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» themen/hochschulpolitik/Gebühren für Schlüsselqualikurse???



Viele Studierende der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge sind durch

ihre Studienordnung dazu aufgefordert Schlüsselqualifikationen zu belegen.

Eines der größten Angebote in dieser Hinsicht bietet das Sprachenzentrum (SPZ).

Hier können Studierende im Rahmen des Moduls „Sprache und Medien“

neue Sprachen lernen bzw. ihre Fremdsprachkompetenzen verbessern.

Die EU selbst hat die Beherrschung zweier Fremdsprachen der Gemeinschaft als

Bildungsziel definiert, die möglichst jeder Bürger erreichen sollte.

Vor diesem Hintergrund erscheint es paradox, dass das SPZ Gebühren auch für

Kurse im Rahmen des Erwerbs von Schlüsselqualikursen verlangt.

Zumal die Entgeldordnung des Sprachenzentrums

(hier einzusehen) in ihrem § 2 Abs. 1 besagt :

„Für Studierende der Universität Potsdam entfällt die Pflicht, Entgelte zu bezahlen, wenn die Teilnahme an Sprachkursen Pflichtbestandteil des Curriculums der von den Studierenden gewählten grundständigen Studiengänge ist.“

Außerdem verlangen auch andere Unieinrichtungen wie der Career Service

Geld für die Absolvierung von Schlüsselqualikursen.

Wir fordern daher die Sprachausbildung und alle anderen Schlüsselqualikurse kostenlos für alle Studierende zur Verfügung zu stellen.

Schlüsselqualifikationen sind Teil des zu absolvierenden Studiums und das ist

nach §2 Abs.3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ( hier einzusehen) immer noch kostenfrei (von 51€ Verwaltungsgebühr abgesehen).

Bisher können nur ausländische Studentinnen und Studenten, die im Rahmen eines Austauschprogramms an der Uni Potsdam sind, Deutschkurse des SPZ kostenlos belegen. Außerdem entfällt die Gebührenpflicht für Studierende, die einen Kurs belegen, der direkt zu einem Zertifikat führt (gilt ab UNIcert II- für die Kurse 2.2., 3.2 bzw. 4.2.). Weiterhin braucht man auch keine Gebühren an das SPZ zu bezahlen, wenn die Absolvierung eines bestimmten Kurses ausdrücklich durch eine Studienordnung gefordert wird.

Es gibt allerdings die Möglichkeit sich von diesen Entgelten befreien zu lassen, sofern man unter die Richtlinien des Sozialfonds für das Semesterticket fällt.

(hier einzusehen.)

Einen entsprechenden Antrag müsst ihr dann an

Dezernat 3, Personal- und Rechtsangelegenheiten

z. Hd. Frau Woye

Postfach 60 15 53

14415 Potsdam

(über hausintern-Post der Uni ist der Brief kostenlos)

senden.

Das grundsätzliche Problem besteht in der Unterfinanzierung des Sprachenzentrums durch die Uni. Um Entgelte für Studierende zu vermeiden, müsste diese ein Vielfaches ihrer jetzigen Zuweisungen an das SPZ überweisen.

Bei den anstehenden Verhandlungen zum Haushalt der Universität sollte

dieser Punkt auf jeden Berücksichtigung finden.

Hannes Ortmann  [16. März 2007]

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