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Entgegen der bisherigen Praxis der Uni keinen Anspruch

geben zu wollen, dass man mit dem erfolgreichen Abschluss des Bachelorlehramtsstudienganges automatisch in den Master kommt,

gibt es eine Verordung vom brandenburgischen Bildungsministerium,

die genau das besagt.

Diese gilt allerdings nur für diejenigen LehrämtlerInnen,

welche zum Wintersemester 2004/5 immatrikuliert wurden
und sich

entschieden haben bzw. sich entscheiden in den Bachelorlehramtsstudiengang

zu wechseln.

Konkret heißt es in § 11 Abs.1 der Bachelor-Master-Abschlussverordnung – BaMaV:

„Studierende, die im Wintersemester 2004/2005 an der Universität Potsdam im ersten Semester ein Lehramtsstudium absolvieren und die in einen lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengang wechseln, werden abweichend von

§ 2 Abs. 2 zum lehramtsbezogenen Master-Studiengang zugelassen, sofern die Zulassung bis spätestens zum 15. Juli 2008 beantragt wird“

(hier der Link zur gesamten Verordnung )

Die von dieser Regelung Betroffenen werden also automatisch in den Masterstudiengang übernommen, nachdem sie ihren Bachelorlehramtsstudiengang erfolgreich absolviert haben.

Natürlich ist damit eine grobe Ungleichbehandlung gegenüber den zuvor immatrikulierten LehrämtlerInnen gegeben, die jetzt noch wechseln wollen und denen, die bereits auf Bachelorlehramt studieren. Ganz zu schweigen von der Dreistigkeit des Ministeriums diesen Passus als Lockmittel zu benutzen, um die LehrämtlerInnen auf Staatsexamen zum Wechsel in den Bachelorstudiengang zu bewegen.

Konkrete Massnahmen müssen allerdings von uns noch durchdacht werden.

Hannes Ortmann  [9. Februar 2007]

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