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» themen/lehrerinnenbildung/Neues zur BA/MA-Abschlussverordnung



Wie angekündigt habe ich mich nochmal dieser Thematik gewidmet und eben das brandenburgische Bildungsministerium angeschrieben, von welchem diese Verordnung stammt.

Anbei könnt ihr euch unsere Fragen und die dazugehörigen Antworten des Ministeriums anschauen:

1. Warum gibt es diese BA-MA-Abschlussverordnung überhaupt? Worin besteht ihre Notwendigkeit?

Antwort Ministerium:

„Die Notwendigkeit der Verordnung ergibt sich aus § 5a Abs. 4 des

Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes (BbgLeBiG)“

(hier einzusehen ) .

2. Warum gibt es den § 11 Abs.1 dieser Verordnung?

„§11 Übergangsregelungen

(1) Studierende, die im Wintersemester 2004/2005 an der Universität Potsdam im

ersten Semester ein Lehramtsstudium absolvieren und die in einen lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengang wechseln, werden abweichend von

§ 2 Abs. 2 zum lehramtsbezogenen Master-Studiengang zugelassen, sofern die Zulassung bis spätestens zum 15. Juli 2008 beantragt wird.“

Antwort Ministerium:

„Diese Regelung soll eine Benachteiligung der Studierenden, die in einen

Bachelorstudiengang gewechselt sind, vermeiden. Diese werden bei Erfüllung der

Voraussetzungen gem. § 2 Abs. 1 der BaMaV in den Masterstudiengang übernommen, ohne dass sie ich bei Übernachfrage einer Eignungsfeststellung unterziehen müssen.“

Keinesfalls wird hier auf die Benachteiligung der LehrämtlerInnen, die zu einem anderen Zeitpunkt immatrikuliert wurden eingegangen. In Wirklichkeit soll ja ein Anreiz für die LehrämtlerInnen auf Staatsexamen, welche 2004 immatrikuliert wurden, geschaffen werden, in den Bachelorlehramtsstudiengang zu wechseln.

3. Daran anschließend: Warum gilt dieser Passus nur für die 2004

immatrikulierten Staatsexamensabsolventen und -absolventinnen?

Warum erfolgt die letzte Zulassung nur bis zum Juli 2008?

Antwort Ministerium:

„Diese Regelung gilt deshalb, weil alle nachfolgend Immatrikulierten bereits

den Bachelorstudiengang belegen. Das klassische Lehramtsstudium ist ab diesem

Zeitpunkt an der Uni Potsdam nicht mehr möglich.“

Auch hier wird nicht darauf eingegangen, warum das Ministerium den Bachelor-lehramtsabsolventInnen, die vor oder nach 2004 immatrikuliert wurden keine Garantie dafür geben möchte, dass sie automatisch in den Masterstudiengang über-nommen werden.

Sobald es eine Beschränkung der Lehramtsmasterstudiengänge einmal gibt, sind solche Garantien Gold wert, denn nur durch den Master ist mann/frau befähigt den LehrerInnenberuf auszuüben. Wenn der Zugang zum Master aber beschränkt wird, verlängert sich automatisch die Studiendauer, was wiederum beispielsweise zu Problemen beim BAföG führen kann, weil mann/frau nicht in der Regelstudienzeit fertig wird, ganz zu schweigen davon, dass mann/frau bei Ablehnung der Immatrikulation in den Masterlehramtsstudiengang mindestens ein halbes Jahr aufs Fortsetzen des Studiums warten muss.

Es ist zwar zu begrüßen, dass das Ministerium auch unter dem Druck unser Vorgänger-Asten letztlich diesen Vorteil für die 2004 Immatrikulierten geschaffen hat, aber dennoch werden wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass es nicht zu einer Beschränkung der Masterlehramtsstudiengänge kommt.

Spätestens im nächsten Jahr, wenn der erste Bachelorlehramtsjahrgang vorraussichtlich seinen Abschluss macht, wird sich zeigen, wie die Uni in dieser Frage handelt.

Hannes Ortmann  [7. März 2007]

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