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Wahl des Studierendenparlaments der Universität Potsdam im Sommersemester 2007

Der Studentische Wahlausschuss (StWA) der Universität Potsdam macht die Wahlen zum Studierendenparlament nach § 62 in Verbindung mit § 60 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juli 2004 (GVBl. I S. 394), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. April 2007 (GVBl. I S. 46, 47), i.V.m. der Satzung der Studierendenschaft der Universitaet Potsdam vom 13. Juli 2005 (AmBek UP 2005 S. 637) und der Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universitaet Potsdam vom 06. Dezember 2005 (AmBek UP 2/2007 S. 1) wie folgt bekannt:

1. Terminuebersicht

Auslage der Waehlerverzeichnisse: 15. Mai – 5. Juni 2007

Letzter Abgabetermin fuer Wahlvorschlaege: 5. Juni 2007, 12:00 h

Wahltage: 3., 4. und 5. Juli 2007

2. Wahltage / Wahllokale fuer die allgemeine Urnenwahl

Die Wahltage sind fuer alle Wahlbezirke einheitlich:

Dienstag, der 3. Juli 2007, Mittwoch, der 4. Juli 2007 und Donnerstag, der 5. Juli 2007, jeweils von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Zur Urnenwahl ist die Stimmabgabe ausschliesslich in den jeweils zustaendigen einzelnen Wahlbezirken moeglich; Briefwahl ist an den Wahltagen in jedem der Wahllokale moeglich

Die Wahlberechtigten koennen an folgenden Orten waehlen:

Juristische Fakultaet und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultaet
Universitaetskomplex III (Bereich Griebnitzsee) Hauptgebaeude Haus 1, Eingangsfoyer/Lichthof

Philosophische Fakultaet, Humanwissenschaftliche Fakultaet und Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultaet
Universitaetskomplex II (Bereich Golm) Haus 14, Raum 045

Zentrales Briefwahllokal fuer Studierende aller Fakultaeten
Universitaetskomplex I (Am Neuen Palais) Haus 8, in den Foyerraeumen des Audimax/ Raum 060/061

In diesem Wahllokal kann nur per Briefwahl gewaehlt werden. (siehe auch 9.)

3. Zu waehlende Gremienmitglieder

Fuer das Studierendenparlament sind zu waehlen:

27 Studierende (§ 10 Absatz 1 Satz 1 der Satzung der Studierendenschaft)

Die Amtszeit läuft vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2008.

4. Wahlgrundsaetze und Wahlsystem

Die Vertreter/innen im Studierendenparlament werden von den Studierenden der Universitaet
Potsdam in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsaetzen der
personalisierten Verhaeltniswahl gewaehlt. Gewaehlt wird nach Listen, die aufgrund gueltiger
Wahlvorschlaege aufgestellt werden.

Alle Wahlberechtigten haben die Moeglichkeit zu waehlen, indem sie einen oder mehrere sich
Bewerbende aus einer oder mehreren Listen ankreuzen, jedoch hoechstens 3 Bewerbende.
Stimmenhaeufung ist unzulaessig.

Die Sitze fuer die einzelnen Listen werden nach dem Hare-Niemeyer-Zählverfahren verteilt.
Die danachauf die einzelnen Listen entfallenden Sitze werdenden in den Listen aufgeführten
Kandidierenden in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Die
Wahlleitung entscheidet bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Listen über die Zuteilung
des letzten Sitzes durch Los.

Bei Stimmengleichheit innerhalb einer Liste ist die Reihenfolge der Liste massgebend.
Werden fuer das Studierendenparlament zu wenige Kandidierenden aufgestellt oder hoechstens
doppelt so viele, wie das Studierendenparlament Sitze hat, so findet die Wahl zum
Studierendenparlament als einfache Personenwahl mit drei Stimmen statt. Danach haben die
Wahlberechtigten die Moeglichkeit, eine oder mehrere Kandidierende anzukreuzen jedoch insgesamt nur 3. Stimmenhaeufung ist erlaubt.

Die Sitze werden nach der Zahl der erreichten Stimmen zugeteilt. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los. Alle danach nicht zum Zuge gekommenen Personen mit gueltigen
Stimmen sind in absteigender Reihenfolge nach der von ihnen erreichten Stimmenzahl in die
Reserveliste aufgenommen.

5. Wahlberechtigung und Waehlbarkeit

Wahlberechtigt und waehlbar sind alle immatrikulierten Studierenden der Universitaet
Potsdam nach § 5 Abs. 1 Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft. Die Zuordnung jedes
Studierenden zu einem Wahlbezirk richtet sich nach dem ersten Studienfach. Studierende, die
Mitglieder mehrerer Fakultaeten sind, haben bis zum 5. Juni 2007, 12.00 Uhr die Moeglichkeit, dem StWA gegenueber eine formlose Erklaerung abzugeben, dass sie in einer anderen Fakultaet als der in Satz 1 festgelegten waehlen wollen.

6. Auslage der Waehlerverzeichnisse

Wahlberechtigte duerfen nur waehlen, wenn sie im Waehlerverzeichnis ihres Wahlbezirkes
gefuehrt werden. Die Waehlerverzeichnisse werden vom 15. Mai bis 5. Juni 2007 in der Zeit
von 9:00 bis 15:00 Uhr ausgelegt im zentralen Wahlbuero in der Geschaeftsstelle des
allgemeinen Wahlausschusses Am Neuen Palais, Haus 09, Raum Z107, Tel. (0331) 977-1444

Alle Wahlberechtigten koennen bis zum 5. Juni 2007, 12:00 Uhr, Einwendungen gegen das
Waehlerverzeichnis geltend machen und Erklaerungen zur Fakultaetszugehoerigkeit abgeben.
Nach Ablauf dieser Frist kann die Unrichtigkeit des Waehlerverzeichnisses nicht mehr
geltend gemacht werden, auch nicht im Wege der Wahlanfechtung. Fuer Aufbaustudierende
besteht die Moeglichkeit, telefonisch bei der Geschaeftsstelle des Wahlausschusses die
Eintragung im Waehlerverzeichnis der jeweiligen Fakultaet zu ueberpruefen.

7. Wahlvorschlaege und Wahllisten

Letzter Abgabetermin: 5. Juni 2007, 12:00 Uhr

Abgabestellen:

AStA-Buero, Am Neuen Palais, Haus 6 oder Geschaeftsstelle des allgemeinen Wahlausschusses (Adresse s.u.)

Form: maschinenschriftlich oder in Blockschrift auf Vordrucken, die in der Geschaeftsstelle
des allgemeinen Wahlausschusses, im Buero des AStA zu erhalten sind.

Mit der persoenlichen Unterschrift auf dem Wahlvorschlag erklaert jede einzelne Kandidatin
und jeder einzelne Kandidat unwiderruflich, dass sie oder er mit der Nominierung
einverstanden und bereit ist, das erstrebte Mandat im Falle einer Wahl anzunehmen.

Jede Wahlliste muss mindestens zwei Kandidierende aufweisen.

Jede Kandidatin und jeder Kandidat kann sich zur Wahl nur auf einer Wahlliste bewerben;
Kandidierende, die auf mehreren Wahllisten genannt sind, werden auf allen Wahllisten
gestrichen. Jede Kandidatin und jeder Kanditat muss sich durch eine Immmatrikulationsbescheinigung
(Kopie/Datei von PULS) ausweisen. Die Kopie der PUCK-Karte ist nicht ausreichend.

Jede Wahlliste soll eine Listenbezeichnung enthalten. Die Wahlliste wird nur von einer Person (dem Listensprecher/der Listensprecherin) unterzeichnet. Die Listensprecher/innen sind Ansprechpartner fuer den StWA.

8. Pruefung und Veroeffentlichung der Wahlvorschlaege

Die Wahlvorschlaege werden vom studentischen Wahlausschuss geprueft. Spaetestens am 18.
Juni 2007 werden die als gueltig anerkannten Wahlvorschlaege vom StWA
universitaetsoeffentlich bekannt gegeben.

9. Briefwahl

Alle Wahlberechtigten koennen bis zur Schliessung der Wahllokale schriftlich oder
muendlich Briefwahl beantragen. Die Unterlagen hierfuer werden der Antragstellerin oder
dem Antragsteller vor der Wahl vom Studentischen Wahlausschuss ausgehaendigt oder
uebersandt oder waehrend der Wahl von einem Wahlhelfer uebergeben.

Der Briefwahlumschlag mit den ausgefuellten Wahlunterlagen muss bis zum Ende der
Wahlzeit, also spaetestens am 5. Juli 2007, 15:00 Uhr, bei der Geschaeftsstelle des
allgemeinen Wahlausschusses Am Neuen Palais, (Adresse s.o.) eingehen oder in einem der
Wahllokale abgegeben werden. Verspaetet eingegangene Wahlbriefe werden bei der
Ermittlung des Wahlergebnisses nicht beruecksichtigt.

10. Feststellung und Veroeffentlichung des Wahlergebnisses

Die Auszaehlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt universitaetsoeffentlich am 5.
Juli 2007, ab 17:00 Uhr, im Universitaetskomplex Am Neuen Palais, Haus 6, Raum 005. Das
Wahlergebnis wird in Form einer Wahlniederschrift universitaetsweit bekannt gegeben.
Gegen die Gueltigkeit dieser Wahl kann bis zum 20. Juli 2007, 15:00 Uhr, beim
Studentischen Wahlausschuss Einspruch erhoben werden.

Potsdam, den 11.5.2007

Der Studentische Wahlausschuss

Kathrin Hoffmann, Elisabeth Fangmeyer, Max Wenzlaff

Geschäftsstelle des studentischen Wahlausschusses der Universitaet Potsdam

Am Neuen Palais 10

14469 Potsdam

stwa@uni-potsdam.de

Jana Bialluch  [14. Mai 2007]

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