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» presse/pressemitteilung/AStA weist Vorwürfe der Offenen Linken Liste, der AStA würde das Semesterticket gefährden, zurück



Zu den Vorwürfen der Offenen Linken Listen (oll) erklärt der AStA-Referent für

Ökologie&Verkehr Björn Ruberg:

„Das Semesterticket wird durch den AStA nicht gefährdet. So konnte der AStA

bereits Verhandlungserfolge erzielen, als er die Fortführung des alten

Semesterticketvertrags für das kommende Wintersemester erreichte. Somit wurde

die Fahrradmitnahme im RE1 für sechs weitere Monate gesichert.

Das ist bereits ein Fortschritt, denn der VBB möchte diese aus jedem neuen

Vertrag streichen.

Ursprünglich wollte der VBB die Fahrradmitnahme sogar grundsätzlich streichen.

Durch Intervention des AStAs bleibt die vollständige Fahrradmitnahme vorerst

erhalten und es besteht nun genug Zeit für Gespräche, um selbst die

Fahrradmitnahme im RE1 vielleicht doch dauerhaft im Vertrag zu behalten.

Um den alten Vertrag verlängern zu können akzeptierte der AStA eine

Preiserhöhung des Semestertickets um 3,25 Euro für das kommende

Wintersemester. Diese Erhöhung liegt dabei unter den bisherigen jährlichen

Preissteigerungen (2005: 5 Euro, 2006: 4 Euro) und entspricht den

Bestimmungen des §5 Absatz 2 und 4 des aktuellen Semesterticketvertrags. Der

Semesterticketvertrag wurde 2004 von über 90% der abstimmenden Studierenden

angenommen.

Das Studierendenparlament muss dieser Preisanpassung noch mit 2/3-Mehrheit

zustimmen. Sollte die Offene Linke Liste dem Angebot des VBB wie angekündigt

nicht zustimmen, müsste der AStA den Semesterticketvertrag fristlos kündigen.

Fraglich ist nun, ob die Offene Linke Liste auch aus der Opposition ihrer

hochschulpolitischen Verantwortung nachkommt oder massive Nachteile für die

Studierenden in Kauf nimmt, nur um von der Öffentlichkeit wahrgenommen zu

werden.

Erschrocken bin ich über die vorsätzliche Fehlinterpretation der

unterschriebenen Zusatzvereinbarung mit dem VBB.

Der AStA sicherte zu, dass er das derzeitige Angebot des VBB im Sommersemester

zur Urabstimmung stellen wird, sollte das vom VBB dann noch gewünscht werden.

Über die Neufassung des Semesterticketvertrags werden dann die Studierenden

selbst entscheiden. Der AStA hat damit an keiner Stelle seine Kompetenzen

überschritten.

Der AStA hat bereits eine Sitzung des Studierendenparlaments für den 15.3.

einberufen und möchte diese Gelegenheit nutzen, der Offenen Linken Liste die

Zusatzvereinbarung in Verbindung mit dem derzeitigen Semesterticketvertrag zu

erklären.

Ebenso erwarte ich die Erklärung der Offenen Linken Liste zu dem Vorwurf, ich

hätte mich an einen Beschluss nicht gehalten, der mich beauftragte nur ein

Semesterticket mit Fahrradmitnahme zu verhandeln. Diesem von der GAL

gestellten Antrag trägt der oben beschriebene Verhandlungsstand schließlich

Rechnung.

Enttäuscht muss ich feststellen, dass selbst bei einem für alle Studierenden

wichtigen Thema wie dem Semesterticket die Zusammenarbeit mit der Offenen

Linken Liste nicht möglich ist, da sie für Angriffe auf den AStA selbst die

Demontage des Semestertickets riskiert.“

Auszug aus dem gültigen Semesterticketvertrag.

§ 5

Preise

(1) Der Preis für das Semesterticket beträgt im Sommersemester 2005 119,00

EUR. Ab dem Wintersemester 2005/06 beträgt der Preis 124,00 EUR und ab dem

Wintersemester 2006/07 beträgt der Preis 128,00 EUR bis einschließlich zum

Sommersemester 2007, sofern die zuständigen Genehmigungsbehörden jeweils ihre

Zustimmung erteilen. Die Preise beinhalten die derzeit geltende gesetzliche

Mehrwertsteuer und gelten jeweils je Studierendem und Semester.

(2) Ab dem Wintersemester 2007/08 kann der Preis für das Semesterticket zum

Semesterbeginn angepasst werden, sofern eine Tarifanpassung vorgesehen ist

oder vorgenommen wurde.

(3) Zur Ermittlung des Preises nach § 5 (2) kann ein unabhängiger Gutachter

herangezogen werden. Der Gutachter wird von den Vertragsparteien gemeinsam

ausgewählt und muss unabhängig sein. Die Kosten werden von den

Vertragsparteien zu gleichen Teilen getragen, wenn beiderseitiges

Einvernehmen über die Notwendigkeit des Gutachtens besteht.

(4) Der VBB verpflichtet sich, Preisanpassungen nach § 5 (2) der

Studierendenschaft spätestens zum 1. September des Vorjahres für das

Sommersemester bzw. spätestens bis zum 1. März für das Wintersemester per

Einschreiben mitzuteilen.

Der gesamte Vertrag ist hier nachzulesen:

themen/verkehr.php3?textfile=1007

Björn Ruberg  [1. März 2007]

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