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Zunächst einmal ist es wichtig, dass es verschiedene Typen von Masterstudiengängen gibt. Zum einen sind die Masterstudiengänge, welche keiner Fächerkombination unterliegen. Sie sind wiederum in konsekutive, nichtkonsekutive und postgraduale Studiengänge aufgeteilt. Zum anderen gibt es die lehramtsbezogenen Masterstudiengänge, in denen Fächer kombiniert werden können.

Studierende können oft unter Umständen bis zur regulären Immatrikulationsfrist den Abschluss nicht vorweisen, was Vorraussetzung wäre um in den Masterstudiengang zu kommen. Sie müssen sich außerdem bereits im laufenden Semester für den Masterstudiengang bewerben, wobei Ihnen zu diesem Zeitpunkt natürlich ebenfalls die Note der Bachelorarbeit zumeist fehlt.

Grundsätzlich ist der Prüfungsauschuss des Faches für die Zulassung zuständig. Er entscheidet somit auch ob die Zulassungsvorraussetzungen erfüllt sind. Wenn die/der Studierende aus einer anderen Hochschule kommt und sich an der Uni Potsdam bewirbt, muss bereits das Studienabschlusszeugnis vorliegen. Für Studierende der Universität Potsdam sind Ausnahmeregelungen möglich.

So kann es zum Beispiel sein, dass die Studierenden, die bereits ihre Bachelorarbeit abgegeben haben und dann in den Master wechseln möchten, eine Zulassung gewährt wird, sobald die GutachterInnen grünes Licht geben, dass heißt, dass sie die Bachelorarbeit schon im Groben durchschaut und als mindestens ausreichend bewertet haben. Somit ist eine fristgerechte Bewerbung für den Masterstudiengang möglich.

Wenn diese Note jedoch noch nicht rechtzeitig vorliegt, müsst ihr zunächst im BA-Studiengang eingeschrieben bleiben. Dennoch ist es möglich beim Prüfungsauschuss einen Antrag auf Zulassung für den Besuch der Lehrveranstaltungen im Masterstudium zu stellen. Während des Semesters kann in den Masterstudiengang leider nicht gewechselt werden, eine Bewerbung für den Masterstudiengang ist zwar zu jedem Semester möglich, jedoch nur in den jeweiligen Bewerbungszeiträumen.

Für lehramtsbezogene Masterstudiengänge gibt es aufgrund der Bachelor-Master-Abschlussverordnung (zu welcher ihr hier nochmal interessante Tatsachen nachlesen könnt) veränderte Zulassungsvorrausetzungen für den konsekutiven Masterstudiengang. Diese Verordnung sieht u.a. vor, dass Kapazitätsbegrenzungen für Masterstudiengänge verhängt werden können. Leider kann die Uni das recht willkürlich tun. Sie wurde mehrmals augefordert eine Garantie auszusprechen, dass Lehramtsstudierende in den Bachelorstudiengängen automatisch in die Masterstudiengänge rutschen. Dem hat sie sich verweigert und genau das regelt auch nochmal die o.g. Verordnung.

Damit ist also nicht gesichert, dass BachelorlehrämtlerInnen auch im Master studieren können. Nur der erfolgreiche Abschluss des Masters befähigt jedoch zum Lehrerberuf. Wir werden natürlich versuchen zu verhindern, dass es zu diesen Zulassungsbeschränkungen kommt.

Es kann also passieren, dass Studierende weiter im Bachelorstudium immatrikuliert bleiben müssen. Ansonsten gilt, dass BachelorlehrämtlerInnen, sobald ihrE GutachterIn grünes Licht erteilt, in den Masterstudiengang immatrikuliert werden kann. Wenn noch nicht alle Studienleistungen vorliegen, bleiben die Studierenden weiter im Bachelorstudiengang immatrikuliert. Es ist im Gegensatz zu den anderen Mastern möglich auch eine Zulassung für den konsekutiven Studiengang im laufenden Semester erteilt zu bekommen, da dort keine Zulassungskommmission entscheiden muss.

Es soll nicht unwähnt bleiben, dass Studierende, die vorhaben in den Masterstudiengang zu wechslen u.U. Probleme beim BAföG bekommen könnten. So wird BAföG eigentlich nur für die Regelstudienzeit gezahlt. Für die Förderung ist jedoch ein Abschluss vonnöten. Wenn dieser noch nicht vorliegt, könntet ihr eventuell Schwierigkeiten bekommen. Wendet euch dannbei Schwierigkeiten am Besten an unsere BAföG-Beratung. (bafoegberatung@asta.uni-potsdam.de)

Studierenden ab 30 Jahren wird das Masterstudium leider generell nicht durch BAföG gefördert

Siehe dazu auch den folgenden Artikel.

Hannes Ortmann  [5. April 2007]

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