisieren, sind im November 2006 die Verträge durch den Paragraphen „Rechte und Pflichten der Firma Canon“ ergänzt worden.

Darin ist u.a. die komplette Umstellung der analogen auf digitale Systeme, die Aufstellung von neu bestellten Kopieren innerhalb von acht Wochen sowie die permanente Betriebsbereitschaft aller Kopierer durch Toner und Papier enthalten. Außerdem wird zur Reparatur defekter Geräte eine Zwei-Tages-Frist festgelegt.

Zum Gespräch:

Unsere Kernforderung nach mehr Kopiergeräten für Studierende stieß prinzipiell auf offene Ohren – dass 54 Geräte für 18.000 Studierende zu wenig sind, wurde eingesehen.

Das Problem ist jedoch, dass CANON pro Kopiergerät monatlich 5000 Kopien einfordert. Dieser Soll wurde bisher mit insgesamt 4 Mio. Kopien jährlich (= 6100 Kopien pro Gerät monatlich) erreicht und würde statistisch auch bei einer Aufstockung auf 66 Geräte erreicht werden (= 5050 Kopien pro Gerät monatlich).

Wir würden uns aufgrund dessen realistischer Weise über eine Geräteaufstockung um mindestens 12 weitere Kopiergeräte freuen.

Wo diese Geräte am sinnvollsten – unter Berücksichtigung der Brandschutzbestimmungen – aufgestellt werden sollen, soll eine Nutzungsanalyse der Geräte bzw. der Gerätestandorte ermitteln. Ob nun CANON oder das AVZ diese Analyse anfertigt, wird geklärt.

Darüber hinaus haben wir vereinbart, dass das AVZ bei CANON anfragen wird, ob eine vierwöchige temporäre Installation weiterer Geräte zum Kopieren von Readern zu Semesterbeginn an zentralen Stellen, die ebenfalls durch die Nutzungsanalyse festgestellt werden sollen, möglich ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt unsererseits ist die Einrichtung einer zentralen Telefonnummer (bei CANON), unter der die Studierenden und MitarbeiterInnen defekte Geräte unter konkreter Problem- und Fehlerangabe unbürokratisch mitteilen können. Unser Vorschlag wurde seitens des AVZ begrüßt.

Dieser Telefonnummer, die zum Ortstarif sein soll, muss jedoch ein Anrufbeantworter beigeschaltet sein, damit die Defekte auch außerhalb von Arbeitszeiten gemeldet werden können. Auch diese Forderung wurde bereitwillig aufgenommen.

Diese Telefonnummer muss gut sichtbar an alle Kopierer bekannt gemacht werden mit dem Hinweis, dort Defekte melden zu können. Auch hierfür soll Sorge getragen werden.

Unsere Forderung, dass alte Kopiergeräte mit der Blatteinzugsfunktion ausgestattet werden sollen, erübrigt sich mit der Umstellung auf das digitale System mit endgültiger Umstellung auf das PUCK-System, sodass alle alte durch neue Geräte ausgetauscht werden.

Neuanschaffungen werden zudem zukünftig nur noch mit Blatteinzugsfunktion bestellt.

Für die Uni-Bibliothek in Griebnitzsee wurden vor kurzem zwei neue Kopierer bestellt – allerdings explizit mit dem Wunsch, auf die Blatteinzugsfunktion zu verzichten. In diesem Zusammenhang haben wir die Direktorin der Bibliotheken angeschrieben mit der Bitte, zukünftig Neubestellungen für die Uni-Bibliotheken nur noch mit Blatteinzugsfunktion vorzunehmen und die kürzlich bestellten Geräte nachträglich mit dieser zum kopieren von Semesterapparaten oder Readern notwendige Funktion auszustatten.

Darüber hinaus haben wir dem AVZ die Eurerseits benannten defekten Kopiergeräte mit der Bitte um Weiterleitung an CANON übermittelt.

Ihr seht: es tut sich etwas – auch wenn die Mühlen langsam mahlen.

Und soweit wir neue Informationen zum aktuellen Sachstand erhalten werden, informieren wir Euch hier!

Das Gesprächsergebnis:

  • Mehr Kopiergeräte für Studierende – ja: Neuanschaffungen unter Beachtung der Soll-Anforderungen an monatlichen Kopien pro Gerät, Standortbestimmung unter Gewährleistung der Brandschutzbestimmungen
  • Ausstattung alter Kopiergeräte mit der Blatteinzugsfunktion – alte Geräte werden mit Umstellung auf das digitale System automatisch durch neue Geräte mit Blatteinzugsfunktion ersetzt
  • Neuanschaffungen obligatorisch nur mit der Blatteinzugsfunktion – automatisch durch Umstellung auf das digitale System
  • Prüfauftrag: Ist eine vierwöchige temporäre Installation weiterer Geräte zu Semesterbeginn an zentralen Stellen möglich? – AVZ stellt Anfrage an CANON
  • Erstellung einer Nutzungsanalyse aller Geräte durch CANON zur Feststellung, welche Geräte überproportional genutzt werden – AVZ stellt Anfrage an CANON
  • Gewährleistung einer permanenten Betriebsbereitschaft aller Geräte durch Bereitstellung von ausreichend Papier und Tonern sowie der permanenten Kontrolle durch CANON – ist vertraglich bereits geregelt
  • Einrichtung einer Telefonnummer mit Anrufbeantworterfunktion nach Feierabendzeiten bei CANON, unter der Studierende und MitarbeiterInnen unbürokratisch defekte Geräte unter konkreter Standort- und Fehlerangabe mitteilen können (keine 01805-Nummer) – ja, soll geschehen
  • Sichtbare Bekanntmachung der CANON-Telefonnummer an allen Geräten mit dem Hinweis, dort unter konkreter Problem- und Standortangabe Defekte melden zu können – ja, soll geschehen
  • Defekte Geräte müssen innerhalb von zwei Werktagen durch CANON repariert werden – ist vertraglich bereits geregelt
  • CANON soll Rückmeldung geben, wenn Geräte repariert worden sind – Realisierung wird geprüft
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kopierstellen und Universitätsbibliotheken werden angehalten, defekte Geräte unter der einzurichtenden Telefonnummer zu melden – wird durch das AVZ an die Direktorin der Uni-Bibliotheken weitergeleitet
  • Der Vorraum der Kopierstelle in Griebnitzsee darf außerhalb der AVZ-Öffnungszeiten nicht mehr zugeschlossen werden – wird geprüft
  • Joschka Langenbrinck  [19. Dezember 2006]

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