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» themen/verkehr/Radfahren auf dem Ökonomieweg wird weiterhin toleriert



In den letzten Tagen war die Empörung groß, nachdem bekannt wurde, dass in der neuen Parkverordnung für den Schlosspark Sanssouci das Radfahren im ganzen Park verboten sein soll und darüberhinaus ab 2007 auch Bußgelder verhängt werden sollen.

Dazu muss man sagen, dass das Radfahren im Schlosspark sowieso bereits verboten ist. Bisher wurde das Befahren von asphaltierten Wegen jedoch toleriert.

Diese Toleranz besteht auch weiterhin. Wer also über den Ökonomieweg fährt, braucht sich keine Sorgen vor Bußgeldern machen, versichert die Schlösserstiftung.

Die neue Parkordnung könnte dann klare Ausnahmeregelungen für den Radverkehr vorsehen.

Diese sind aber noch nicht abschließend mit den entsprechenden Verhandlungspartnern der Schlösserstiftung, nämlich Stadt, Tourismusverband und Universität, vereinbart. Solange dies nicht geschehen ist, gibt es auch keine Bußgelder oder Verwarnungen für das Radfahren auf asphaltierten Parkwegen. Dieses betrifft auch den Drive im Park Babelsberg.

Anzumerken ist dabei, dass dies aber dem Wachschutz bisher nicht bekannt war.

Eine finale Lösung für das Radfahren durch den Schlosspark für Studierende und MitarbeiterInnen der Universität, soll in einem Gespräch zwischen der Schlösserstiftung, der Universität und dem AStA gefunden werden. Dieses Gespräch ist für den Januar geplant.

Bis von mir anderes verkündet wird, können Studierende und MitarbeiterInnen auf asphaltierten Wegen des Parks Rad fahren.

Sollte jemand dennoch zur Zahlung eines Bußgeldes aufgefordert werden, ohne Fußgänger bedrängt oder den Asphaltweg verlassen zu haben, schalte ich mich gerne als AStA-Referent ein.

Um die Akzeptanz von Fahrrädern im Park seitens der Schlösserstiftung zu erhöhen, sollten folgende Regeln beachtet werden:

1. Nur asphaltierte Wege befahren!

Das Radfahren auf den Sandwegen führt bei diesen zu Schäden. Der weiche wassergebundene Belag wird durch das Befahren wellig. Die asphaltierten Wege werden dabei nicht geschädigt. Wegen der Tendenz der Radfahrer, auch schnell auf die Sandwege auszuweichen, steht die Schlösserstiftung der Benutzung des Rades im Park sehr kritisch gegenüber.

2. Rücksicht auf Fußgänger

Leider ist dies bei manchen Radfahrern nicht selbstverständlich. Im Park sollte auf keinen Fall zu schnell gefahren werden. Darüber hinaus ist ein Fußgängern gegenüber ein gebührender Abstand zu wahren.

Leider machen es einige schwarze Schafe vielen ordentlichen Fahrern Probleme. Wenn sich alle an beide Punkte halten würden, stünde die Schlösserstiftung dem Fahrradfahren im Schlosspark offener gegenüber.

Björn Ruberg  [5. Dezember 2006]

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