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» themen/sozialpolitik/Stand der Klage auf Begrüßungsgeld



Mit dem Beginn des Wintersemesters haben sich die E-Mails von nach Berlin zugezogenen Studierenden der Universität Potsdam gehäuft, die wissen wollten, ob die Musterklage auf Begrüßungsgeld bereits entschieden worden sei.

Dies ist nicht der Fall. Ich als Kläger und das Land Berlin als Beklagter haben jeweils in zwei Schriftsätzen unsere Positionen erläutert. Eine Stellungnahme oder sonstige Verfahrenshandlung des Gerichts liegt seither nicht vor.

Mut macht, dass vor Kurzem das Verwaltungsgericht (VG) Bremen inm Streitfall höherer Studiengebühren Bremischer Hochschulen für nicht in Bremen wohnende Studierende erklärt hat, diese Regelung halte es für verfassungswidrig. Denn auf die Parallele zu diesem Streitfall stützt sich meine Musterklage.

Es ist daher möglich, dass das VG Berlin das Begrüßungsgeldverfahren solange ruhen lässt, bis das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit des dortigen Gesetzes entschieden hat, wenn es den Vergleich für entscheidungserheblich hält. Da es in Berlin nur um einen Senatsbeschluss und nicht um ein Gesetz geht, ist es dazu allerdings nicht verpflichtet.

Sobald die Entscheidungsgründe des VG Bremen vorliegen, werde ich beim VG Berlin anregen, das Begrüßungsgeldverfahren solange auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle über den bremischen Fall entschieden hat.

Über den zu erwartenden Zeitpunkt einer Entscheidung über die Rechtswidrig- bzw. -mäßigkeit der Verweigerung von Begrüßungsgeld gegenüber Studierenden der Universität Potsdam lässt sich daher gegenwärtig nichts sagen.

Informationen zum Verfahren sind in Zukunft über meine private E-Mail-Adresse erhältlich: post[ät]joerg-schindler.de

Jörg Schindler  [2. Oktober 2007]

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