» presse/pressemitteilung/AStA weist Vorwürfe der Offenen Linken Liste, der AStA würde das Semesterticket gefährden, zurück
Zu den Vorwürfen der Offenen Linken Listen (oll) erklärt der AStA-Referent für
Ökologie&Verkehr Björn Ruberg:
„Das Semesterticket wird durch den AStA nicht gefährdet. So konnte der AStA
bereits Verhandlungserfolge erzielen, als er die Fortführung des alten
Semesterticketvertrags für das kommende Wintersemester erreichte. Somit wurde
die Fahrradmitnahme im RE1 für sechs weitere Monate gesichert.
Das ist bereits ein Fortschritt, denn der VBB möchte diese aus jedem neuen
Vertrag streichen.
Ursprünglich wollte der VBB die Fahrradmitnahme sogar grundsätzlich streichen.
Durch Intervention des AStAs bleibt die vollständige Fahrradmitnahme vorerst
erhalten und es besteht nun genug Zeit für Gespräche, um selbst die
Fahrradmitnahme im RE1 vielleicht doch dauerhaft im Vertrag zu behalten.
Um den alten Vertrag verlängern zu können akzeptierte der AStA eine
Preiserhöhung des Semestertickets um 3,25 Euro für das kommende
Wintersemester. Diese Erhöhung liegt dabei unter den bisherigen jährlichen
Preissteigerungen (2005: 5 Euro, 2006: 4 Euro) und entspricht den
Bestimmungen des §5 Absatz 2 und 4 des aktuellen Semesterticketvertrags. Der
Semesterticketvertrag wurde 2004 von über 90% der abstimmenden Studierenden
angenommen.
Das Studierendenparlament muss dieser Preisanpassung noch mit 2/3-Mehrheit
zustimmen. Sollte die Offene Linke Liste dem Angebot des VBB wie angekündigt
nicht zustimmen, müsste der AStA den Semesterticketvertrag fristlos kündigen.
Fraglich ist nun, ob die Offene Linke Liste auch aus der Opposition ihrer
hochschulpolitischen Verantwortung nachkommt oder massive Nachteile für die
Studierenden in Kauf nimmt, nur um von der Öffentlichkeit wahrgenommen zu
werden.
Erschrocken bin ich über die vorsätzliche Fehlinterpretation der
unterschriebenen Zusatzvereinbarung mit dem VBB.
Der AStA sicherte zu, dass er das derzeitige Angebot des VBB im Sommersemester
zur Urabstimmung stellen wird, sollte das vom VBB dann noch gewünscht werden.
Über die Neufassung des Semesterticketvertrags werden dann die Studierenden
selbst entscheiden. Der AStA hat damit an keiner Stelle seine Kompetenzen
überschritten.
Der AStA hat bereits eine Sitzung des Studierendenparlaments für den 15.3.
einberufen und möchte diese Gelegenheit nutzen, der Offenen Linken Liste die
Zusatzvereinbarung in Verbindung mit dem derzeitigen Semesterticketvertrag zu
erklären.
Ebenso erwarte ich die Erklärung der Offenen Linken Liste zu dem Vorwurf, ich
hätte mich an einen Beschluss nicht gehalten, der mich beauftragte nur ein
Semesterticket mit Fahrradmitnahme zu verhandeln. Diesem von der GAL
gestellten Antrag trägt der oben beschriebene Verhandlungsstand schließlich
Rechnung.
Enttäuscht muss ich feststellen, dass selbst bei einem für alle Studierenden
wichtigen Thema wie dem Semesterticket die Zusammenarbeit mit der Offenen
Linken Liste nicht möglich ist, da sie für Angriffe auf den AStA selbst die
Demontage des Semestertickets riskiert.“
Auszug aus dem gültigen Semesterticketvertrag.
§ 5
Preise
(1) Der Preis für das Semesterticket beträgt im Sommersemester 2005 119,00
EUR. Ab dem Wintersemester 2005/06 beträgt der Preis 124,00 EUR und ab dem
Wintersemester 2006/07 beträgt der Preis 128,00 EUR bis einschließlich zum
Sommersemester 2007, sofern die zuständigen Genehmigungsbehörden jeweils ihre
Zustimmung erteilen. Die Preise beinhalten die derzeit geltende gesetzliche
Mehrwertsteuer und gelten jeweils je Studierendem und Semester.
(2) Ab dem Wintersemester 2007/08 kann der Preis für das Semesterticket zum
Semesterbeginn angepasst werden, sofern eine Tarifanpassung vorgesehen ist
oder vorgenommen wurde.
(3) Zur Ermittlung des Preises nach § 5 (2) kann ein unabhängiger Gutachter
herangezogen werden. Der Gutachter wird von den Vertragsparteien gemeinsam
ausgewählt und muss unabhängig sein. Die Kosten werden von den
Vertragsparteien zu gleichen Teilen getragen, wenn beiderseitiges
Einvernehmen über die Notwendigkeit des Gutachtens besteht.
(4) Der VBB verpflichtet sich, Preisanpassungen nach § 5 (2) der
Studierendenschaft spätestens zum 1. September des Vorjahres für das
Sommersemester bzw. spätestens bis zum 1. März für das Wintersemester per
Einschreiben mitzuteilen.
Der gesamte Vertrag ist hier nachzulesen:
themen/verkehr.php3?textfile=1007
Björn Ruberg [1. März 2007]
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